wieder ebay problemm
Verfasst: Do 10.03.05 10:55
Folgendes hab meinen Drucker über ebay Verkauft.
Als Gebraucht und Mit Gebrauchten Patronen.
Nun Behauptet der Käufer sie wären Eingetrocknet und somit würde der Drucker nciht Funktionieren. Ich sagte ihm das er dnan Einfach neue Rein machen muß und das der Drucker 100% geht. Nun Textet der mich mit Emails zu und wird Auch noch Ausfällig. Droht sogar mit Anwalt der dieses Angeblich Geschrieben hat.
"So eben ist die Auskunft meines Rechtsanwaltes eingetroffen.
Über eine Funktionsgarantie kann man sich nicht streiten.
Der Gesetzgeber definiert eine Garantie (im Gegensatz zur Gewährleistung) derart, dass es sich um eine (freiwillig) zugesicherte Eigenschaft handelt, bei der der Verkäufer in der Nachweispflicht der steht. Der Verweis auf den gebrauchten Zustand der Patrone, entbindet den Verkäufer nicht von seiner Funktionszusage über einen bestimmten Zeitraum oder mindestens zum Zeitpunkt der Übergabe. Bei der Garantie muß also der Garantiegeber dem Garantienehmer nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe des Gegenstandes noch nicht bestand, bzw. die Funktionstüchtigkeit gegeben war.
Und die Funktion eines Druckers ist unbestritten das Drucken.. "
Wegen einem Gebrauchten 20€ Drucker
Als Gebraucht und Mit Gebrauchten Patronen.
Nun Behauptet der Käufer sie wären Eingetrocknet und somit würde der Drucker nciht Funktionieren. Ich sagte ihm das er dnan Einfach neue Rein machen muß und das der Drucker 100% geht. Nun Textet der mich mit Emails zu und wird Auch noch Ausfällig. Droht sogar mit Anwalt der dieses Angeblich Geschrieben hat.
"So eben ist die Auskunft meines Rechtsanwaltes eingetroffen.
Über eine Funktionsgarantie kann man sich nicht streiten.
Der Gesetzgeber definiert eine Garantie (im Gegensatz zur Gewährleistung) derart, dass es sich um eine (freiwillig) zugesicherte Eigenschaft handelt, bei der der Verkäufer in der Nachweispflicht der steht. Der Verweis auf den gebrauchten Zustand der Patrone, entbindet den Verkäufer nicht von seiner Funktionszusage über einen bestimmten Zeitraum oder mindestens zum Zeitpunkt der Übergabe. Bei der Garantie muß also der Garantiegeber dem Garantienehmer nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe des Gegenstandes noch nicht bestand, bzw. die Funktionstüchtigkeit gegeben war.
Und die Funktion eines Druckers ist unbestritten das Drucken.. "
Wegen einem Gebrauchten 20€ Drucker