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anzeigen wegen zu schnellen fahrens?

Verfasst: So 24.02.08 11:17
von bmax6
hallo,


es gibt ja hier im forum ein paar leute mit etwas ahnung von anzeigen, also ich hab da bei mir im ort eine nette frau, die mag mich nicht, sie wohnt am ortsausgang im letzten haus und nach den häusern beschleunige ich gerne etwas.
nun diese frau hat mich vor einem jahr ausgebremst und fast nen unfall gebaut nur um mir zu sagen das ich zu schnell fahre und wenn ich das weitermache, würde sie mich anzeigen. mir egal, ich fahre ja nicht zuschnell sondern beschleunige nur gerne, eigentlich auch nur da wo es gefahrfrei möglich ist zb an dem besagten ortsausgang.
also ich fahre da heute vorbei sehe sie da mit mann und hund stehen und denke mir denen winkste mal. keine 10 minuten später stehen die bei mir vor der tür, beschimpfen mich und sagen sie würden mich morgen anzeigen gehen wegen meiner "kranken raserei" ich hab sie rausgeschmissen.

eigentlich weiß ich ja das die im grunde anzeigen machen können wie sie wollen und ich nix zu befürchten habe weil die haben weder ne radarpistole noch nen sonstirgendwas. ich hab auch schon zu dem thema gegoogelt aber 100% sicher bin ich mir nicht.
weiß da einer mehr was die wirklich machen können oder nicht? ich wollte vor ein paar jahren mal nen moppedfahrer anzeigen der durch eine spielstraße durchgeflogen kam (der war wirklich richtig schnell) aber da konnte die polizei nix machen.



grüße

Re: anzeigen wegen zu schnellen fahrens?

Verfasst: So 24.02.08 11:27
von gobo206
Nachbarn sind keine Vollstreckungsbehörde....
Die Dame kann dich zwar anzeigen und die
Polizei wird das Verfahren aufnehmen müssen
jedoch kann man Dir nix nachweisen, so das dieses
Verfahren nach Widerspruch von Dir
eingestellt wird, da keine Schuld feststellbar sein wird

Nur nebenbei
unverhältnismässiges beschleunigen ist nach
StVO auch nicht erlaubt
§ 30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot
(1) 1 Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten.
2 Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen.
3 Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.
und das wäre ne OWI nach
§ 49 STVO Ordnungswidrigkeiten
.....
25. den Umweltschutz nach § 30 Abs. 1 oder 2 oder das Sonntagsfahrverbot nach § 30 Abs. 3 Satz 1 oder 2 Nr. 4 Satz 2,.....

Re: anzeigen wegen zu schnellen fahrens?

Verfasst: So 24.02.08 11:29
von bmax6
danke für die antwort, sowas dachte ich mir bereits. ist schon ärgerlich, hältse dich an alle regeln (fast, wieder mal falsch geparkt) und dann hast du trotzdem feinde....

Re: anzeigen wegen zu schnellen fahrens?

Verfasst: So 24.02.08 11:35
von gobo206
siehe oben
*nacheditiert*

Re: anzeigen wegen zu schnellen fahrens?

Verfasst: So 24.02.08 11:39
von bmax6
ok schuldig, das mit dem unsinnigen hin und herfahren sowie motor laufen lassen wusste ich den rest nicht wirklich... also kann doch was nachkommen...

Re: anzeigen wegen zu schnellen fahrens?

Verfasst: So 24.02.08 13:19
von blueMI16
das hier wäre zb eine lösung
www.rent-a-killer.com :floet:

Re: anzeigen wegen zu schnellen fahrens?

Verfasst: So 24.02.08 13:38
von bmax6
nee ich lass die frau ne nacht drüber schlafen dann klingel ich da und versuch das in nem gespräch zu klären.... wird der bessere weg sein.

Re: anzeigen wegen zu schnellen fahrens?

Verfasst: So 24.02.08 15:27
von gobo206
Lass es drauf ankommen und dann
nen Widerspruch
Weil nachweisbar ist Dir das nicht...

Re: anzeigen wegen zu schnellen fahrens?

Verfasst: So 24.02.08 15:32
von Lars-Eric
genau, aussage gegen aussage.
und sie hat dich auffm kieker.
könnt ja sonst jeder jeden anzeigen.

ich zeig das forum an wegen suchtgefahr :D

ps. du bist auf der sicheren seite ;)

Re: anzeigen wegen zu schnellen fahrens?

Verfasst: So 24.02.08 15:35
von Gentsai
Ist doch klar dass man sich aufregt wenn einer mit einem brüllenden Kleinwagen am Ortsausgang aufs Gas steigt :D