Seite 1 von 2

besteht Meldepflicht beim Arbeitgeber?

Verfasst: Di 26.07.05 12:45
von Waldfee106
Wenn ein Arbeitnehmer einen zeitlich begrenzten Job ausüben will, zusätzlich zu seinem "Hauptjob" - muss der Arbeitgeber davon in Kenntnis gesetzt werden?

Kann er es auch verbieten?

Wie schauts aus mit der Lohnsteuerkarte? Reichts, beim 2. Job, die Steuernummer anzugeben?

Oder muss man ne zweite Steuerkarte holen und auf Stufe 5 oder was auch immer arbeiten???? (wäre reichlich uncool :roll: )

P.S.: Geplant wäre ein Job auf 400 € Basis im Weihnachtsgeschäft - also definitiv zeitlich begrenzt.

Kann man wo berechnen, was man am Ende raushat? Nicht dass die Steuern die 400 Euroleins gleich wieder schlucken. Die brauch ich doch für Benni :mad:

Re: besteht Meldepflicht beim Arbeitgeber?

Verfasst: Di 26.07.05 12:56
von Timon
Hallo,

du musst das deinem AG melden. Er darf es dir aber nur mit einer guten Begründung verweigern. Wie z.B. Interessenkonflikten oder wenn du in deiner Haupt-Arbeitszeit nicht voll einsatzfähig bist aufgrund des Zweitjobs.

Informiere dich mal beim FA, die können dir sehr gut Auskunft geben, ab wann man eine zweite Lohnsteuerkarte braucht. Ich habe damals für einen privaten Auftrag keinen gebraucht. Es hat gereicht, dass ich die Daten in meine Steuererklärung eingetragen habe.

Gruss
Frank

Re: besteht Meldepflicht beim Arbeitgeber?

Verfasst: Di 26.07.05 13:07
von Waldfee106
Also zeitlich kann ich ja leider nicht doppelt planen - mein Arbeitgeber ist ja nicht in der Lage, mir mind. eine Woche im Voraus zu sagen, wann ich denn Dienst habe, die Woche drauf. :mad:

Würde sich also auf die Sonntage beziehen - da kann mir mein Arbeitgeber nix.

Werde morgen oder übermorgen mal die Behörden abklappern, bevor ich zur Arbeit fahre - Danke für den Tip.

Re: besteht Meldepflicht beim Arbeitgeber?

Verfasst: Di 26.07.05 13:13
von Timon
> Waldfee106 schrieb:
>
> Also zeitlich kann ich ja leider nicht doppelt planen - mein Arbeitgeber ist ja nicht in der Lage, mir mind. eine Woche im Voraus zu sagen, wann ich denn Dienst habe, die Woche drauf. :mad:
Es geht nicht nur um zeitliches Überschneiden. Du musst deine Arbeit machen und musst auch mind. 8 Stunden Ruhe haben. Also 12 Stunden-Schicht und dann noch 8 Stunden auf dem Markt...das würde nicht gehen :)
Auch direkt vom Markt zur Arbeit ist ein Ablehnungsgrund.

Gruss
Frank

Re: besteht Meldepflicht beim Arbeitgeber?

Verfasst: Di 26.07.05 14:14
von Waldfee106
Hm ... bei ner Halbtagsstelle sollen die sich mal nicht so anstellen ..... sind ja sonst auch nicht so korrekt - da steht dem Betriebsrat ständig das Pipi inne Augen. :P

Ich würde Sonntags am liebsten so von 11 bis 21 Uhr arbeiten ... dann kann ich bis zur frühstmöglichen Schicht auf Arbeit Montag morgen um 6 Uhr - immerhin 9 Stunden pausieren *g*.

Können sich es ja aussuchen - entweder genehmigen sie den 2. Job ... oder sie müssen nä. Jahr auf mich verzichten, weil ich meine Autoversicherung nicht zahlen konnte und folglich keine Möglichkeit mehr habe, dahin zu kommen zum arbeiten.

Re: besteht Meldepflicht beim Arbeitgeber?

