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Betrug beim Autokauf - Was kann ich tun?
Verfasst: Do 09.06.05 17:59
von Gentsai
Heyho,
habe letzte Woche Montag den abgebildeten 306 S16 (4/95, 136.000km, HU 11/05 2590€) gekauft und war vor ein paar Tagen in der Werkstatt um ihn durchzuchecken.
Folgende Mängel wurden festgestellt:
- Silentblöcke der Hinterachse ausgerissen
- Bremsschläuche hinten korrodiert (Mutter ist mit den Bremsleitungen zusammengerostet, müsste alles getauscht werden)
- Auspuffanlage nur zugeschmiert
- Kühler leicht undicht (wurde beim Kauf gesagt, ist also ok und würde über die Garantie laufen)
Habe jetzt die Silentblöcke machen lassen, die anderen Mängel wurden beim Kauf nicht genannt, die Werkstatt hat mir geraten gegen den Händler vorzugehen.
Ich bin zwar Kaufmann, aber weiss leider nicht wie die Rechtslage bei Gebrauchtfahrzeugen aussieht.
Kann mir jemand Tipps geben, welche Forderungen ich an den Händler stellen kann und an wen ich mich wende, damit sie durchgebracht werden können (ADAC, Anwalt)?
Mir würde wirklich viel dran liegen, will den Wagen behalten und hab keinen Bock mich dumm und dämlich zu bezahlen, auch wenn der Kaufpreis nicht hoch war...
Danke erstmal,
Stephan
anwalt...
Verfasst: Do 09.06.05 18:09
von Troubadix
aber eigentlich ist das sache von einem guten anwalt und ne rechtschutz kann ich deshalb auch immer wieder empfehlen.
troubadix
> Gentsai schrieb:
>
> Heyho,
>
> habe letzte Woche Montag den abgebildeten 306 S16 (4/95, 136.000km, HU 11/05 2590€) gekauft und war vor ein paar Tagen in der Werkstatt um ihn durchzuchecken.
>
> Folgende Mängel wurden festgestellt:
> - Silentblöcke der Hinterachse ausgerissen
> - Bremsschläuche hinten korrodiert (Mutter ist mit den Bremsleitungen zusammengerostet, müsste alles getauscht werden)
> - Auspuffanlage nur zugeschmiert
> - Kühler leicht undicht (wurde beim Kauf gesagt, ist also ok und würde über die Garantie laufen)
>
> Habe jetzt die Silentblöcke machen lassen, die anderen Mängel wurden beim Kauf nicht genannt, die Werkstatt hat mir geraten gegen den Händler vorzugehen.
>
> Ich bin zwar Kaufmann, aber weiss leider nicht wie die Rechtslage bei Gebrauchtfahrzeugen aussieht.
> Kann mir jemand Tipps geben, welche Forderungen ich an den Händler stellen kann und an wen ich mich wende, damit sie durchgebracht werden können (ADAC, Anwalt)?
>
> Mir würde wirklich viel dran liegen, will den Wagen behalten und hab keinen Bock mich dumm und dämlich zu bezahlen, auch wenn der Kaufpreis nicht hoch war...
>
> Danke erstmal,
> Stephan
Re: Betrug beim Autokauf - Was kann ich tun?
Verfasst: Do 09.06.05 18:14
von dol
Bei einem Händler-Händler-Geschäft gibts keine Sachmangelhaftung, wie bei Privatleuten. Von daher wirst nicht viel erfolg haben... Steht denn noch irgendwas zur Mangelhaftung im Kaufvertrag, oder auf der Rechnung? Du hast auch eben noch was von Garantie erzählt?
Gruss
Manuel
Re: Betrug beim Autokauf - Was kann ich tun?
Verfasst: Do 09.06.05 18:16
von obelix
> Kann mir jemand Tipps geben, welche Forderungen ich an den Händler stellen kann und an wen ich mich wende, damit sie durchgebracht werden können (ADAC, Anwalt)?
naja, bevor man gleich wieder schreit "anwalt" und so weiter würde ich erst mal den händler anrufen oder vorbeigehen und das gespräch mit ihm suchen. gib ihm doch einfach die chance stellung zu nehmen.
wenn er sich dann querstellt kannst immer noch weitere schritte unternehmen.
gruss
obelix
Re: Betrug beim Autokauf - Was kann ich tun?
Verfasst: Do 09.06.05 18:38
von Gentsai
@dol: Ich bin doch privat, also gibt es da eine Haftung. Mängel sind zwar nicht ausgeschlossen, aber das mit den Blöcken hinten war schon ziemlich gefährlich, darauf hätten sie achten müssen.
@obelix: Er hat sich schon quergestellt, hab ihm den Kostenvoranschlag der Werkstatt unter die Nase gehalten.
Re: Betrug beim Autokauf - Was kann ich tun?
Verfasst: Do 09.06.05 18:50
von dol
Ja, wenn du Privat gehandelt hast, dann hast die normale Sachmangelhaftung über 2 jahre, wenn es nicht vertraglich auf 1 jahr reduziert wurde. in dem falle, hätte aber der verkaufende händler das recht, an dem fahrzeug die mängel zu beseitigen, da du dieses in einer anderen Werkstatt gemacht hast, könnte es etwas probleme geben, aber ich denke, wenn du glaubhaft machen kannst, das das fahrzeug dadurch nichtmehr fahrtauglich war, ist es kein problem, deine kosten vor gericht einzuklagen. Allerdings darf man dabei nicht vergessen, dass die sachmangelhaftung sich nur auf den vertragsgemäßen zustand beruft, dass heisst, wenn es bei einem 306 normal ist, dass diese mängel bei 130tkm auftreten, hast wiederrum pech gehabt, hierfür müsste ein gutachter eingeschaltet werden... Wenn du eine Garantie bekommen hast, dann stehen dir auf alle fälle dieser ersatz zu, bei sachmangelhaftung ist es fraglich. Natürlich können die nicht ein auto als heile verkaufen, wenns nen schrotthaufen ist, daherdenke ich schon, dass du zumindest einen teil des schadens ersetzt bekommen wirst, allerding ist das ganze ein erheblicher verwaltungsaufwand...
Gruß
Manuel