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Autokauf + Recht

Verfasst: So 01.05.05 13:16
von vulkanus
Morgän :)

Hab mir vorgestern wieder mal nen 205 geholt. Es handelte sich dabei um ein eBay-Angebot (4544241070) in dem nur das nötigste Stand. Ich habe mir vom Verkäufer dann noch einige Fragen beantworten lassen, seine Antworten waren:
"Rost hat er keinen bei letzten Pickerl wurde 500 euro investiert das heist er ist eigentlich in einen sehr guten zustand Mängel sind mir keine bekannt. Er hat 176 000 Km. Mfg ..."

Im eBay-Angebot ist kein Gewährleistungsausschluß zu erkennen. Als ich das Fahrzeug abholte machte das Ganze einen relativ gewerblichen Eindruck obwohl es sich offenbar um eine Privatperson handelte. Es existiert zumindest kein Eintrag im Firmenbuch. Leider ohne weiter Nachzufragen haben wir dann Geld und Typenschein getauscht. Der Kaufvertrag liege hinten im Typenschein bei, kann ich dann ja selber fertig ausfüllen da er eh keine Kopie brauche.

Während der Heimfahrt bzw. dann zu Hause vielen mir einige Mängel auf: Einige Mängel optischer Natur auf die jedoch hingewiesen wurden, Bremsbeläge fertig, Bremsscheiben verzogen, Antriebswelle rechts defekt, Hinterachse macht einen etwas fertigen Eindruck (Bild), Klopfen in Kurven (noch nicht genau lokalisiert), leichter Kühlwasserverlust.

Gut, zu Hause dann mal den Kaufvertrag angesehen, dabei handelte es sich um einen Blankokaufvertrag von einer Dame. Diese hatte das Fahrzeug offenbar an den eBay-Verkäufer verkauft welcher es nen Monat stehen hatte (Anfang April wurde es abgemeldet) und es dann verkaufte. In jenem Kaufvertrag ist "wie gesehen und probegefahren" festgehalten.

Nun zu meiner Frage: Können dennoch rechtliche Ansprüche, insbesondere Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden? Und welche weitere Vorgehensweise würdet ihr mir empfehlen? In diesem Zustand halte ich das Auto keinesfalls für Verkehrssicher...

MfG Andy

Re: Autokauf + Recht

Verfasst: So 01.05.05 13:48
von blueGod
Moin Vulkanus,

also so wie ich das verstanden habe, hast du keinen Kaufvertrag bis auf den letzten, welcher mit deinem Kauf quasi nichts zu tun hat -.
Sollte es so sein ist dies dein Glück, denn wenn der Verkäufer (auch wenn Privatperson) dir schriftlich keine Mängel bzw. die Gesamtgarantie ausgeschlossen hat, ist er komplett für diese Haftbar! D.h. quasi für alle Mängel (ausser der normale Verschleiss) wenn man es genau nimmt, da du theoretisch sagen könntest er hätte dir nichts von den Mängeln gesagt...

Nachfolgend noch ein kurzer Auszug aus einem Gesetzestext

... wenn ein solcher Haftungsausschluss fehlt, haftet der private Verkäufer dem Käufer für alle Fahrzeugmängel, die bei der Übergabe vorhanden waren, mit Ausnahme normaler, altersgemäßer Verschleiß-, Abnutzungs- und Alterungsschäden (OLG Karlsruhe DAR 88, 162). Bei vom Verkäufer selbstformulierten Vertragstexten sollte ein Haftungsausschluss - ähnlich dem folgenden - aufgenommen werden:

"Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. "

Enthält der Vertrag einen solchen Ausschluss, haftet der private Verkäufer bei Mängeln grundsätzlich nur noch bei ausdrücklichen Garantiezusagen oder bei nachweisbarer Arglist (s.u.)

Bei Formulierungen wie etwa: "gekauft wie besichtigt" - oder "wie besichtigt und probegefahren" wird die Sachmängelhaftung im allgemeinen nur für solche technischen Mängel ausgeschlossen, die der Käufer bei einer normalen Besichtigung ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen hätte feststellen können (ständige Rechtsprechung, z. B. BGH DAR 54, 14; OLG Koblenz NJW-RR 92, 1145; OLG Saarbrücken ZfS 94, 245).
Und welche weitere Vorgehensweise würdet ihr mir empfehlen?
Du solltest den Verkäufer anrufen, ihm die Mängel erklären und sagen dass du den Wagen zurückgeben willst. Wenn er sich quer stellt, kannst du ihn klar darauf hinweisen, dass er im Vertrag seine Haftung nicht ausgeschlossen hat und dass keinerlei Mängel im Vertrag festgehalten wurden und er demnach für alles (ausnahme siehe gesetztestext) von dir haftbar gemacht wird. Das müsste dann für ein - für dich - zufriedenstellendes Ergebnis reichen ;)

in diesem Sinne
Grüße Pascal

Re: Autokauf + Recht

Verfasst: So 01.05.05 14:10
von vulkanus
Ja, richtig verstanden, ich habe jetzt quasi den Kaufvertrag mit dem das Fahrzeug vom Vorvorbesitzer an den Vorbesitzer (= meinem Verkäufer). Er selbst hatte es allerdings nie angemeldet. Dass er es mir verkauft hat lässt sich aber dank eBay relativ leicht nachweisen.

