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Kennzeichen?
Verfasst: Do 01.12.05 15:38
von Der_Hille
Hallo,
hab da ein problem! Mir is die leiste vom Kennzeichenhalter abgerissen heißt kennzeichen hält nich mehr richtig habs jetz hinter der windschutzscheibe liegen!
Is das eigentlich erlaubt?
Gibt's da was zubeachten?
Danke im Vorraus!
Re: Kennzeichen?
Verfasst: Do 01.12.05 16:08
von gobo206
Also nach §60 StVZO
absatz 2
(2) Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen; bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein. Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
Denke Kurzzeitig mit nem Lächeln machbar

Re: Kennzeichen?
Verfasst: Do 01.12.05 17:26
von obelix
> Denke Kurzzeitig mit nem Lächeln machbar ;)
nein...
denn:
Außerdem ist die Beschriftung grün auf weißem Grund bei Kennzeichen von Kraftfahrzeuganhängern, denen nach § 23 Abs. 1a ein solchens Kennzeichen zugeteilt worden ist. Kennzeichen dürfen nicht spiegeln, und sie dürfen weder verdeckt noch verschmutzt sein; sie dürfen auch nicht mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein. Form, Größe und Ausgestaltung einschließlich Beschriftung von Kennzeichen müssen den Mustern, Maßen und Angaben in Anlage Va entsprechen; für Kennzeichen von Kleinkrafträdern, von Fahrrädern mit Hilfsmotor und von motorisierten Krankenfahrstühlen gilt Anlage VII; für Kennzeichen von Dienstfahrzeugen der Bundeswehr gelten Anlage V Seite 5 und Anlage VII Seite 4. § 28 Abs. 5 bleibt unberührt.
musst scho alles zitieren:-)))
gruss
obelix
Re: Kennzeichen?
Verfasst: Do 01.12.05 17:43
von gobo206
Habe ja nicht gesagt (wie Absatz 2 ja auch alleine fesstellt schon über den Winkel der Anbringung), daß es erlaubt ist!
Eher kurzzeitig zum Befahren öffentlicher Strassen auf dem Weg sich einen neuen Halter zu besorgen

Re: Kennzeichen?
Verfasst: Do 01.12.05 18:01
von -Chris-
hm.. da gibts doch so ein auto.. ich glaub es war ein citroen oder so, der hat das nummernschild vorn hinter ner glaswand...
mfg chris
[edit] der da:
http://vea.qc.ca/vea/v/citsm72bis.jpg
Re: Kennzeichen?
Verfasst: Do 01.12.05 18:14
von gobo206
Die Gesetze sind alle "erst" so ca 15 Jahre alt!
Alles davor hatte zu dem Zeitpunkt eine Erlaubnis des KBA vermutlich und gilt so als bauartabhängig!
Und da wir ja in Deutschland leben gibts immer mal wieder sowas :lol:
Ausnahme-VO'en zu § 23 sowie § 60 StVZO:
Kennzeichen-Ausnahmeverordnung - KennzAusV
BGBl. I S. 1454 vom 19. April 2002
Re: Kennzeichen?
Verfasst: Do 01.12.05 19:30
von obelix
> Habe ja nicht gesagt (wie Absatz 2 ja auch alleine fesstellt schon über den Winkel der Anbringung), daß es erlaubt ist!
> Eher kurzzeitig zum Befahren öffentlicher Strassen auf dem Weg sich einen neuen Halter zu besorgen ;)
ja, und genau das hab ich mir au mal gedacht:-)
und prompt ham mich die jungs vom kostümverein mit den weissen mützen rausgekellt:-)
ich musste dann vor ort das kz am blech festpappen - freundlicherweise ham sie mir sogar klebeband geliehen:-)
gruss
obelix
Re: Kennzeichen?
Verfasst: Fr 02.12.05 08:01
von e5436363
Das Thema hatten wir hier irgendwo schonmal...
Wenn das Ding hinter der Scheibe liegt fährst du in Beamtensprache OHNE rum und dafür gibts Punkte
Re: Kennzeichen?
Verfasst: Sa 03.12.05 16:37
von Der_Hille
Danke für die antworten!
Habe eben mein kennzeichen vorne montiert!
Sch*** autohaus hat den andern kennzeichen halter genietet war ne sch*** arbeit....