Moin Frank,
kanns sein, daß ich diese leute, die gewollt mit ohne rufnummer anrufen auch kenn? *gggg*
zu deinem problem: als privatperson kannst da leider nicht wirklich viel machen, außer bei der polizei eine anzeige stellen und eine fangschaltung beantragen...
lediglich polizei, feuerwehr und einige andre staatliche einrichtungen haben das recht, diese unterdrückung IMMER außer kraft zu setzen.. Sprich, dein Anruf bei Polizei oder Feuerwehr ist NIE anonym
hier mal ein guter text, den ich aus faulheit einfach copy&paste, der das sehr gut beschreibt..:
"Also die Rufnummernübermittlung gibt es zunächst mal nur innerhalb der Vermittlungsstellen. D.h. wenn du jmd anrufst, erzeugt erst deine Vermittlungsstelle (Festnetz) bzw. das VLR deiner Location Area (GSM) deine Rufnummer, nicht das Telefon oder der NTBA oder sonstwas! (Sonst könnte man ja eine falsche Nummer generieren) Diese Daten werden dann zusammen mit den Sprachdaten bis zur Zielvermittlungsstelle (Festnetz) oder zum VLR der Ziel-LocationArea (GSM) übertragen. Hier wird aus den Verbindungsdaten die Rufnummer genommen, und ggf. an das Endgerät des Ziels übermittelt. Und hier kommt es nun darauf an, was Teilnehmer A (Anrufender) und Teilnehmer B (Angerufener) halt festgelegt haben:
Üblicherweise ist in allen Netzen die Rufnummernübermittlung (CLIP) freigeschalten, sowie der Empfang der Rufnummer (ausser bei a/b-Leitungen) standardmässig freigeschalten. Die Rufnummernübermittlung lässt sich aber auch (wenn vereinbart) fallweise unterdrücken (CLIR). In so einem Fall wird die Rufnummer zwar bis zur Zielvermittlungsstelle bzw. VLR der Ziel-LocationArea Übertragen, jedoch nicht an den Teilnehmer B. Dies kann er auch nicht mit noch so sonderbaren legalen Mitteln umgehen. ("Die Rufnummernunterdrückung hat immer Vorrang vor der Rufnummernübermittlung").
Nun gibt es aber sog. "Bedarfsträger" (Polizei, Feuerwehr etc), wo dieses CLIR aufgehoben wird. Diese Bedarfsträger bekommen aber einen ganz anderen Anschluss an die Vermittlungsstelle, der sämtliche Vermittlungsdaten übermittelt (Im GSM-Netz gibt es dafür keine Entsprechung). Desweiteren besteht die Möglichkeit, beim Netzbetreiber (Fest- oder GSM-Netz) ein "Fangen böswilliger Anrufer" (MCID) einrichten zu lassen. Dies ist ohne grössere Schwierigkeiten verbunden, kostet aber sehr viel und ist zeitlich begrenzt. Jeder Anrufer, der einen Teilnehmer mit einer Fangschaltung anruft, wird darüber informiert (selbstverständlich nicht, wenn die Polizei einen Anschluss überwacht ). Der Angerufene sieht dann die Rufnummer trotz einer von Anrufer eingeschaltenen CLIR.
Illegal wäre sowas nur, wenn sich Techniker oder ErmittlungsBeamte widerrechtlich an den Vermittlunganlagen zu schaffen machen (Vermittlungprotkolle lesen/Weiterleiten), bzw, eine Überwachung veranlassen. Das verlangt aber entsprechenden Zugang, KnowHow, ggf. Technisches Equipment und viiiel kriminelle Energie. Andere Möglichkeiten sehe ich nicht."
Grüße
Steffen
Die Welt ist zu schnellebig geworden um langsam zu fahren...