heisses ende einer sammelleidenschaft...

Ihr habt kein Problem mit eurem Peugeot? Habt aber trotzdem was zum Löwen zu sagen? Dann seid ihr hier genau richtig.
BamBam
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Re: heisses ende einer sammelleidenschaft...

Beitrag von BamBam » Di 08.05.12 11:43

hm -iwie hab ich mir etwas anderes unter dem threadtitel vorgestellt :lach:

mal spaß bei seite:

andreas, tut mir aufrichtig leid, was dir da widerfahren ist!

wenigstens, ist neunerle -ein 309- einen ehrenvollen tod gestorben!

ich drück dir die daumen, dass die versicherung einen angemessen betrag für diesen schmerzlichen verlust, für dich locker macht.

alles gute, obelix!

grüße

joebar
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Re: heisses ende einer sammelleidenschaft...

Beitrag von joebar » Mi 16.05.12 13:25

Hallo Obelix,

mein herzlichstes Beileid. Ich kann dir das alles nachempfinden. Hab persönlich die gleiche Erfahrung gemacht. (siehe http://www.french-classics.de/viewtopic.php?f=4&t=4623)
Halle mit 6 AUtos und sämtlichen Ersatzteile bis auf die Grundmauern niedergebrannt und keinen Schuldigen gefunden. Da könnt man heulen. :heul:

Aber meine Erfahrung hat gezeigt, dass es weitergeht (und zumeist auch ned wirklich schlechter).
Wobei natürlich die Wiederbeschaffung einiger Raritäten nahezu unmöglich ist. :traurig:

Man lernt draus...........

Ciao Sven
Irren ist menschlich. :)

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Re: heisses ende einer sammelleidenschaft... *UPDATE*

Beitrag von obelix » Mi 04.07.12 17:08

moinmoin!!!!!!!

ein update zu dem trauerspiel:

heute kam ein schreiben, absender ist die kripo esslingen (zuständig für das ganze).

hmmm...

o.k.

da wird wohl drinstehen, dass die das ding eingestellt haben.

dachte ich..

aber...

es stand was ganz anderes drin...

die haben weiter ermittelt.
und sie haben es geschafft, die täter wurden tatsächlich geschnappt!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

geiiiiiiiiiiiiiil!

inwieweit das nu weitergeht weiss ich noch ned, ich hab jetzt erst mal die rechtschutz walr mal zu einem anwalt.
was dann weiter passiert - keinen plan.

wahrscheinlich wird es drauf rauslaufen, dass ich nen vollstreckbaren titel bekomme, den ich mir einrahmen kann und jeden tag anguggn
ich glaub irgendwie ned dran, dass die kohle auf der naht haben.
aber - nun hatte ich glück, hoffen wir das es so bleibt.

erst mal danke für euer interesse und die lieben kommentare, die mich erreicht haben - ich werde weiter berichten!

gruss

obelix
VF34H5FWC9S197117

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Re: heisses ende einer sammelleidenschaft...

Beitrag von peugeot-fan91 » Mi 04.07.12 17:13

na das is ja schonmal geil :lach:

viel glück bei der sache weiterhin!
406 Coupe - einfach anders.


sämtliche Werkstatt-Reparaturanleitungen fürs Peugeot 406 Coupe hab ich hier hochgeladen:

D8:http://www.mediafire.com/?to5jbro1dk0nstx

D9:http://www.mediafire.com/?v55fubjd8q4wy93

Viel Spaß und Erfolg damit!

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Re: heisses ende einer sammelleidenschaft...

Beitrag von Dark Star *CTi* » Mi 04.07.12 17:35

Na, das ist ja mal was ...

da gehen dann die bubis, wenn sie mit der Lee(h)re fertig sind, für Onkel Obelix arbeiten ;)
Grüße aus Franken,

Norman :kaffee:

306 Cabriolet 1.6, 1997, Chinablau, 'fahrende Teilrestauration' TÜV 'ohne erkennbare Mängel' bis 12/18!
Renault Kangoo 1.5 dci, 2006, Korsikablau
und n 2012er Kangoo als Dienstwagen in weiß

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Re: heisses ende einer sammelleidenschaft...

Beitrag von Matt´n » Mi 04.07.12 19:26

tolle Nachrichten Obelix

sag uns bescheid wenn die Gerichtsverhandlung ist.
Wenn die öffentlich ist, kommen wir alle dazu und zeigen den Jungs mal was guter Zusammenhalt ist :zwinker:
Bild

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Re: heisses ende einer sammelleidenschaft...

