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HIIIILLLLFFFEEE BLITZER!
Verfasst: Mi 02.12.09 12:42
von losername
Guten Tag,
so nun ist es passiert!
Ich (männich) war auf der Autobahn unterwegs, mit dem Dienstwagen, und wurde bei erlaubten 120kmh mit über 180kmh geblitzt.
Folgendes Problem, außer der viel zu hohen Geschwindigkeit, ich bin noch in der Probezeit.
Nun zu meiner Frage:
Wenn ein Bescheid kommt, geht dieser ja ans Geschäft, könnte ich angeben, dass z.b. meine Schwester, die ebenfalls bei uns arbeitet gefahren ist.
Bitte um Antwort!
Besten Dank.
Re: HIIIILLLLFFFEEE BLITZER!
Verfasst: Mi 02.12.09 13:07
von detlef
Dann müsste deine Schwester schon genau so aussehen wie du.
Re: HIIIILLLLFFFEEE BLITZER!
Verfasst: Mi 02.12.09 13:19
von losername
also nicht empfehlenswert das anzugeben?
wie ist es wenn der bescheid ohne bild kommt, soll ich dann eines anfordern, oder einfach zeit schinden, in der hoffnung, dass es verjährt, hab da folgenden text gefunden:
"Zunächst werden seitens der behörde ermittlungen gegen den fahrer eingeleitet. dieser bekommt einen anhörungsbogen, den er nicht zurückschicken muß. das sollte er auch nicht tun. meist ergeht dann gegen den halter ein bußgeldbescheid. jedenfalls dann, wenn nicht offensichtlich jemand anderes gefahren ist. ist der bußgeldbescheid gegen den halter da, dann innerhalb zwei wochen einspruch einlegen. im einspruchsverfahren kommt es dann meist zu einer hauptverhandlung beim amtsgericht (owi-richter), in der der halter dann sagt, er wäre nicht gefahren. das läßt sich ja im zweifel auch belegen. er bekommt den freispruch. fertig für den halter. da er gegenüber der fahrerin (ehefrau) ein zeugnisverweigerungsrecht hat, muß er nun auch nicht angeben, daß sie gefahren ist. in der regel ist dann die dreimonatige frist, in der gegen den tatsächlichen fahrer ermittlungen eingeleitet sein müssen verstrichen. dann seid ihr mit einem blauen auge davon gekommen. es kann maximal dazu kommen, daß der halter beauflagt wird, zukünftig ein fahrtenbuch zu führen, welches den tatsächlichen fahrer ausweisen muß. tut es das nicht, so fängt der halter das bußgeld (zukünftig). dumm ist es nur, wenn ein schlauer beamter erkennt, daß der halter ein mann und die fahrerin eine frau ist. noch dümmer ist es, wenn er dann schlußfolgert, es könnte sich bei der fahrerin um die ehefrau handeln. vermerkt er das dann auch noch in der akte, so sind die ermittlungen gegen die fahrerin eingeleitet und die frist von drei monaten ab begehung der ordnungswidrigkeit noch nicht abgelaufen, dann nützt das ganze spielchen von oben nix. dann haben die (fast) alle zeit der welt, einen bescheid gegen die fahrerin zu erlassen... der hier beschriebene weg ist legal, da der ehemann seine frau nicht belasten muß. wichtig ist, daß er sich bis zur hauptverhandlung nicht dazu äußert, wer gefahren ist oder gar einen gänzlich anderen fahrer benennt. sowas macht man nicht..."
Re: HIIIILLLLFFFEEE BLITZER!
Verfasst: Mi 02.12.09 13:46
von Maverick78
losername hat geschrieben:Guten Tag,
(...)
wurde bei erlaubten 120kmh mit über 180kmh geblitzt.
(...)
ich bin noch in der Probezeit.
Mein Tip, gib es zu und geh zur Nachschulung ... verdient hast du es ... Sorry meine Meinung!
Re: HIIIILLLLFFFEEE BLITZER!
Verfasst: Mi 02.12.09 13:52
von losername
klar bin ich selbst dran schuld - das weiß ich.
die nachschulung ist ja net das problem, eher das nicht fahren dürfen. fuck.
Re: HIIIILLLLFFFEEE BLITZER!
Verfasst: Mi 02.12.09 13:53
von Baron von Zach
180 statt 120 zu fahren, dazu warst Du Mann genug, aber jetzt stellst Du dich an, wie ein Mädchen.
Du hast den Bock geschossen, nun steh auch dafür gerade. Über 60 drüber, da kannst Du schön im Bußgeldrechner nachschauen, was auf dich zu kommt und das ist einiges.
