stimmt nicht ganz. im gesetzt steht das kein geschädigter hinterher schlechter dastehen darf als vor dem unfall. die versicherung des unfallverursachers kann also nicht einfach die zahlung an das unfallopfer verweigern mit der begründung dass das "versicherte" auto nicht verkehrsgerecht war. die versicherung wird den schaden zahlen, auch evtl. folgeschädern,etc.. ganz normal eben, ABER die versicherung klagt das geld vom versicherungsnehmer, also dem unfallfahrer wieder ein.Mr. Mitchell hat geschrieben:falsch wenn du jemanden mit Bodykit reinsaust, kann deine Verischerung sowohl deine als auch die Kosten des Geschädigten wegen grober Fahrlässigkeit (denn du wusstets ja das man das eintragen musst, bzw. bist als Führer eines Fahrzeuges verpflichtet es verkehrstauglich zu halten), die Zahlung verweigern.
Umgekehrt genauso, wenn dir jemand reinfährt bleibst du auch auf einen Kosten sitzen weil die gegenerische VErsicherung (wenn sie dahinter kommt) nicht für in Fahrzeug aufkommt das in keinsterweise Verkehrsicher ist
es mal urteile gab nach dennen die versicherung einen zusammenhang zwischen eintragung und unfall herstellen muss um nicht zahlen zu müssen.
also wenn ich z.b. einen unfall habe, spoiler fliegt ab und trifft jemanden am kopf. klarer fall. der spoiler hat keine eintragung.
wenn ich aber z.b. einen nicht eingetragenen auspuff habe und ich fahre jemandem rein dann wäre der unfall auch passiert ob ich den serienmäßigen auspuff gehabt hätte, den auspuff hätte eintragen lassen oder gar ohne auspuff unterwegs gewesen wäre.
spielt also keine rolle.