Seite 1 von 3

Mahnbescheid Ablauf ?

Verfasst: So 18.12.05 15:48
von XenonShock
Wieist das wenn man vom Gericht ein Mahnbescheid kommt ?

Wie lange is da die zahlungsfrist udn so. Kenn mich mit dem Thema nicht aus.

Re: Mahnbescheid Ablauf ?

Verfasst: So 18.12.05 16:17
von madmadix
haj flow,

meine freundin arbeitet aufm amt und hat mir folgendes gesagt:

"zahlungsfrist müsste eigentlich auf dem mahnbescheid drauf stehen ansonsten ka, also wir geben den leuten immer vier wochen zahlungsfrist, sonst gibts nen neuen..."

mfg
Peter

Re: Mahnbescheid Ablauf ?

Verfasst: So 18.12.05 16:53
von boeseMI16
> Flowmaxx schrieb:
>
> Wieist das wenn man vom Gericht ein Mahnbescheid kommt ?
>
> Wie lange is da die zahlungsfrist udn so. Kenn mich mit dem Thema nicht aus.

du kannst 14 Tage einen Widerspruch einlegen. Solltest du das nicht tun und nicht bezahlen, wird bald der Gerichtsvollzieher zu dir nach Hause kommen und überall seinen Kuckuck raufkleben *g

Re: Mahnbescheid Ablauf ?

Verfasst: So 18.12.05 20:02
von XenonShock
Ich will da sja zahlen aber kann das nciht auf einmal. sind nur 350€. Aber da steht auch kein Datum mit Frist oder so hab alles durchgelesen.

Re: Mahnbescheid Ablauf ?

Verfasst: So 18.12.05 21:10
von Speedy
> Flowmaxx schrieb:
>
> Ich will da sja zahlen aber kann das nciht auf einmal. sind nur 350€. Aber da steht auch kein Datum mit Frist oder so hab alles durchgelesen.


Hirn einschalten und mit dem Gläubiger (= der dem das Geld zusteht) oder mit seinem Anwalt (je nach dem was auf dem Mahnbesch. steht) in Verbindung setzen.
Durch ein Gespräch kann man viel lösen und auch eine Ratenvereinbarung erziehlen.

Also nicht dicht machen und sich "im Loch verkriechen" sondern Initiative ergreifen und auf die zugehen.

P.S.: Wenn du es wirklich zahlen willst, dann kommt es normalerweise garnicht erst zu einem Mahnbescheid. Weil Vor einem Mahnbescheid müssen mal mindestens 3 zugestellte Mahnungen in bestimmten Abständen erfolgen. Warum hast du dich darauf nicht gemeldet???

Re: Mahnbescheid Ablauf ?

Verfasst: So 18.12.05 22:03
von boeseMI16
>einem Mahnbescheid. Weil Vor einem Mahnbescheid müssen mal mindestens 3
>zugestellte

nein das ist nichtmehr so...

Du kannst auf dem Mahnbescheid direkt Ratenzahlung ankreuzen und zurückschicken.

Re: Mahnbescheid Ablauf ?

Verfasst: So 18.12.05 22:08
von Speedy
> boeseMI16 schrieb:
>
> >einem Mahnbescheid. Weil Vor einem Mahnbescheid müssen mal mindestens 3
> >zugestellte
>
> nein das ist nichtmehr so...
>
> Du kannst auf dem Mahnbescheid direkt Ratenzahlung ankreuzen und zurückschicken.



Hab grad was gefunden: http://www.mahnung-online.de/mahnbescheid.htm

Wobei du beim Amtsgericht denk ich mal trotzdem ein außergerichtliches Mahnverfahren nachweisen musst.
Weil sonst kann ja jeder immer sofort nach ner Woche (übertrieben gesagt) zum AG (Amtsgericht) gehen und den Bescheid anfordern...

Bei uns in der Bank macht das immer ne Abteilung für uns, da hab ich nix mit zu tun ;)

Re: Mahnbescheid Ablauf ?

Verfasst: So 18.12.05 22:47
von Uwes68
> Speedy306cab schrieb:
>
> > boeseMI16 schrieb:
> >
> > >einem Mahnbescheid. Weil Vor einem Mahnbescheid müssen mal mindestens 3
> > >zugestellte
> >

> Hab grad was gefunden: http://www.mahnung-online.de/mahnbescheid.htm
>
> Wobei du beim Amtsgericht denk ich mal trotzdem ein außergerichtliches Mahnverfahren nachweisen musst.
> Weil sonst kann ja jeder immer sofort nach ner Woche (übertrieben gesagt) zum AG (Amtsgericht) gehen und den Bescheid anfordern...
>
Das mit den drei Mahnungen ist ein Gerücht, bei zB Rechnungen steht ja ein Datem bis zu welchem man zahlen soll, danach ist man automatisch im Verzug.

Und es kann jeder zum Amtsgericht gehen und nen Mahnbescheid beantragen, das Gericht prüft den Anspruch nicht. Erst wenn der Schuldner dagegen Einspruch einlegt und es zu einer Verhandlung kommt wird der Anspruch auch geklärt.

Aber auf dem mahnbescheid muß ein Datum stehen und eine Frist, die dann ab Zustellung läuft, das Teil kommt ja auch per Boten vom Gericht, oder Einschreiben.
Ohne dieses wäre das ungültig.

Ich würde ja mal morgen früh beim AG anrufen und fragen, dann aber danach schriftlich machen und einen Ratenzahlungsvorschlag machen, ich glaube das kann man echt ankreuzen,

Uwe

Re: Mahnbescheid Ablauf ?

Verfasst: So 18.12.05 22:49
von red-devil306
vor nem mahnbescheid muß ein außergerichtliches mahnverfahren gelaufen sein, d. h. mind. zahlungserinnerung, 1. und/oder 2. mahnung, letzte zahlungsaufforderung.
dann kann, mittlerweile, ohne weitere ankündigung ein mahnbescheid eingereicht werden.

(kenn mich da ein bissl aus, weil ich als mahnsachbearbeiter tätig bin!)

Re: Mahnbescheid Ablauf ?

Verfasst: So 18.12.05 22:54
von Uwes68
> red-devil306 schrieb:
>
> vor nem mahnbescheid muß ein außergerichtliches mahnverfahren gelaufen sein, d. h. mind. zahlungserinnerung, 1. und/oder 2. mahnung, letzte zahlungsaufforderung.
> dann kann, mittlerweile, ohne weitere ankündigung ein mahnbescheid eingereicht werden.
>
> (kenn mich da ein bissl aus, weil ich als mahnsachbearbeiter tätig bin!)

Das ist aber nicht richtig, weil es mußen eigendlich garkeine Mahnungen erfolgen, auf der Rechnung steht eine Zahlungsfrist, damit ist der Schuldner in Verzug, die drei Mahnungen sind genau so Gerücht wie die zehn Jahre Ersatzteilversorgung die jeder kennt.

Am besten ist eh die letzte Zahlungsaufforderung, danch ist wenigstens Ruhe 8)