Domain-Recht

Ihr habt Probleme mit anderen Marken? Oder mit Sachen, die nicht euren Löwen betreffen? Dann ist das genau die richtige Schublade für euch.
Benutzeravatar
vulkanus
Polizistenkuschler
Beiträge: 5939
Registriert: Mi 21.03.01 00:00
Postleitzahl: 4655
Land: Oesterreich
Wohnort: GM/OÖ

Domain-Recht

Beitrag von vulkanus » Mo 27.06.05 17:00

Morgän :)

Hab heute ein nettes Schreiben von einem Münchner Anwalt erhalten betreffend einer meiner Domains. Dazu hätte ich jetzt gerne eure Meinung gehört :)
Sehr geehrter Herr Z.,
wir vertreten Herrn Harald S., den Inhaber der Firma xxx in xxx, auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes.

Für unseren Mandanten ist die europäische Gemeinschaftsmarke Nr. xxx "Vulkanus" angemeldet worden. Anliegend erhalten Sie einen Auszug der Marke aus dem Register des Harmonisierungsamtes. Die Eintragungsgebühr wurde bereits bezahlt. Damit ist in Kürze mit der Eintragung der Gemeinschaftsmarke zu rechnen.

Wie wir festgestellt haben, ist für Sie die Domain www.vulkanus.at eingetragen. Die Domain wird jedoch nicht benutzt, d.h., bei Eingabe der Domain wird sofort auf Ihre Domain www.azcg.at weitergeschaltet. Zudem ist die Domain www.vulkanus.biz für Sie registriert, die auch benutzt wird. Registriert und benutzt wird zudem die Domain www.vulkanus.com für eine deutsche Firma.

Demgemäß entfaltet Ihre Domain www.vulkanus.at, die nicht benutzt wird, eine reine Sperrwirkung, die verhindert, dass unser Mandant seine Marke auch als Domain benutzen kann. Sobald die Gemeinschaftsmarke eingetragen ist, hat unser Mandant damit einen Beseitigungsanspruch hinsichtlich Ihrer Domain www.vulkanus.at, der notfalls auch gerichtlich durchgesetzt werden kann.

Unser Mandant zieht jedoch vor, die Angelegenheit einvernehmlich zu regeln. Bitte teilen Sie uns daher mit, ob und gegebenenfalls unter welchen Bedingungen Sie bereit sind, die Domain www.vulkanus.at auf unseren Mandanten zu übertragen.

Ihre Stellungnahme bis zum xx.xx.2005 hier eingehend, sehen wir entgegen.

Mit freundlichen Grüßen
xxxx
Tjo... Wie ernst darf ich das nehmen? An sich ist die Domain auf mich als Privatperson registriert und sollte eigentlich auch wieder Inhalte bekommen. Mangels Zeit habe ich sie aber einstweilen auf meine Firmenpage umgeleitet. Ich werde mir mal die Korrespondenz mit dem letzten der meine Domain wollte rauskramen, das war auch schon so ne ähnliche Geschichte. Der hatte allerdings nach ner Weile aufgegeben und damals war auf vulkanus.at auch noch keine Weiterleitung auf meine Firmenpage... Würde mich über ein paar Anregungen freuen :)

mfg andy
KTM - Ready to repair :D

Benutzeravatar
blueLion
Motorabwürger
Beiträge: 1073
Registriert: Mi 21.03.01 00:00
Land: Deutschland
Wohnort: Karlsruhe

Re: Domain-Recht

Beitrag von blueLion » Mo 27.06.05 17:18

Wieso hat der einen Beseitigungsanspruch? :roll: Ich muss mein Auto ja auch nicht verkaufen nur weil ichs nicht fahre. 8)
Verkauf sie doch für ne Million oder so :lol:

Benutzeravatar
vulkanus
Polizistenkuschler
Beiträge: 5939
Registriert: Mi 21.03.01 00:00
Postleitzahl: 4655
Land: Oesterreich
Wohnort: GM/OÖ

Re: Domain-Recht

Beitrag von vulkanus » Mo 27.06.05 17:26

Nen Beseitigungsanspruch könnte er sehr wohl durchsetzen da ihm der Name ja jetzt quasi gehört... Das iss so als würdest dir microsoft.cc registrieren lassen, das geht dir auch nur kurze Zeit durch (so lange bis Microsoft halt der Meinung ist dass sie die Domain gerne hätten). Allerdings glaube ich mal gelesen zu haben dass auch das Patentrecht nicht überall drüberfahren kann und genau diese Punkte würden mich eigentlich interessieren *g* Bzw. auch wie weit ich mir mit der Weiterleitung auf die Firmenpage jetzt selbst n Ei gelegt hab...
KTM - Ready to repair :D

Benutzeravatar
Gentsai
...liebt Besen
Beiträge: 7136
Registriert: Mo 30.05.05 13:59
Postleitzahl: 30952
Land: Deutschland
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

Re: Domain-Recht

Beitrag von Gentsai » Mo 27.06.05 17:30

Überlass ihnen die Domain, bevor es einen langen Rechtsstreit gibt und du unter Umständen viel zahlen musst, schliesslich ist der Name dieser Firma anscheinend geschützt und du kannst auch ohne deine Adresse leben.

