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abgemeldetes auto abstellen--> wo ist es erlaubt?

Verfasst: Sa 05.02.05 12:35
von pongi
hi.
mal so ne kleine frage.
wenn ein auto abgemeldet ist bzw keinen tüv hat darf oder auch nur ein saisonkennzeichen hat das im moment nicht gültig ist, dann darf es ja nicht im öffentlichen strassenverkehr bewegt werden und auch nicht geparkt sein.
also fällt parken an der strasse vor dem haus aus. wie sieht es den da genau aus mit der regelung?
zu unserem haus gehören auch 4 parkplatze die vom haus gekauft wurden und von der öffentlichen strasse durch einen abgesenkten bordstein abgegrenzt sind und mit einem schild als privatparkplatz gekennzeichnet sind. reicht das aus? oder könnte ich da trotzdem ärger (anzeige,...) bekommen?
oder muss das ein befriedetes grundstück sein?
würd mich einfach mal interessieren wie das geregelt ist.
hat da jemand ein paar infos?

matthias

Verfasst: Sa 05.02.05 12:41
von InformatiX
moin

das reicht
so standen der 309 scho ewig, und der 405 steht da auch so *g*

solang das gelände dir gehört, darfste da nen abgemeldetes auto hinstellen, nur ned in öffentlichen parkraum oder diese gemeinschaftsparkplätze am straßenrand...

greetz
steffen

Verfasst: Sa 05.02.05 13:48
von McHolle
so lange es ein Privat-Grundstück is kann dir niemand was ;)

Verfasst: Sa 05.02.05 15:07
von s16z
da darfst auch runden drehen, wenns reicht für :D

Verfasst: Sa 05.02.05 15:23
von pongi
> s16z schrieb:
>
> da darfst auch runden drehen, wenns reicht für :D
nö dafür reicht es nicht. höchstens für 70cm hin und 70cm zurück *gg*

@informatix: du kennst ja die parkplätze die ich meine, oder? die bei uns neben den mülltonnen bei den garagen hinten.

Verfasst: Sa 05.02.05 15:52
von Krumnix
Wenns Privatparkplätze sind, die auch als Privatgrundstück ausgelegt sind, dann biste da auch der sicheren Seite und es gibt deswegen keine Anzeige. Jedoch solltest du darauf achten, das der Wagen nicht umwelttechnisch schlechtes verliert, wie Öl oder Sprit. Da könnte dann ggf. ne Anzeige kommen.

Verfasst: Sa 05.02.05 15:58
von pongi
nö das hatte ich nicht vor.
wäre nur mal interesant falls ich mal wieder einen schlachti hab und man den einige zeit irgendwo zwischenlagern muss.
matthias

Verfasst: Sa 05.02.05 16:25
von Kris
das ist ein grenzfall ... dem öffentlich verkehrsraum zugängliche parkplätze gelten auch als öffentlicher verkehrsraum, auch wenn es private plätze sind. letzlich gilt da: wo kein kläger - kein richter ... mit ner persenning drüber könnte das durchaus klappen, oder was auch geht, statt städtischer plaketten einfach nen fake (keine fälschung oder kopie der richtigen plakette, irgendwas unverfängliches in selber farbe) aufs schild ... dann sind die nachbarn schonmal ruhig ... was da auch geht: alte kurzzeitkennzeichen und den streifen mit dem datum abkappen ... ihr seht schon: ein erhebliches mass krimineller energie ;)

abgemeldete autos gelten bautechnisch als "bauwerke", umwelttechnisch als sondermüll. die sicherste variante ist ne garage oder scheune, da siehts keiner. und wenn selbst moslem nachts alkohol trinken dürfen weil allah es net sehen kann, dann sollte die rennleitung da auch keinen stress machen ...

Verfasst: Sa 05.02.05 16:37
von pongi
garage hät ich zwar nur not auch , aber papa und mama wollen die irgendwie nicht hergeben *gg*

naja. zur not fällt mir da schon was ein.
rechtlich gesehen dürfte ich ja auch meine kennzeichen an ein anderes auto montieren oder?
solange ich damit nicht fahre und es nur auf privatgrundstück steht?