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ebay ..... gäbe es Konsequenzen?
Verfasst: Mi 06.07.05 11:38
von Waldfee106
Hi
Aaalso nehmen wir mal an Anbieter X hat nen Artikel reingestellt ..... ebay meint, es verstößt gegen die Artenschutzkonvention (wie damals mein Eichelhäher *

*) und nahm ihn raus. Bieter Y hat geboten - ein Bieter Z auch ....
Anbieter X macht nun Bieter Y privat das Angebot, dass er ihm den Artikel verkauft, da er auch nicht versteht, warum ebay das gemacht hat.
Eigentlich sind solche "Außerhalbverkäufe" ja net erlaubt - aber in diesem Fall?!
Ich frag mich, wen die da sitzen haben, der da solche Entscheidungen trifft .....
... ich hab mich schon damals gefragt, wann dem mal nen Licht aufgeht
.....
Vielleicht sollte ich mich mal bewerben :lol:
Aber können die Bieter Y irgendwie innen Karren fahren, wenn er Angebot annimmt?
Re: ebay ..... gäbe es Konsequenzen?
Verfasst: Mi 06.07.05 11:42
von MrWombel
Ich weiß nicht, ich mache viele meiner Geschäfte "außerhalb" von ebay, ob ich nun verkaufe oder kaufe.
Re: ebay ..... gäbe es Konsequenzen?
Verfasst: Mi 06.07.05 11:55
von InformatiX
nein
in dem moment, indem ebay die auktion für ungültig erklärt und vorzeitig beendet, steht der artikel ja nichtmehr zum verkauf, und da der artikel ja im besitz von x ist, kann er machen, was er will... in die zeitung setzen, wegwerfen oder y anbieten.. er kanns sogar z anbieten obwohl y mehr zahlen würd.. auch dann kann y nix machen.
anders würde es aussehen, wenn z selbst die auktion vorzeitig beendet weil artikel "kaputt" oder so und dann versucht, das ding an y zu verticken.... das wäre dann schon was, wo man z bissl an den karren fahren könnt..
aber im andren falle wurde ja seine auktion beendet, da kann ja er nix für.
Liebe Grüße
Steffen
Re: ebay ..... gäbe es Konsequenzen?
Verfasst: Mi 06.07.05 11:55
von obelix
> Aaalso nehmen wir mal an Anbieter X hat nen Artikel reingestellt ..... ebay meint, es verstößt gegen die Artenschutzkonvention (wie damals mein Eichelhäher *

*) und nahm ihn raus. Bieter Y hat geboten - ein Bieter Z auch ....
>
> Anbieter X macht nun Bieter Y privat das Angebot, dass er ihm den Artikel verkauft, da er auch nicht versteht, warum ebay das gemacht hat.
>
> Eigentlich sind solche "Außerhalbverkäufe" ja net erlaubt - aber in diesem Fall?!
> Aber können die Bieter Y irgendwie innen Karren fahren, wenn er Angebot annimmt?
naja, was soll passieren.
ebay hat den artikel ja selber rausgenommen - und sie können dir ja nicht vroschreiben, dass du den dann gar nicht verkaufen darfst.
max. können sie dich rauswerfen - who cares. ebay ist ned gott und ne neue anmledung gibbet in 3 minuten.
wenn du sowas nicht magst, lass nen kumpel das ding an den damaligen bieter verhökern.
solange das ding ned gegen gesetze verstösst isses ja auch ned verboten das zu verkaufen, und wenn die halbgötter von ebay aus bödheit sowas machen musst ja schaun, dass du irgendwie das dingens loswirst.
gruss
obelix
Re: ebay ..... gäbe es Konsequenzen?
Verfasst: Mi 06.07.05 12:00
von Waldfee106
ich wills ja haben
Das Problem ist, dass die denken, dass es gegen die Artenschutzkonvention verstößt ... rein theoretisch ist der käufliche Erwerb dann strafbar. Aber anzeigen werden die einen ja nicht ..... und wenn, wird sich ja rausstellen, dass der Erwerb nicht gesetzeswidrig ist. Denk ich.
Vielleicht hat Anbieter auch beide Bieter angeschrieben und vertickt das Ding an den der mehr bezahlen will. Man darf gespannt bleiben.
Re: ebay ..... gäbe es Konsequenzen?
Verfasst: Mi 06.07.05 13:09
von vulkanus
An sich steht ja in den Regeln von eBay dass man einen per eBay entstandenen Kontakt nicht dazu verwenden darf ohne die Gebühren abzudrücken. Insofern dürfte er wohl nicht. Ich glaube mich zumindest daran zu erinnern das mal gelesen zu haben.
Re: ebay ..... gäbe es Konsequenzen?
Verfasst: Mi 06.07.05 13:12
von InformatiX
@vulki: und wie will ebay beweisen, daß der kontakt ausdrücklich über ebay zustande gekommen is?
grüße
Steffen
Re: ebay ..... gäbe es Konsequenzen?
Verfasst: Mi 06.07.05 13:19
von vulkanus
Habs ja nur erwähnt *g*