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"Warnung" des Gegenverkehrs per Lichthupe

Verfasst: Do 28.07.05 20:39
von Martin
Hi Leute,

das ist Euch doch auch bestimmt schonmal passiert. Am hellichten Tage blinken Euch entgegenkommende Fahrzeuge an um vor einer Geschwindigkeitskontrolle zu "warnen"...

So weit so praktisch.. :mrgreen: Aber fast jeder betätigt die Lichthupe anders...

Einer betätigt die Lichthupe kurz, ein anderer drei mal kurz hintereinander. Wieder ein anderer blendet solange auf bis man selbst kurz die Lichthupe betätigt (quasi als Kenntnisnahme der Warnung :?: ).... :gaga:

Gibt es eigentlich eine offizielle inoffizielle Methode um per Lichthupe den Geldbeutel Anderer zu schützen :?: :?:


Gruß Martin

Re: "Warnung" des Gegenverkehrs per Lichthupe

Verfasst: Do 28.07.05 20:56
von gobo206
Naja ist ja verboten! Deshalb gibts so direkt keine Regeln dafür ;)
Obwohl man den Missbrauch erstmal nachweisen muß!
Man arbeitet ja quasi Verkehrserziehend!
Lichthupe zur Warnung vor Polizei
StVO § 16 Absatz 1 Nr. 2

Es besteht keinerlei Anlaß, eine mißbräuchliche Benutzung der Lichthupe,
die als Warnung vor einer Geschwindigkeitskontrolle dient, für schwerwiegender
zu halten als die sonst üblicherweise vorkommenden Verstöße gegen § 16 StVO;
das gilt um so mehr, weil die Warnung vor einer Radarkontrolle i. d. R. dazu führt,
dass ordnungswidrig zu schnell fahrende Verkehrsteilnehmer ihre Geschwindigkeit
auf das zulässige Maß herabsetzen. (Leitsätze RA GG)
OLG Celle, Beschluß vom 27.06.1989 - 1 Ss (OWi) 101/89
Quelle: Strafzettel.de

Re: "Warnung" des Gegenverkehrs per Lichthupe

Verfasst: Do 28.07.05 21:08
von Martin
> gobo206 schrieb:
>
> Naja ist ja verboten! Deshalb gibts so direkt keine Regeln dafür ;)
> Obwohl man den Missbrauch erstmal nachweisen muß!
> Man arbeitet ja quasi Verkehrserziehend!
>
>
Lichthupe zur Warnung vor Polizei
> StVO § 16 Absatz 1 Nr. 2
>
> Es besteht keinerlei Anlaß, eine mißbräuchliche Benutzung der Lichthupe,
> die als Warnung vor einer Geschwindigkeitskontrolle dient, für schwerwiegender
> zu halten als die sonst üblicherweise vorkommenden Verstöße gegen § 16 StVO;
> das gilt um so mehr, weil die Warnung vor einer Radarkontrolle i. d. R. dazu führt,
> dass ordnungswidrig zu schnell fahrende Verkehrsteilnehmer ihre Geschwindigkeit
> auf das zulässige Maß herabsetzen. (Leitsätze RA GG)
> OLG Celle, Beschluß vom 27.06.1989 - 1 Ss (OWi) 101/89
>
> Quelle: Strafzettel.de
Hallo,

das ist mir klar, dass es verboten ist und es keine offizielle Methode dafür gibt. Daher ja auch das "inoffiziell" in meiner Frage... ;) ;)

Eigentlich nehmen die "Warner" erzieherische Maßnahmen wahr (wenn ich den Auszug der StVO richtig deute) :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Gruß Martin

Re: "Warnung" des Gegenverkehrs per Lichthupe

Verfasst: Do 28.07.05 22:23
von vulkanus
Beim jetzigen Wetter hab ich sowieso die Hand ausm Fenster hängen, da deute ich den Leuten einfach dass sie sich besser an die Geschwindigkeit halten sollten. Geht relativ unauffällig, vor allem die die zu schnell sind kennen sich eh meist sofort aus egal was man deutet *g*

Re: "Warnung" des Gegenverkehrs per Lichthupe

Verfasst: Do 28.07.05 22:46
von obelix
naja, auch das kann peinlich enden...
ich hab mal ne zivilstreife vor ner blitze gewarnt. die haben aber bloss gegrinst.
ich ned, als ich die uniformen gesehen hab:-))
ham aber nix gemacht. waren gut drauf die jungs:-)

obelix

Re: "Warnung" des Gegenverkehrs per Lichthupe

Verfasst: Do 28.07.05 23:12
von Speedy
Mit der hand etwas "slow down" anzeigen ist ja auch nicht verboten.
Du kannst dich auch mit nem Schild "RADARFALLE" an die Straße stellen. Sofern du den Verkehr nicht beeinflusst, darfst du das.
Mit Lichthupe kannst ja jemanden blenden und das würde den Straßenverkehr gefährden 8)

Re: "Warnung" des Gegenverkehrs per Lichthupe

Verfasst: Fr 29.07.05 08:25
von vulkanus
Gut, also einigen wir uns darauf nicht die Lichthupe zu verwenden sondern so aufklappbare Dachkonstruktionen wie bei Sondertransporten mit dem Verweis "Radarfalle" :lol:

Re: "Warnung" des Gegenverkehrs per Lichthupe

Verfasst: Fr 29.07.05 08:43
von Hiob317
> vulkanus schrieb:
>
> Gut, also einigen wir uns darauf nicht die Lichthupe zu verwenden sondern so aufklappbare Dachkonstruktionen wie bei Sondertransporten mit dem Verweis "Radarfalle" :lol:

das muss aber wiederum beim tüv vorgeführt werden *gggggggggggg*

Re: "Warnung" des Gegenverkehrs per Lichthupe

Verfasst: Fr 29.07.05 15:35
von pongi
bei uns gibt es eine landstrasse die eine gaaaaaanz weit gezogenen kurve macht. ist genau zwischen 2 dörfern. da stehen sie immer in beiden dörfern. im einen mit der laserpistole,radarkasten,... und im anderen um die lichthuper rauszuziehen, denn von dort kann man die ganze kurve einsehen *g*

Re: "Warnung" des Gegenverkehrs per Lichthupe

Verfasst: Fr 29.07.05 17:07
von vulkanus
> Hiob317 schrieb:
> das muss aber wiederum beim tüv vorgeführt werden *gggggggggggg*

Ach was, das hält schon. Einfach beim 205 aufs hochfeste Dach geschraubt und es kann losgehn :lol:

> pongi schrieb:
> ... und im anderen um die lichthuper rauszuziehen, denn von dort kann man die ganze kurve einsehen *g*

Fiiiiies *g*