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Rechtsfrage Privatkauf

Verfasst: Fr 18.09.09 19:40
von 306erFreak
so leute ganz großes Problem hab ich mal!

(vor zwei tagen gekauft)

Ich habe Privat einen 306er bj 97 für 800 euro gekauft. laufleistung 170.000 km.

folgende Mägenl wurden mir gesagt, mit dennen ich auch kein Problem hatte!

Radlager vorne links defekt, und Krümer gerissen! alles kein thema!

heute hab ich sä,mmtliche verkleidungen im Innenraum ausgebaut und zu mienem Entsetzen ein ca 20x20 cm großes loch im linken hinteren Radkasten gefunden (Rost) der Gurt hieng im warsten Sinne des Wortes nurnoch am seidenen Faden! Desweitern konnte ihc meinen Reifen von Innen begutachten, was ich nicht für gut halte!!!

Nun meine Frage, kann ihc das einfach so zurück nehemn oder muss ich auf meinen Kosten sitzen bleiben?

Re: Rechtsfrage Privatkauf

Verfasst: Fr 18.09.09 20:26
von Soko
Hi.

Achtung ohne Gewähr: Ich meine mal gehört zu haben, dass bei Geschäften von Privat an Privat, der Verkäufer nur für arglistig verschwiegene Mängel haftet. D.h., Du müsstest ihm nachweisen, dass er Kenntnis über den Mangel hatte.
Vielleicht äußern sich ja noch andere dazu.

Re: Rechtsfrage Privatkauf

Verfasst: Fr 18.09.09 20:51
von Gentsai
Das was du beschreibst trifft eher auf den einseitigen Handelskauf zu, aber wie das bei Privat an Privat gemacht wird kann ich jetzt gar nicht so genau sagen.

Wurde ein Kaufvertrag aufgesetzt?
Ohne sollte man es niemals machen.

Re: Rechtsfrage Privatkauf *edit*

Verfasst: Fr 18.09.09 23:12
von 306erFreak
1. ja es gab einen Kaufvertrag!

2. zur Verdeutlichung hier ma n bild!:

http://img6.imageshack.us/img6/1999/pict0442e.jpg

leider gradd nix zum kleiner machen da, sorry!

*wer bilder über 800*600 per img-tag verlinkt wird mit 56k-modem nicht unter 6 monaten bestraft...*

Re: Rechtsfrage Privatkauf

Verfasst: Fr 18.09.09 23:48
von XenonShock
Also das ist ja übel und sowas kommt ja nicht von allein. Wassereinbruch oder Seitenschaden der nur von außen ormal kannst du innerhalb 14 vom Rücktritt gebrauch machen. Sofern nix vermerkt ist wie Basterfahrzeug.

Re: Rechtsfrage Privatkauf

Verfasst: Sa 19.09.09 10:36
von pOtH
die quizfrage wäre hier.: wurde die gewährleistung ausgeschlossen - achtung es gibt bereits min. ein urteil das auch den ausschluß der "garantie" als wirksamen ausschluß der gewährleistung ansieht!
XenonShock hat geschrieben:Also das ist ja übel und sowas kommt ja nicht von allein. Wassereinbruch oder Seitenschaden der nur von außen ormal kannst du innerhalb 14 vom Rücktritt gebrauch machen. Sofern nix vermerkt ist wie Basterfahrzeug.
NEIN! hier geht es um einen kauf unter privatleuten, dort gibt es def. kein "rückgaberecht" - außer man hat eines vereinbart.

Re: Rechtsfrage Privatkauf

Verfasst: Sa 19.09.09 12:17
von obelix
pOtH hat geschrieben: NEIN! hier geht es um einen kauf unter privatleuten, dort gibt es def. kein "rückgaberecht" - außer man hat eines vereinbart.
ich bin mir ned sicher, aber unter dem gesichtspunkt eines schwerwiegenden mangels - und der liegt hier ja eindeutig vor, da bei einem unfall gefahr für gesundheit und eben des hinten sitzenden besteht - denke ich doch, dass man die burg wieder zurückgeben kann.
das auto ist so wie es dasteht weder verkehrssicher noch zulassungsfähig.
bei genauerem hinschauen könnte man ja evtl. nen unfallschaden entdecken, und wenn der ned angegeben wird ist der vertrag genauso nichtig.

klarheit wird aber wohl nur auskunft eines rechtsanwaltes geben...
für sowas hat man normalerweise einen rechtschutz:-)

gruss

obelix

Re: Rechtsfrage Privatkauf

Verfasst: Sa 19.09.09 13:08
von pOtH
argh fehlerteufel! meine natürlich nicht rückgaberecht, sondern vielmehr das 14 (b.z.w eig. 30) tägige rücktrittsrecht das jeder gewerbliche VK bei fernabsatzverträgen gewähren muss...

wie schon gesagt: erstmal müsste man wissen ob die gewährleistung wirksam ausgeschlossen wurde u./od. ob der VK von diesm "mangel" wusste, dann könnte man den VK zur nachbesserung (was nicht möglich sein wird) od. zur lieferung einer mangelfreien sache auffordern.

vorausgesetzt es ist ein mangel, wenn sich der gegenstand zum zeitpunkt des gefahrenübergangs dafür eignet, so ist er nicht mangelhaft - was in x tagen/wochen/monaten sein wird ist egal (kein neuen tüv, durch weitere durchrostung nicht mehr verkehrssicher) siehe §434 BGB Abs. 1
Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.
klarheit werden nur fachleute schaffen - auf www.frag-einen-anwalt bekommt man für kl. geld (min. 20€) eine erste einschätzung u. muss nicht direkt zum anwalt rennen der für die "erstberatung" schon deutlich mehr geld nimmt.

Re: Rechtsfrage Privatkauf

Verfasst: Sa 19.09.09 21:54
von mikewaldorf
Bei Mangel kannst du Nachbesserung oder Schadensersatz verlangen, sofern das Fahrzeug nicht in einem vertragsgerechten Zustand ist. Das Auto ist übrigens das häufigste Thema vor Zivilgerichten.

Re: Rechtsfrage Privatkauf

Verfasst: So 20.09.09 19:50
von 306erFreak
so hat sich erledigt, haben uns geeinigt, er wusste nix vom schaden und ich bekomm das komplette teil etz für 150 oken!!!