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Kurzzeitkennzeichen

Verfasst: So 03.05.15 12:51
von ilseschaaf
Hallo,
trotz Suche bekam ich nicht die richtige Antwort.
Ich möchte in größerer Entfernung ein abgemeldetes Auto anschauen und vielleicht auch gleich mitnehmen, mit Hilfe von Kurzzeitkennzeichen. TÜV hat das Auto.
Muß ich meiner Zulassungsstelle den Brief und den HU Bericht des vielleicht zu kaufenden Autos vorlegen? Wär doch umständlich, da ich zweimal fahren muß...

Oder reicht die evB Nummer ?

danke

Re: Kurzzeitkennzeichen

Verfasst: So 03.05.15 13:31
von Kris
ja, du brauchst seit 1. april HU-bericht und fahrzeugpapiere.
allerdings kann man (jetzt wieder) kurzzeitnummern bei zulassungsstellen holen, die nicht dem eigenen wohnort entsprechen - sprich: hinfahren, anschauen, ggf. kaufen und dann (dort wo das auto steht) mit ner EVB die kurzzeitnummern holen.

Re: Kurzzeitkennzeichen

Verfasst: Mo 04.05.15 08:38
von peugeotverseucht
moin,

habe das gerade selbst durchexerziert:

Du brauchst die vollständige Fahrgestellnummer des Fz.
Das Auto muss gültige HU haben und abgemeldet sein.
Dann eine EVN von der Vers. einholen.

Damit kannst Du ein Kurzzeitkennzeichen beantragen.

Gruß aus der Metropole Ruhr