Frage zu Ebay: falsche Ware auch die Versandkosten zurück?

Ihr habt Probleme mit anderen Marken? Oder mit Sachen, die nicht euren Löwen betreffen? Dann ist das genau die richtige Schublade für euch.
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andi 205HH
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Frage zu Ebay: falsche Ware auch die Versandkosten zurück?

Beitrag von andi 205HH » Fr 22.07.05 14:20

Hallo,

ich bin gerade mal überfragt wie ich mit dem Händler weiter verfahren soll.

Ich habe Spurstangenköpfe für einen 205 bestellt und welche für einen Renault geliefert bekommen.
Erst wollte der Verkäufer nicht einsehen, daß die Renault Teile nicht passen - schlußendlich habe ich ihn aber überzeugt die Ware zurückzunehmen.
Auf meine Anfragen wer denn die Rückportokosten übernimmt hat er immer ausweichend geantwortet.
Jetzt hat er endlich nach mehrmaligen anschreiben das Geld überwiesen, aber nur die Warenkosten.
Also die Spurstangeköpfe waren 16€ sofort-kauf + 6€ Porto. Dann musste ich ja auch nochmal ca. 6€ zahlen um die Dinger zurück zu schicken.

Aber er überweist mir jetzt nur den Warenwert von 16€.


Ist das so O.K.? Ich finde nicht daß es so in Ordnung ist - zumal er Händler ist. Bei einer Privatperson wäre ich ja damit einverstanden.
Ich weiß jetzt aber nicht wie die Ebay Bestimmungen da sind.


Was meint ihr denn dazu?


andi
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Re: Frage zu Ebay: falsche Ware auch die Versandkosten zurück?

Beitrag von red306er » Fr 22.07.05 14:37

schicks einfach unfrei zurück...

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Re: Frage zu Ebay: falsche Ware auch die Versandkosten zurück?

Beitrag von obelix » Fr 22.07.05 14:40

> Ich weiß jetzt aber nicht wie die Ebay Bestimmungen da sind.

das hat damit nix zu tun, denn egal welche bestimmungen irgendwo in ebay hinterlegt sind - sie dürfen geltendes recht nicht be- oder verhindern.

ich würde den händler nochmal anschreiben und auf ggf. rechtliche schritte hinweisen, denn ER hat den fehler verursacht.
vielleicht ein bisschen auf den busch klopfen, wegen möglicher folgekosten wie anwalts-, mahn- und taxikosten wegen nicht einsatzbereitem fahrzeug durch sein verschulden.

als professioneller händler muss er auch ne agb haben und die dir zugänglich machen.
hat ers ned isser eh ziemlich schlecht dran:-)

wirkt meistens wunder:-)

gruss

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andi 205HH
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Re: Frage zu Ebay: falsche Ware auch die Versandkosten zurück?

Beitrag von andi 205HH » Fr 22.07.05 14:49

> als professioneller händler muss er auch ne agb haben und die dir zugänglich machen.
> hat ers ned isser eh ziemlich schlecht dran:-)

Das war ein guter Hinweis.
Rücksendungen müssen immer Frei erfolgen. Entstandene Kosten durch Falschbestellungen werden vom Gutschriftsbetrag abgezogen und einbehalten. Entstandene Kosten durch Falschlieferung durch uns werden natürlich von uns in Form einer Gutschrift ersetzt.
Zurückgesendet hab ich es ja schon. Aber hier steht ja bei Falschlieferung gibt es eine Gutschrift der Versandkosten. Dann werd ich ihm nachher nochmal seine eigenen AGB vorlesen.

Danke


andi
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Re: Frage zu Ebay: falsche Ware auch die Versandkosten zurück?

Beitrag von gobo206 » Fr 22.07.05 14:51

Die Gutschrift der Versandkosten könnte aber auch heissen auf ein Firmeninternes Konto!
Dann würde der Betrag bei einem neuerlichen Kauf verrechnet!

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Re: Frage zu Ebay: falsche Ware auch die Versandkosten zurück?

Beitrag von obelix » Fr 22.07.05 15:11

> Die Gutschrift der Versandkosten könnte aber auch heissen auf ein Firmeninternes Konto!
> Dann würde der Betrag bei einem neuerlichen Kauf verrechnet!

die auf verlangen ausbezahlt werden müssen. denn sonst wäre der kunde ja gezwungen dort wieder zu kaufen oder sein geld verfallen zu lassen. eine gängige praxis um das geld letztendlch doch in der firma zu behalten, aber wenn der kunde auf auszahlung besteht muss ausgezahlt werden.

gruss

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Re: Frage zu Ebay: falsche Ware auch die Versandkosten zurück?

Beitrag von gobo206 » Fr 22.07.05 15:21

Wäre aber doch rechtens wenn dies so expliziet in den AGB's steht (das einbehalten), oder??

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Re: Frage zu Ebay: falsche Ware auch die Versandkosten zurück?

Beitrag von madmat » Fr 22.07.05 16:25

nein, wenn die AGBs gegen die Gebote von Treu und Glauben verstoßen sind sie nichtig, das wäre so ein Fall.
Der Kunde darf durch die AGBs nicht benachteiligt werden...
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Re: Frage zu Ebay: falsche Ware auch die Versandkosten zurück?

Beitrag von InformatiX » Fr 22.07.05 19:09

AAlso

AGBs sind solange gültig, wie sie nicht gegen geltende gesetze verstoßen..

zb. kann innen agb gern drinnstehen, daß der kunde 0 montate gewährleistung hat, gültig ist das nicht..

wenn du was falsches geliefert bekommen hast, steht dir natürlich eine gutschrift bzw eine erneute lieferung zu, hier muss der händler alle anfallenden kosten tragen, schließlich war es sein fehler, er hat nicht die bestellte ware geliefert.

was in letzter zeit immer mehr gänige praxis ist, ist daß bei rücksendungen oder stornierungen von bestellungen das geld dem kundenkonto gutgeschrieben wird.. ausgezahlt wird dann erst, wenn man wirklich drauf drängt..

in einem fall war ich letztens kurz davor, nen gerichtliches mahnverfahren gegen einen versender einzuleiten weil er es ned geschafft hat, die per vorauskasse gezahlten, aber nicht lieferbaren artikel wieder meinem konto gutzuschreiben..

also ruhig die ca 12eu versand noch einfordern ,stehen dir zu.

grüße
steffen
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andi 205HH
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Re: Frage zu Ebay: falsche Ware auch die Versandkosten zurück?

Beitrag von andi 205HH » Fr 22.07.05 21:06

Hab ihm jetzt nen Text gemailt - bin ja mal gespannt was dabei rauskommt.



danke für die Unterstützung


andi
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