Verfasst: Di 26.07.05 14:34
von RallyePower
bei uns im betrieb ist es so dass zwischen den schichten mindestens 11std ruhepause pflicht sind

Re: besteht Meldepflicht beim Arbeitgeber?

Verfasst: Di 26.07.05 14:41
von svendrae
Können sich es ja aussuchen - entweder genehmigen sie den 2. Job ... oder sie müssen nä. Jahr auf mich verzichten, weil ich meine Autoversicherung nicht zahlen konnte und folglich keine Möglichkeit mehr habe, dahin zu kommen zum arbeiten.
Aber dann verlierst du doch deine Arbeitsstelle? Außerdem könnte der Arbeitgeber noch mit bus & Bahn argumentieren oder dir ein Mofa empfehlen :D


Also eins weiß ich sicher: Würde man bei uns den Arbeitgeber versuchen durch solche Argumente unter Druck zu setzen hat man keine Zukunt mehr in der Firma... Zumal die meisten Leute austauschbar sind.


Ich weiß ja nicht wie es bei dir aussieht, aber ich glaube nicht, dass du damit durchkommen würdest. Außerdem konntest du dein Auto doch bisher auch bezahlen mit dem gleichen Geld. Aber ich denke nicht, dass dein Arbeitgeber dir den Nebenjob verbieten wird.

mfg

Re: besteht Meldepflicht beim Arbeitgeber?

Verfasst: Di 26.07.05 16:33
von Waldfee106
Öhm ... ich konnte mein Auto bisher zahlen, weils billiger war ... Jaqueline war steuerbefreit und hat fast 200 Euro Versicherung weniger gekostet. Nun zahl ich knapp 300 Euro im Jahr mehr - von höheren Spritkosten ganz zu schweigen.

Wie ich mit dem Arbeitgeber argumentiere liegt ganz daran, wie das Gespräch läuft. Ich feier da jeden Tag alles andere als einen Kindergeburtstag ;) der Ton bei uns ist im Allgemeinen nix für zarte Gemüter.

Mal sehen, was meine Abteilungsleiterin sagt.

P.S.: Wer in meiner Firma ne Zukunft sucht, dem ist nicht mehr zu helfen :lol:


Ich für mich sage mir, es kann meinem Chef doch piepegal sein, was ich sonntags mache. Ob ich mich in den Alpen beim extremklettern abreagiere, aufm Sofa faulenze oder eben ein wenig Kohle dazu verdiene. Wenn ich in Folge dessen Fehler machen würde bei der Arbeit, ok - das wär was anderes ... aber ich denke, diese kurze Zeit ist eine Doppelbelastung akzeptabel.

Re: besteht Meldepflicht beim Arbeitgeber?

Verfasst: Di 26.07.05 16:38
von Timon
In der Regel haben die AG auch nichts dagegen. Die kennen die wirtschaftliche Situation der Leute ja auch. Interessenkonflikte sind auch nicht zu erwarten, ausser ihr stellt Krombacher her und die verkaufst Lübzer neben dem firmeneigenen Stand...aber das ist vielleicht etwas weit hergeholt ;)

Gruss
Frank

Re: besteht Meldepflicht beim Arbeitgeber?

Verfasst: Di 26.07.05 16:40
von obelix
das würde ich als info an den ag gestalten.
einfach ne kurze mitteilung an den ag, dass du in der zeit von... bis... einen nebenjob annehmen wirst.
komma, punkt.

damit ist er informiert und du bist aus dem schneider. zu verbieten hat er da eigentlich nix, denn es ist nicht zu erwarten, dass sich diese nebenbeschäftigung auf deine arbeitsleistung auswirkt.

merke: nie frage, immer nur informieren. so mach ich das seit jahren z.b. mit dem urlaub.
eintragen, auf die urlaubskarte schreiben und dem abt.leiter hinlegen.
nie hingehen und fragen: könnte ich...
immer hinstellen und sagen: ich nehme... oder ich brauche... oder - wie ich es auch manchmal schon getan habe: ich habe von.. bis.. urlaub...

hab auch schon bloss die karte hingelegt und nach 2 wochen gesagt: ab mogen bin ich im urlaub, denken sie daran die karte im personalbüro abzugeben?

*ggg*

gruss

obelix