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Probezeit mit dem Motorrad..
Verfasst: Fr 07.10.05 16:00
von Die_Butterkugel
Hallo,
ich habe letztes Jahr im Winter irgendwann Nachschulung gemacht! Das heisst ich habe jetzt noch Probezeit bis 02/08. Meinen Motorradführerschein habe ich zur gleichen Zeit wie den Autoführerschein gemacht! Aber gilt die Probezeitverlängerung auch für das Motorrad oder dürfte ich dann schon ab 02/06 ein offenes Motorrad fahren?? Normalerweise doch schon weil sich die Probezeit fürs Motorrad ja nur auf die PS Drosselung bezieht oder?? Sind ja quasi 2 Paar Schuh?? :roll:
MFG
Butterkugel
Re: Probezeit mit dem Motorrad..
Verfasst: Fr 07.10.05 17:04
von Strange
Hallo,
habe eben mal bei einer Kollegin in unserer Führerscheinstelle angetickert:
§ 2a Absatz (2a) Straßenverkehrsgesetzt:
Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre, wenn die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 angeordnet worden ist.
Dies betrifft im Falle einer Nachschulung JEDE Fahrerlaubnis, also sowohl die für Pkw, als auch für Motorrad.
Daher verlängert sich bei Dir leider auch die Motorrad-Probezeit.
Die Drosselung in den ersten zwei Jahren ab Erwerb der FSK A (unter 25 Jahren) hat nichts mit der alle Fahrerlaubnisse betreffenden Probezeit zu tun.
Gruß, Jan
Re: Probezeit mit dem Motorrad..
Verfasst: Fr 07.10.05 19:39
von Die_Butterkugel
Hey danke!
Also habe ich noch Probezeit darf aber ein "grosses" Motorrad fahren! Gut zu wissen!
Danke
MFG
Butterkugel
Re: Probezeit mit dem Motorrad..
Verfasst: Sa 08.10.05 11:33
von Strange
Halt, Stopp!
Sorry, da habe ich mich anscheinend etwas missverständlich ausgedrückt:
Zwar sind die zwei Jahre Probezeit und die zwei Jahre Drosselung rechtlich zunächst zwei unterschiedliche Dinge.
Da es aber aufgrund von Verstößen zu einer Probezeitverlängerung kam, wird aufgrund der Verstöße auch die Drosselung entsprechend verlängert!
Was anderes würde "verkehrserzieherisch" ja auch keinen Sinn machen. :roll:
Sorry, wenn ich Dir falsche Hoffnungen gemacht habe.
Gruß, Jan
Re: Probezeit mit dem Motorrad..
Verfasst: So 09.10.05 00:35
von Die_Butterkugel
Re: Probezeit mit dem Motorrad..
Verfasst: So 09.10.05 11:37
von n0g@n
das kann nicht stimmen denn dann müsst ich 4 jahre die gedrosselte version fahrn und das wäre bissl komisch
die probezeit hat ja damit garnix zu tun das ich die ersten 2 jahre keine offenen maschinen fahrn darf
das iss ja nur die 34 ps begrenzung und keine probezeit
also ich bin der meinung das du trotzdem die offene fahrn darfst
und ausserdem steht das nich auffem führerschein das du probezeit verlängert bekommen hast
also kann man das schonma garnich feststellen bei einer normalen kontrolle
sondern nur üder die führerscheinstelle und sowas
Re: Probezeit mit dem Motorrad..
Verfasst: So 09.10.05 13:44
von Strange
Die Frage, ob bei einer Probezeitverlängerung auch die Drosselung verlängert wird, konnte mir meine Kollegin - stellvertretende Leiterin unserer Zulassungs- und Führerscheinstelle - tatsächlich auch nicht auf Anhieb beantworten.
Nach einer Stunde hat sie mich zurückgerufen und mir gesagt, dass auch die Drosselung mit der Probezeit verlängert werde.
Ich will natürlich nicht beschwören, dass das auf Teufel komm raus stimmen muss.
@ Butterkugel: Suche Dir doch mal im Internet die Emailadresse der für Dich zuständigen Führerschein- bzw. Zulassungsstelle, und schick denen mal eine kurze, höfliche Anfrage.
Vielleicht liegt ja meine Kollegin mit ihrer rechtlichen Einschätzung tatsächlich falsch.
Sag dann bitte mal bescheid, was daraus geworden ist - zwecks möglicher Aufklärung einer hessischen Zulassungs- und Führerscheinstelle.

Gruß, Jan
Re: Probezeit mit dem Motorrad..
Verfasst: So 09.10.05 19:31
von Die_Butterkugel
jo mach ich mal! Hab auch schon meinen alten Fahrlehrer mal gefragt, der hat auch keine Ahnung! Und von einem Freund den Vater, ist Polizist, und auch der weiss nichts...
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MFG
Butterkugel