Beitrag von insanity_deluxx » Do 05.07.12 02:13

grad erst entdeckt das Thema hier, da bleibt einem echt die Luft weg :/

hoffe auch für dich, dass die Säcke was aufm Lumpen haben, um den Schaden halbwegs zu ersetzen
Peugeot 306 Break 1.4 XR dunkelgrün BJ 97
momentan 146.000 km und TÜV bis 3/13
Seit 27.06.2012 mit Ledersitzen unterwegs :lach:

Soko
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Re: heisses ende einer sammelleidenschaft...

Beitrag von Soko » Do 05.07.12 09:35

§ 306 Stgb
Brandstiftung.(1) Wer fremde

1. Gebäude oder Hütten,
2. Betriebsstätten oder technische Einrichtungen, namentlich Maschinen,
3. Warenlager oder -vorräte,
4. Kraftfahrzeuge, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeuge,
5. Wälder, Heiden oder Moore oder
6. land-, ernährungs- oder forstwirtschaftliche Anlagen oder Erzeugnisse

in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Das ist mal die strafrechtliche Seite. Deine Ansprüche musst Du zivilrechtlich geltend machen. Du kannst ja aus einem Titel 30 Jahre vollstrecken.
Werden die wegen der Sache verurteilt, gelten geringere Pfändungsfreigrenzen:

Betreibt der Gläubiger die Zwangsvollstreckung wegen einer Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, kann er nach § 850f Abs. 2 Satz 1 ZPO in erweitertem Maße auf das Arbeitseinkommen des Schuldners zugreifen. Diesem ist jedoch soviel zu belassen, wie er für seinen notwendigen Unterhalt bedarf, § 850f Abs. 2 Satz 2 ZPO. Dieser Begriff des notwendigen Unterhalts entspricht dem des notwendigen Unterhalts in § 850d Abs. 1 Satz 2 ZPO1. Der Gesetzgeber wollte bei der Einfügung des Absatzes 2 in § 850f ZPO durch das Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung eine ähnliche Vorzugsstellung verschaffen, wie sie in § 850d ZPO für Unterhaltsansprüche bestimmt ist2.
Für den Begriff des notwendigen Unterhalts in § 850d Abs. 1 Satz 2 ZPO hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden, dass dieser grundsätzlich dem notwendigen Lebensunterhalt im Sinne des 3. und 11. Kapitels des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch entspricht3. Dies gilt auch für den notwendigen Unterhalt im Sinne von § 850f Abs. 2 ZPO, wobei offen bleiben kann, inwieweit im Einzelfall auch auf die Bestimmungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch zurückgegriffen werden kann. Der ausgehend von §§ 28, 40 SGB XII in Verbindung mit der Verordnung zur Durchführung des § 28 SGB XII durch die Länder festgesetzte Regelsatz für Empfänger von Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe) entspricht dem des § 20 Abs. 2 Satz 1, Abs. 4 SGB II in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Höhe der Regelleistung nach § 20 Abs. 2 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für die Zeit ab 1. Juli 2009 und beträgt seit dem 1. Juli 2009 359 €.


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Wenn die sog. "Black Box" eines Flugzeugs unzerstörbar ist, wieso baut man dann nicht das ganze Flugzeug aus dem Material?


:kaffee:

PEJOT

Re: heisses ende einer sammelleidenschaft...

Beitrag von PEJOT » Do 05.07.12 17:14

insanity_deluxx hat geschrieben:grad erst entdeckt das Thema hier, da bleibt einem echt die Luft weg :/

hoffe auch für dich, dass die Säcke was aufm Lumpen haben, um den Schaden halbwegs zu ersetzen
Und jedes Jahr nen Hunni in die Hand nehmen und neu vollstrecken lassen.............
das machen die nicht 10 Jahre mit, und die Hunni`s kommen auf die Summ drauf.
Tja, bei so einer Nachricht ist es die Überlegung wert, ob man da nicht mal nen Korken aus der Flasche reissen sollte.

Gruß
Jürgen

Soko
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Re: heisses ende einer sammelleidenschaft...

Beitrag von Soko » Do 05.07.12 17:25

Vollstreckungskosten liegen bei 18 Euro.
rs4rot hat geschrieben:das machen die nicht 10 Jahre mit
Gruß
Jürgen
Falls Du darauf anspielen willst, dass die in Privatinsolvenz gehen könnnten: Haftung aus Delikt ist von der Privatinsolvenz ausgenommen. Es gibt auch keine Restschuldbefreiung, wenn solche Forderungen noch im Raum stehen.
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