Anderer Fall, aber man sieht wie krass es werden kann:
http://www.ironsport.de/klage_gegen_forum.html

Also überleg nicht lange... nur ein gut gemeinter Rat von mir :)

Benutzeravatar
Michael54431
Mr. Schnitzel
Beiträge: 3308
Registriert: Mi 21.03.01 00:00
Land: Deutschland
Wohnort: Ludwigsburg
Kontaktdaten:

Re: Domain-Recht

Beitrag von Michael54431 » Mo 27.06.05 17:30

mach dir halt kurz ne kleine hp über dein peugeot, einfach nur so n 2minuten ding, ne kleine bildübersicht und n paar daten zum autole, dann haste ja ne verwendung für die hp... ob das reicht weiss ich aber net, aber eigentlich gehört die domain ja dir und wird dann auch benützt ;)

oder verkaufe sie ihm, frag die mal was ihnen die domain wert is :lol:
Gruß
Michael

Benutzeravatar
Marc
Stopschildbremser
Beiträge: 3712
Registriert: Mi 21.03.01 00:00
Postleitzahl: 78628
Land: Deutschland
Wohnort: Schwobaländle - Schwarzwald

Re: Domain-Recht

Beitrag von Marc » Mo 27.06.05 17:38

Uff, das ist ne harte Nuss. Die Vorlesungen in Onlinerecht sind nicht erst ein paar Tage her und die Unterlagen irgendwo vergraben.

Wenn er wirklich die Namensrechte an "Vulkanus" hat soll er Dir einen Nachweis darüber zukommen lassen. Die Namensrechte gehören dann Ihm & Du darfst die Domain abgeben.

Anderst wärs bei "Gattungsbegriffen" wie Rose, Garten etc. oder Familiennamen.

Vielleicht kann den Sachverhalt noch einer genauer darstellen.
Wenn einer die Domain kaufen wollte wäre das ein günstiger Zeitpunkt. Oder Du gibst die Domain an einen "Bekannten" weiter ...nach ner Zeit gibt da jemand entnervt auf.
-> oder gütlich (€€€€) einigen.

Greetings Marc
205 CTI1.6 - [Oldtimer]
205 CTi16 - [GM i16V, Jetronic]
309 GTi16 - [Poolfahrzeug]
205 CTi8V - [geschlachtet]
205 GTi8V - [geschlachtet]
308 SW - [Verkauft]
307 CC - [Verkauft]
207 CC - [Verkauft]
206 CC - [Verkauft]
206 HDi90 - [Verkauft]
206 XS90 - [Verkauft]
205 CTI Dimma - [Verkauft] :traurig:

Benutzeravatar
Sordey307
Auspuffpolierer
Beiträge: 2270
Registriert: Do 22.05.03 00:00
Land: Deutschland
Wohnort: Elmshorn
Kontaktdaten:

Re: Domain-Recht

Beitrag von Sordey307 » Mo 27.06.05 17:50

ich persönlich würde auch auf diese Adresse einfach eine HP mit Inhalt anlegen. Sollte aber schon mehr sein als ein Satz + Bild.

Sobald Du das gemacht hast, kannst Du Ihnen ja schreiben, dass Du die Page nur vorübergehend nicht genutzt hast und jetzt wieder betreibst. Gerne würdest Du Dich natürlich einvernehmlich gegen einige Euronen einigen.

Benutzeravatar
Sordey307
Auspuffpolierer
Beiträge: 2270
Registriert: Do 22.05.03 00:00
Land: Deutschland
Wohnort: Elmshorn
Kontaktdaten:

Re: Domain-Recht

Beitrag von Sordey307 » Mo 27.06.05 17:54

Das hier klingt allerdings schlecht für Dich:
Frage: "Ist es sinnvoll, für seinen Domain-Namen Markenschutz zu beantragen, ihn also in das Markenregister des Patentamt- und Markenamtes eintragen zu lassen?"