Und Du wirst doch wohl nicht im Ernst annehmen, daß Dich hier irgendjemand dabei unterstützt, eine Straftat zu begehen? Denn falls es Dir nicht von selber klar ist, das hier ist immer noch die öffentliche Domain.
Ist immer wieder das gleiche. Erst der dicke Max und dann so groß mit Hut.
Re: HIIIILLLLFFFEEE BLITZER!
Verfasst: Mi 02.12.09 13:57
von Maverick78
Sollte dir eine Lehre sein und keine Leere ... Wer auf den Führerschein angewiesen ist sollte beim Fahren mal nachdenken. 60km/h zuviel bei 120 erlaubten, ist mal eben keine leichte Übertretung ... das ist sinnlose Raserei, genau wegen sowas fahren sich die jungen Leute immer wieder die Köpfe ein. Erkundige dich am besten schon mal was so die Monatskarte bei der Bahn/Busunternehmen kostet.
OT: Ich bin schon immer für ein PS/kW Limit, genau wie bei Motorrädern, für Fahranfänger
PS: ich denke du brauchst dringend einen Anwalt. Wer sich so eine Übertretung leisten kann, hat das Geld für den Anwalt doch locker in der Tasche ...
Re: HIIIILLLLFFFEEE BLITZER!
Verfasst: Mi 02.12.09 13:59
von losername
hey hey ganz ruhig bleiben.
hatte schon geschrieben, dass ich mir das selbst zuzuschreiben hab.
nur gibt es auch legale möglichkeiten evtl da raus zu kommen - was ich allerdings nicht glaub - und wenn nicht dann stehe ich natürlich auch dazu - ist doch ganz klar. und das ist keine straftat, rechtliche schlupflöcher o.ä. zu nutzen.
p.s. auf dem stück war heute kein anderes auto und es ging nur gerade aus und die straße ist in gutem zustand.
Re: HIIIILLLLFFFEEE BLITZER!
Verfasst: Mi 02.12.09 14:02
von detlef
losername hat geschrieben:also nicht empfehlenswert das anzugeben?
wie ist es wenn der bescheid ohne bild kommt, soll ich dann eines anfordern, oder einfach zeit schinden, in der hoffnung, dass es verjährt, hab da folgenden text gefunden:
"Zunächst werden seitens der behörde ermittlungen gegen den fahrer eingeleitet. dieser bekommt einen anhörungsbogen, den er nicht zurückschicken muß. das sollte er auch nicht tun. meist ergeht dann gegen den halter ein bußgeldbescheid. jedenfalls dann, wenn nicht offensichtlich jemand anderes gefahren ist. ist der bußgeldbescheid gegen den halter da, dann innerhalb zwei wochen einspruch einlegen. im einspruchsverfahren kommt es dann meist zu einer hauptverhandlung beim amtsgericht (owi-richter), in der der halter dann sagt, er wäre nicht gefahren. das läßt sich ja im zweifel auch belegen. er bekommt den freispruch. fertig für den halter. da er gegenüber der fahrerin (ehefrau) ein zeugnisverweigerungsrecht hat, muß er nun auch nicht angeben, daß sie gefahren ist. in der regel ist dann die dreimonatige frist, in der gegen den tatsächlichen fahrer ermittlungen eingeleitet sein müssen verstrichen. dann seid ihr mit einem blauen auge davon gekommen. es kann maximal dazu kommen, daß der halter beauflagt wird, zukünftig ein fahrtenbuch zu führen, welches den tatsächlichen fahrer ausweisen muß. tut es das nicht, so fängt der halter das bußgeld (zukünftig). dumm ist es nur, wenn ein schlauer beamter erkennt, daß der halter ein mann und die fahrerin eine frau ist. noch dümmer ist es, wenn er dann schlußfolgert, es könnte sich bei der fahrerin um die ehefrau handeln. vermerkt er das dann auch noch in der akte, so sind die ermittlungen gegen die fahrerin eingeleitet und die frist von drei monaten ab begehung der ordnungswidrigkeit noch nicht abgelaufen, dann nützt das ganze spielchen von oben nix. dann haben die (fast) alle zeit der welt, einen bescheid gegen die fahrerin zu erlassen... der hier beschriebene weg ist legal, da der ehemann seine frau nicht belasten muß. wichtig ist, daß er sich bis zur hauptverhandlung nicht dazu äußert, wer gefahren ist oder gar einen gänzlich anderen fahrer benennt. sowas macht man nicht..."
Der Bescheid wird nicht ohne Bild kommen!!
Re: HIIIILLLLFFFEEE BLITZER!
Verfasst: Mi 02.12.09 14:05
von losername
naja dann werd ich jetzt mal abwarten und schauen wie es weitergeht, sind dann ja evtl "nur" zwei monate.