
Hab mir vorgestern wieder mal nen 205 geholt. Es handelte sich dabei um ein eBay-Angebot (4544241070) in dem nur das nötigste Stand. Ich habe mir vom Verkäufer dann noch einige Fragen beantworten lassen, seine Antworten waren:
"Rost hat er keinen bei letzten Pickerl wurde 500 euro investiert das heist er ist eigentlich in einen sehr guten zustand Mängel sind mir keine bekannt. Er hat 176 000 Km. Mfg ..."
Im eBay-Angebot ist kein Gewährleistungsausschluß zu erkennen. Als ich das Fahrzeug abholte machte das Ganze einen relativ gewerblichen Eindruck obwohl es sich offenbar um eine Privatperson handelte. Es existiert zumindest kein Eintrag im Firmenbuch. Leider ohne weiter Nachzufragen haben wir dann Geld und Typenschein getauscht. Der Kaufvertrag liege hinten im Typenschein bei, kann ich dann ja selber fertig ausfüllen da er eh keine Kopie brauche.
Während der Heimfahrt bzw. dann zu Hause vielen mir einige Mängel auf: Einige Mängel optischer Natur auf die jedoch hingewiesen wurden, Bremsbeläge fertig, Bremsscheiben verzogen, Antriebswelle rechts defekt, Hinterachse macht einen etwas fertigen Eindruck (Bild), Klopfen in Kurven (noch nicht genau lokalisiert), leichter Kühlwasserverlust.
Gut, zu Hause dann mal den Kaufvertrag angesehen, dabei handelte es sich um einen Blankokaufvertrag von einer Dame. Diese hatte das Fahrzeug offenbar an den eBay-Verkäufer verkauft welcher es nen Monat stehen hatte (Anfang April wurde es abgemeldet) und es dann verkaufte. In jenem Kaufvertrag ist "wie gesehen und probegefahren" festgehalten.
Nun zu meiner Frage: Können dennoch rechtliche Ansprüche, insbesondere Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden? Und welche weitere Vorgehensweise würdet ihr mir empfehlen? In diesem Zustand halte ich das Auto keinesfalls für Verkehrssicher...
MfG Andy