Ja, zumindest bei Phantasienamen ist ein Markenschutz unumgänglich, also bei solchen Begriffen, welche im Hinblick auf die konkrete Ware bzw. Dienstleistung "unterscheidungskräftig" sind. Nur so können Sie verhindern, dass Ihre Domain von einem anderen (z.B. Ihrem Konkurrenten) als Marke geschützt wird und Sie dann die Domain wieder freigeben müssen. Ein Markenschutz kostet (ab) € 300,– für 10 Jahre bei drei Klasseneintragungen (bei Onlineregistrierung € 290,–). Weitere Infos hierzu finden Sie auf der Website des Patent- und Markenamtes. Bitte beachten Sie, dass ein Markenschutz für beschreibende Domains aufgrund der mangelnden Unterscheidungskraft i.d.R. nicht möglich ist.
weitere Infos: http://www.domain-recht.de


Vielleicht solltest Du ihm gleich schreiben, dass Du Ihm die Adresse für eine Aufwandsentschädigung von 150,00€ überlässt!?

Benutzeravatar
vulkanus
Polizistenkuschler
Beiträge: 5939
Registriert: Mi 21.03.01 00:00
Postleitzahl: 4655
Land: Oesterreich
Wohnort: GM/OÖ

Re: Domain-Recht

Beitrag von vulkanus » Mo 27.06.05 18:36

> Marc schrieb:
> Wenn er wirklich die Namensrechte an "Vulkanus" hat soll er Dir einen Nachweis darüber zukommen lassen. Die Namensrechte gehören dann Ihm & Du darfst die Domain abgeben.

Ja, sind angehängt. Genau genommen habe ich bereits 2003 von einem anderen Anwalt diesbezüglich Post bekommen, den habe ich jedoch mit einigen Punkten zum Aufgeben zwingen können. Die diesbezügliche Korrespondenz welche sich über Wochen hinzog finde ich im Moment aber leider nicht mehr :|

> Sordey307 schrieb:
> ich persönlich würde auch auf diese Adresse einfach eine HP mit Inhalt anlegen. Sollte aber schon mehr sein als ein Satz + Bild.

Natürlich könnte ich die Domain nun auf meine private Homepage umleiten. Siehe auch vulkanus.biz welche bereits auf meine private Seite zeigt.


Damals hatte ich zumindest folgende Punkte angeführt. Es waren jedoch noch einige weitere.
1. First come - first get. Muss nicht greifen, kann aber. Vor allem in Bezug auf den zweiten Punkt.
2. Als Privatperson biete ich keine gewerblichen Inhalte an aufgrund welcher Verwechslungsgefahr oder ähnliches entstehen könnte. Die Sache mit den gewerblichen Inhalten dürfte durch die derzeit aktive Weiterleitung wegfallen, die Sache mit den ähnlichen Produkten jedoch nicht.
3. war damals die Eintragung meines Erachtens nur teilweise korrekt. Wortmarken dürfen in Österreich entweder in Großbuchstaben (also VULKANUS) oder in Kleinbuchstaben (= vulkanus) erfolgen. Jede andere Kombination ist als Bildmarke zu registrieren. Da mir nun mitgeteilt wurde dass eine Wortmarke namens 'Vulkanus' eingetragen wurde sollte dies also einer Bildmarke entsprechen. Da ich gegen dieses Bild keinen Verstoß feststellen kann ist die Marke ebenfalls nicht von Relevanz.
4. war die Marke damals nur in Deutschland registriert. Die europaweite Anmeldung war zwar bereits getätigt aber noch nicht im Sinne einer Eintragung vollzogen worden. Inzwischen wurde die Marke per 31.03.2005 eingetragen.
Nen 5. und 6. Punkt hatte ich auch noch parat, die fallen mir im Moment aber nicht ein.
KTM - Ready to repair :D

Benutzeravatar
charlie
Handbremsen-Wender
Beiträge: 784
Registriert: Mi 21.03.01 00:00
Land: Deutschland
Wohnort: Oberfranken

Re: Domain-Recht

Beitrag von charlie » Mo 27.06.05 19:43

also er trägt die marke ja jetzt erst ein, du warst vorher mit der homepage vertreten, und da gab es die marke noch nicht, es gibt ein gewohnheitsrecht das dir somit zustehen müste, kann mich da aber auch täuschen. markenschutz und recht im studium ist schon ne weile her, wenn du die seite abgibst verlang gut kohle dafür, ich würde mich da nicht mit 200 euro abspeisen lassen.

schreib ihnen doch sie sollen dir ein angebot machen, schlieslich wollen sie ja was von dir und nicht anderes herum !!!

Antworten