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Rechtliche Frage bzgl. eBay

Verfasst: So 26.04.09 22:57
von gr4vy
Hallo,

mal ne kurze Frage:
Ich habe vor kurzem für einen Kumpel ein altes DDR-Moped bei eBay ersteigert, in der Artikelbeschreibung stand "ABE vorhanden". Jetzt hat sich bei der Abholung rausgestellt, dass die "ABE" ein Blankoformular ist, weder abgestempelt, noch Rahmen- bzw. Motornummer eingetragen.
Man könnte natürlich beim KBA eine neue ABE beantragen, jedoch wäre das mit ca. 25€ Kosten verbunden. Was meint ihr, ist die mitgelieferte Blanko-ABE genug? Ich verstehe dadrunter eigentlich ganz klar ein gültiges, originales Papier, nicht irgendwas wo ich mir einfach Rahmen- und Motornummer selber eintragen muss..

Grüße,
Markus

Re: Rechtliche Frage bzgl. eBay

Verfasst: Mo 27.04.09 00:59
von mikewaldorf
Nacherfüllung verlangen, sonst Schadensersatz. Da es ein Teil der Auktion war, muss es mitgeliefert werden, oder der dir daraus entstandene Schaden ersetzt werden.

Re: Rechtliche Frage bzgl. eBay

Verfasst: Fr 01.05.09 15:16
von Glanzruss@307cc
Abe iss eh nicht, so n Moped wird nur mit Versicherungsschein gefahren, ich habe auch eins und musste noch nie bei einer Kontrolle, irgendeinen "Fahrzeugschein oder ABE" , vorzeigen. Und ich wurde oft angehalten.
Auch nicht wurde das benötigt um es zu Versichern.
Ausser es befindet sich zum 'Bsp. ein sogenannter M-Lenker drann dann brauchst ne ABE.

Die wollen immer nur : Führerschein und Versicherungsschein.
Grüße

Re: Rechtliche Frage bzgl. eBay

Verfasst: So 03.05.09 16:32
von micken406
du meinst die typgenehmigung?die gabs mal,das is bei zonen-mopeds so ne art fzg-brief.der is aber meistens nie dabei weil die teile schon durch 1000 hände und evtl mehrmals umgebaut worden sind.(bei uns gabs doch nüscht...)die will aber echt keiner sehen.und dank ausnahmegenehmigung dürfen die eh schneller laufen als vorgeschrieben.was wars denn für ein teil?

Re: Rechtliche Frage bzgl. eBay

Verfasst: So 03.05.09 17:12
von gr4vy
Glanzruss@307cc hat geschrieben:Abe iss eh nicht, so n Moped wird nur mit Versicherungsschein gefahren
Aber für den Versicherungsschein brauchste ja zumindest mal en öffentliches Papier, was auch gleichzeitig als Eigentumsnachweis gilt.
Es ist im übrigen eine Simson KR51/1, also ne Schwalbe, wie ich auch eine hab.
Hab damals beim Kauf den Original "Registrierschein für Kleinkrafträder" mitbekommen, schön vergilbtes DDR-Papier aus den 70ern ;)
Aber die Sache scheint gut für meinen Kumpel auszugehen, der hat mit dem Verkäufer gesprochen, der will die Kosten vom KBA übernehmen..

Re: Rechtliche Frage bzgl. eBay

Verfasst: So 03.05.09 19:11
von micken406
na da gehts doch...