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Änderung der Zulassungsordnung ab 1.1.06

Verfasst: Di 15.11.05 18:08
von wuselcolonia
Nabend,
ich hab heute in einem artikel gelesen dass ab 1.1.06 nur noch autos mit euro 4 neuzugelassen werden dürfen. weiss einer präzise wie das ist wenn ich ein fahrzeug stillgelegt hatte bzw es länger als die 18 monate nicht angemeldet war so dass es eine vollabnahme braucht.
ich bin nämlich im moment dabei ne karre zu restaurieren und wär schade wenn die ganze arbeit umsonst war. weil so wie der im moment in der garage steht kommt der durch keine vollabnahme.

gruss us kölle

Re: Änderung der Zulassungsordnung ab 1.1.06

Verfasst: Di 15.11.05 18:14
von svendrae
das wird für Fahrzeuge ab einem gewissen Bj. gelten. Wahrscheinlich dann ab Bj. 06

mfg

Re: Änderung der Zulassungsordnung ab 1.1.06

Verfasst: Di 15.11.05 21:04
von wuselcolonia
jo halt auf jedenfall für alle neuzulassungen wie oben schon geschrieben.
weiss keiner was dazu?

Re: Änderung der Zulassungsordnung ab 1.1.06

Verfasst: Di 15.11.05 21:50
von svendrae
@wuselcolonia:

Ja aber das wird doch nur für Neuzulassungen für Fahrzeuge ab einem gewissen Baujahr gelten.

Das war doch schon immer so, es ist doch auch so, dass ein NEUFAHRZEUG (also Bj. 05 z.B.) mit Euro 2 nicht mehr zugelassen werden kann.

Auf dein Auto, welches ein altes Bj. ist und gebaut wurde, als andere Normen aktuell waren wird doch das gar nicht gelten.

mfg

Re: Änderung der Zulassungsordnung ab 1.1.06

Verfasst: Mi 16.11.05 08:33
von Dark Star *CTi*
Wenn es schonmal zugelassen war, sollte es kein Problem geben ... hab aber mal gehört, daß einer mächtig Probleme hatte, der sich einen nagelneuen Käfer in Plastik eingeschweißt hatte und jetzt als Oldtimer anmelden wollte ... Erstzulassung ging nicht, wegen Nichteinhaltung der aktuellen Normen.

Re: Änderung der Zulassungsordnung ab 1.1.06

Verfasst: Mi 16.11.05 13:32
von wuselcolonia
jo das stimmt wir ham bei uns in der firma nen nie zugelassen z1 als deko stehe gehab. den ham wir dann erst in die schweiz an nen bmw haus verkauft und da zugelassen dann wieder zurück gekauft. das auto hat sich bei der aktion aber nie bewegt.
und so konnten wir den dann erst für den zulassen der den bei uns gekauft hat.

Re: Änderung der Zulassungsordnung ab 1.1.06

Verfasst: Mi 16.11.05 23:32
von wuselcolonia
hier die auflösung für alle die es vielleicht auch interessiert
Guten Tag,

diese Regelunggilt nur für Fahrzeuge, die ab diesem Zeitpunkt erstmals in den Verkehr kommen. Das bedeutet, dass Fahrzeuge, die schon früher in Verkehr waren aber gelöscht wurden, selbstverständlich wieder zugelassen werden können. Es kann sein, dass eine Vollabnahme nach § 21 StVZO durch den TÜV erfolgen muss.

Mit freundlichen Grüßen
Berthold Prang
Zulassungsbehörde Köln

und mit der vollabnahme war ja eh klar.
gruss us kölle