Ich setze hier mal den gesamten Text des Kaufvertrages rein:
Kaufvertrag
Datum: (selbst einzutragen)
Verkäufer: [...] Sabine, [Adresse]
Käufer: Meine Angaben, auch selbst einzutragen
Marke/Type: Peugeot 205
Fahrgestell-Nr.: [...]
Motor-Nr.: [...]
Farbe: weiß
Baujahr: 1990
KM-Stand: selbst einzutragen

Das Fahrzeug ist wie besichtigt und probegefahren
Mit den Abschluß dieses Kaufvertrages gehen die Eigemtumsrechte auf den Käufer über.
Das Fahrzeug wird als Bastlerfahrzeug verkauft.
Über Mängel und Beschädigungen wurde den Käufer hingewiesen daher kann keine Gewährleistung oder Garantie in Anspruch genommen werden.
Der Käufer verzichtet auf das Rückgaberecht.

Kaufpreis wie vereinbart: selbst einzutragen

Unterschrift Verkäufer: vorhanden
Unterschrift Käufer: selbst einzutragen
Rechtschreibfehler hab ich mal übernommen *g*

Die deutsche Rechtslage sollte sich ja ned all zu sehr von der österreichischen Unterscheiden da der Kram sowieso von der EU vorgeschrieben wurde... Ich frage mich allerdings ob die "normale Besichtigung" hier wirklich nur die Besichtigung oder auch eine Probefahrt meint. Und vor allem von welchem Level des technischen Verständnisses des Käufers man ausgeht.

Anrufen werde ich den Typen sicherlich nicht. Zwecks Beweissicherung ist hier die altbewährte E-Mail vorzuziehen... Ich hab auch gleich mal alle Dokumente zu diesem Kauf 'gesichert'.

Einziger Haken könnte jetzt nur noch die fehlende komplette Rechtsschutzversicherung sein... Hab zwar eine (eigentlich zwei... *g*) die Klagen anderer nach Unfällen gegen mich abdeckt, ob die Streitereien bei Fahrzeugkäufen auch abdeckt gilt es jetzt wohl vorher noch herauszufinden. Ansonsten heissts wieder den Anwalt aus der eigenen Tasche zu bezahlen und die sind erfahrungsgemäß leider nicht billig *g*

Nun denn, mal sehn... Jetzt steht erst mal wieder Verwandte besuchen am Programm *kotz*

edit:
He genau, noch ne Frage... Sieht der Gesetzgeber eigentlich auch was zum Thema Zusatzkosten vor? Soll heißen, kann ich ihm ev. die Kosten für den Rücktransport aufs Auge drücken? :)

Re: Autokauf + Recht

Verfasst: So 01.05.05 16:10
von blueGod
Ich frage mich allerdings ob die "normale Besichtigung" hier wirklich nur die Besichtigung oder auch eine Probefahrt meint.
Ist in deinem Fall sowieso uninterressant da es keine Vertrag gibt und der Verkäufer keinerlei Klauseln dieser Art bei ebay genannt hat.

Ach ja: ist eigentlich logisch aber ich schreibs trotzdem mal ---> um Himmels willen nichts (!) am Vertrag ändern, da dieser mit deinem Kauf wie schon geschrieben nichts zu tun hat...
He genau, noch ne Frage... Sieht der Gesetzgeber eigentlich auch was zum Thema Zusatzkosten vor? Soll heißen, kann ich ihm ev. die Kosten für den Rücktransport aufs Auge drücken? :)
Spontan würd ich sagen dass du für den Rücktransport a) nicht verantwortlich bist bzw. dir b) hierfür (wenn du ihn doch vornehmen solltest) eine volle Kostenerstattung zusteht, wissen tue ich dies allerdings nicht, ist eine Vermutung...

Darüberhinaus kannst du dem Verkäufer eine Anzeige wegen Betruges androhen. Gegen all das ist der Verkäufer - da er so dumm war sich nicht abzusichern - dann auch machtlos, so dass ihm letzten Endes nichts anderes übrig bleiben wird, als den Wagen zurückzunehmen. Du bist ganz klar im Vorteil.

Ansonsten gibt es da ja so kleine rhetorische Kniffe wie "der Wagen steht zu Ihrer sofortigen Abholung bereit" wenn du weisst was ich meine ;)

so long...

Re: Autokauf + Recht

Verfasst: So 01.05.05 20:20
von vulkanus
Hehe... Theoretisch könnte man ja auch Nachbesserung fordern, da ich aber so nett bin biete ich ihm auch die Rücknahme an :)
Danke schon mal für deine Tipps, werd ich wohl erst morgen dazu kommen mich wieder damit zu beschäftigen. Heute heissts noch mal bis in die Nacht arbeiten...

Re: Autokauf + Recht

Verfasst: Mo 02.05.05 12:31
von vulkanus
Hmm... Hab mir den Thread hier grad noch mal durchgelesen weil ich grade am Vorbereiten der Mail war. Inwiefern würde sich der Tatbestand des Betruges eigentlich begründen?

Werd ihm vorerst nur mal schreiben dass er entsprechend unseres über eBay zustande gekommenen Kaufvertrages und dem Gewährleistungsrecht die Mängel beheben (lassen) soll. Alternativ würde ich einer Lösung des Kaufvertrages zustimmen, das Fahrzeug steht in diesem Fall in unverändertem Zustand zur Abholung bereit. Er soll sich melden welche Variante er bevorzugt und wie seine weitere Vorgehensweise aussehen wird.