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Unfall, Wertgutachten und andere Fragen
Verfasst: Mi 09.11.05 16:54
von Fast Lion
Man stelle sich folgendes Szenario vor:
Ein sehr aufwändig gestaltetes Auto mit umfangreichen Karosseriearbeiten, teurer Lackierung etc. ist unverschuldet an einem Unfall beteiligt.
Jetzt stellt sich mir die Frage...werden nur die Schäden des Autos um Ursprungszustand
von der gegnerischen Versicherung ersetzt oder die des tatsächlich zu Schaden gekommenen Fahrzeugs?
Sollte man nach vollendeten "Änderungsmaßnahmen" ein Wertgutachten erstellen lassen und besitzt dieses dann im Falle des Falles Relevanz? :roll:
Gruß, Jan
Re: Unfall, Wertgutachten und andere Fragen
Verfasst: Mi 09.11.05 17:06
von Axel406Coupe
Hallo Jan,
sobald es sich um ein aufwändig hergerichtetes Fahrzeug handelt, ist es immer besser, ein Wertgutachten zu haben. Das bekommt man z. B. bei der DEKRA. Unbedingt zum Termin mitnehmen: Belege, die die Preise der Anbauteile ausweisen und - sofern vorhanden, weil nicht selbst gemacht - Rechnungen über den Anbau, Lackierungen usw. usw.
Das kostet zwar ein bisserl Geld, aber hilft Ärger im Schadensfall zu vermeiden. Dann nämlich, wenn die (gegnerische) Versicherung die Schadenshöhe in Relation zum normalen Wiederbeschaffungswert eines "Serienfahrzeuges" betrachtet und zu dem Schluss kommt, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Das ist bei älteren Fahrzeugen schnell einmal der Fall.
Zwar sollte ein guter Gutachter auch so schon auf den ersten Augenschein erkennen, dass es sich in so einem Fall um ein Auto handelt, welches sich eben nicht mit einem herkömmlichen Wiederbeschaffungswert taxieren läßt, aber dem fehlen dann meist konkrete Unterlagen. Dann beginnt schon der Streit, wenn sich die Versicherung auf den zu niedrig geschätzten Wiederbeschaffungswert beruft und Du selbst keine richtigen Nachweise hast. Da gilt es auch zu bedenken, dass das Auto vielleicht so stark beschädigt wurde, dass auf den ersten Blick der tatsächliche Wert garnicht erkannt werden kann.
Also: Besser mal ein Wertgutachten machen lassen.
Gruss Axel
Re: Unfall, Wertgutachten und andere Fragen
Verfasst: Mi 09.11.05 18:27
von Fast Lion
Hallo Axel!
Dank dir für die umfassende Antwort!
Und wie siehts mit berschädigten Einbauten wie Audio-Anlage, neuer Lederbezug der Sitze, lackierte Verkleidungen aus? Fließen die auch in ein Wertgutachten ein und werden im Schadensfall berücksichtigt?
Re: Unfall, Wertgutachten und andere Fragen
Verfasst: Do 10.11.05 12:39
von onkel-howdy
anlage etc fliesst NATÜRLICH in ein wergutachten mit ein. wenn du keine rechnungen belege etc über das zeugs hast. z.b. selber lackiert (oder eben schwarz LOL) macht das nix. die gutachter sind meistens seeeeeeeehr gut drauf. auf meinem x wurden allein die magnesium felgen (die 30 jahre alt sind und sehr viele randsteine gesehen haben) mit 1500dm wiederbeschaffungspreis mit angegeben. auch neulack, anlage, leder, spoiler etc is alles mit bei.
wertgutachten mach ich grundsätzlich an aufwendig gebauten fahrzeugen. ob die nun 3000euro oder 3000000 wert sind is egal. denn wenns knallt zählt erstmal dat wert und der is bei manchen autos gleich null. ob das nun n super seltener nsu prinz tt oder n alter t2 bus is spielt keine rolle. der versicherungsgutachter kann dann noch aufgrund der umbauten die er am defekten fahrzeug sieht was zu deinen gunsten machen aber is eben net die welt fürs geld. kleines beispiel aus dem prallen leben:
fiesta xr2i 16 bj um die 92...tip top aufgebaut, schicke felgen, anlage alles was dazu gehört...aufm hof meiner firma eben n tieflader "drübergefahren". totalschaden. gutachter sagt "auto is bj 92 hmmm laut dat 200euro wert, hier haste 500euro für die felgen und das bissle radio und feddich. "meinem stift wurde auch vor gericht nicht rechtgegeben. der hatte eben verlohren!
Re: Unfall, Wertgutachten und andere Fragen
Verfasst: Do 10.11.05 21:58
von Axel406Coupe
Hallo Jan,
hinsichtlich einer Audio-Anlage gilt zunächst einmal, was Onkel-Howdy geschrieben hat. Im Schadensfall muss auch die ersetzt werden.
Nun ist es aber so, dass bei einem Unfall an der Grenze zum Wiederbeschaffungswert eher selten die Audio-Anlage in Mitleidenschaft gezogen ist und das in diesem Fall fast egal ist.
Aber hier muss anderes berücksichtigt werden, nämlich Deine eigene Teilkaskoversicherung, die bei Diebstahl einspringt (bei Vollkasko ist Teilkaso immer dabei):
Ob eine aufwändige Audio-Anlage mitversichert ist, erfährst Du zunächst von Deiner Versicherung. Das steht auch in der Regel in den Versicherungsbedingungen der Teilkasko mit drin. Einfach nachlesen. Der Versicherungsschutz hierfür ist aber von Gesellschaft zu Gesellschaft teils unterschiedlich. Bei einigen sind Audio-Anlagen bis 2000 EUR mitversichert, bei anderen sogar bis 5000 EUR. Also erst mal nachlesen! Wenn eine Audio-Anlage den Grenzwert der Versicherung überschreitet, wird es deswegen nicht teuer. Es ist ein eher zu vernachlässingender Aufschlag fällig. Wie aber vorgehen, wenn der Wert Deiner Anlage über dem versicherten Wert liegt? Ganz einfach:
Ein Schreiben an die Versicherung mit genauer Aufstellung der Geräte und Kopien von Kaufpreis und evtl. Einbaukosten schicken. Das ganze ausdrücklich - WICHTIG - als Willenserklärung für erhöhten Versicherungsschutz deklarieren und um schriftliche Bestätigung bitten, dass Deine Willenerklärung - ggf. gegen einen Prämienzuschlag - ab sofort Vertragsbestandteil ist. Dann bist Du auf der sicheren Seite.
Gruss Axel