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Unterschied K+N 57i Luftfilterkit und Airbox Luftfiltersyste
Verfasst: So 01.01.06 20:36
von ThorstenW8
hallo, was is der unterschied zwischen den beiden produkten? was würdet ihr empfehlen?
thx
thorsten
Re: Unterschied K+N 57i Luftfilterkit und Airbox Luftfiltersyste
Verfasst: So 01.01.06 20:57
von gobo206
Offener Luffi = Hängt im Motorraum und zieht meist warme Luft! Wenn Leistungszuwachs dann minimal! Geiler Sound
Airbox = Im Prinzip das selbe nur mit ne Kasten drum welcher direkt im Fahrtwind liegt! Daher mehr und kühlere Luft! Wenn das mehr Leistung als nur offener Filter! Noch besserer Sound!
Rate zu ner Box
Bitte bedenken: Seit heute gibt es keine gültigen Gutachten mehr für offene Luftfilter/Airboxen mehr bzw haben diese Ihre Gültigkeit verloren!
Re: Unterschied K+N 57i Luftfilterkit und Airbox Luftfiltersyste
Verfasst: Mo 02.01.06 10:20
von stylla
wie seit heute???
Re: Unterschied K+N 57i Luftfilterkit und Airbox Luftfiltersyste
Verfasst: Mo 02.01.06 10:56
von MiX3R
ahhh? erzähl mal mehr bitte
Re: Unterschied K+N 57i Luftfilterkit und Airbox Luftfiltersyste
Verfasst: Mo 02.01.06 11:44
von Frank309
Den Teilegutachten fehlt wohl der Nachweis über den Abgaszyklus gemäß RL 70/220/EWG.
Damit sind alle Gutachten ab 01.01.06 ungültig. Eintragungen nach diesem Datum sind nicht rechtskräftig.
Einfach mal bei Racimex.de nach nem Luftfilter suchen. Steht überall: TÜV: NEIN.
Re: Unterschied K+N 57i Luftfilterkit und Airbox Luftfiltersyste
Verfasst: Mo 02.01.06 12:05
von gobo206
Betr.: TÜV Teilegutachten für K&N Luftfilterkits (57i)
Sehr geehrter Kunde!
Der TÜV hat uns mitgeteilt, dass alle Teilegutachten bezüglich der Einhaltung der Abgasgrenzwerte mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Abgaszyklus (Prüfung nach 70/220/EWG) zu überprüfen sind. Falls dies nicht möglich ist, müssen diese Teilegutachten zurückgezogen werden.
Alle Inhaber von Teilegutachten mit dem Änderungsumfang "Luftfilter" müssen bis 31.12.2005 den Nachweis des Abgaszyklus gemäß RL 70/220/EWG erbringen, ansonsten werden die Teilegutachten für ungültig erklärt und zurückgezogen.
Dies betrifft, wie gesagt, alle Inhaber von Teilegutachten ohne Nachweis des Abgaszyklus gemäß RL 70/220/EWG. Hiervon sind leider auch ältere TÜV Teilegutachten von uns betroffen:
Alfa Romeo 156
Fiat alle
MG alle
Peugeot alle
Subaru alle
BMW alle
Honda alle
Renault alle
Suzuki alle
Chrysler/Jeep alle
Lancia alle
Mitsubishi alle
Rover alle
Toyota alle
Citroen alle
Mercedes alle
Nissan alle
Smart alle
Volvo alle
Da wir erst vor einigen Tagen über die Problematik informiert worden sind, ist es uns leider nicht mehr möglich, diesen Nachweis
bis zum 31.12.05 zu erbringen.
Daher werden für die oben aufgelisteten Fahrzeuge die Teilegutachten zum 31.12.05 ihre Gültigkeit verlieren.
Bei allen Fahrzeugen, in denen die Luftfilter bereits eingetragen sind, bleiben die Eintragungen
erhalten und auch gültig. Eine Austragung erfolgt nicht.
Quelle:
http://www.frenchfriends.de/board/viewtopic.php?t=5660
Re: Unterschied K+N 57i Luftfilterkit und Airbox Luftfiltersyste
Verfasst: Mo 02.01.06 12:12
von MiX3R
also wer letztes jahr kein filter eingebaut hat, hat pech gehabt oder wie?
und jetzt dauert es paar jährchen bis die die ganzen teilegutachten neu machen.
Re: Unterschied K+N 57i Luftfilterkit und Airbox Luftfiltersyste
Verfasst: Mo 02.01.06 12:19
von stylla
so hab ich das auch verstanden,... was passiert wenn ich ohne eintragung fahre?
Re: Unterschied K+N 57i Luftfilterkit und Airbox Luftfilters
Verfasst: Mo 02.01.06 12:25
von Frank309
Erlöschen der BE. 3 Punkte und 50 Euro + Bearbeitungsgebühr.
Aber ist schon geil, was in manchen Foren geschrieben wird....
Der Tüv macht die Gesetze und Auflagen...
Und die Dekra dann sicher auch...

Re: Unterschied K+N 57i Luftfilterkit und Airbox Luftfiltersyste
Verfasst: Mo 02.01.06 13:12
von stylla
auf gut deutsch fürn ****** oder?