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Verträge und Tod
Verfasst: Di 07.12.04 22:53
von Timon
Hallo,
kennt sich einer mit dem Vertragsrecht aus? Im Falle des Todes des Kunden, kann man alle Verträge sofort kündigen, ohne die Kündigungsfrist einzuhalten? Oder ist das von Fall zu Fall verschieden? Es geht speziell um einen Vertrag bei einem Kabelanbieter.
Danke und Gruss
Frank
Re: Verträge und Tod
Verfasst: Di 07.12.04 22:58
von obelix
> Hallo,
>
> kennt sich einer mit dem Vertragsrecht aus? Im Falle des Todes des Kunden, kann man alle Verträge sofort kündigen, ohne die Kündigungsfrist einzuhalten? Oder ist das von Fall zu Fall verschieden? Es geht speziell um einen Vertrag bei einem Kabelanbieter.
hi..
da der vetragsunterzeichner ja mit eintritt des todes sozusagen "nicht mehr geschäftsfähig" ist, würde ich einfach mal sagen, der vertrag verfällt.
das ist ja ne dienstleistung, die dann nicht mehr in anspruch genommen wird. anders sieht es wohl aus, wenn ein kredit besteht z.b.
da kommt die verbindlichkeit wohl in die erbmasse.
bin kein jurist, aber da würde ich mir keine grossen gdanken machen. die zahlungn einstellen und eine kopie der sterbeurkunde hinschicken mit nem schreiben, dass der vertragspartner versorben ist. sollte ausreichen.
gruss
obelix
Re: Verträge und Tod
Verfasst: Di 07.12.04 23:00
von Timon
> obelix schrieb:
> bin kein jurist, aber da würde ich mir keine grossen gdanken machen. die zahlungn einstellen und eine kopie der sterbeurkunde hinschicken mit nem schreiben, dass der vertragspartner versorben ist. sollte ausreichen.
Das dachten wir auch und die buchen weiter fleissig ab. Ist alles zurückgebucht, aber bevor ich denen einen bösen Brief schreibe, wollte ich erstmal sehen, ob dem wirklich so ist.
Gruss
Frank
Re: Verträge und Tod
Verfasst: Mi 08.12.04 00:47
von Marc
Hi Frank,
ein gutes Bestattungsunternehmen hilft Dir bei solchen Fällen gerne - die meisten "brauchbaren" Bestatter sind in solchen Fragen sehr fit.
Ggf kannst Du solche Aktionen auch denen übergeben & die kümmern sich drum.
Greetings Marc
> Timon schrieb:
>
> > obelix schrieb:
> > bin kein jurist, aber da würde ich mir keine grossen gdanken machen. die zahlungn einstellen und eine kopie der sterbeurkunde hinschicken mit nem schreiben, dass der vertragspartner versorben ist. sollte ausreichen.
>
> Das dachten wir auch und die buchen weiter fleissig ab. Ist alles zurückgebucht, aber bevor ich denen einen bösen Brief schreibe, wollte ich erstmal sehen, ob dem wirklich so ist.
>
> Gruss
> Frank
Re: Verträge und Tod
Verfasst: Mi 08.12.04 07:09
von Timon
> Marc schrieb:
> ein gutes Bestattungsunternehmen hilft Dir bei solchen Fällen gerne - die meisten "brauchbaren" Bestatter sind in solchen Fragen sehr fit.
> Ggf kannst Du solche Aktionen auch denen übergeben & die kümmern sich drum.
Interessant, dass alles gar nicht so falsch lief. Die Kündigung kam vom Bestatter, wurde aber bis jetzt von der Firma ignoriert.
Ich habe nochmal ein bisschen recherchiert und scheint so zu sein, dass es eine Kulanzhandlung der Firmen ist, die Verträge sofort zu kündigen, ohne eine Kündigungsfrist. Weil die Erben erben alles, auch eben diese Verträge. So lese ich das zumindest aus dem BGB. Aber das muss ja nix heissen
Gruss
Frank
Re: Verträge und Tod
Verfasst: Mi 08.12.04 09:09
von dol
>
> da der vetragsunterzeichner ja mit eintritt des todes sozusagen "nicht mehr geschäftsfähig" ist, würde ich einfach mal sagen, der vertrag verfällt.
>
Hm, das interessiert eigentlich nur bei abschluss des Vertrages...
Ich denke der Vertrag müsste fristgerecht gekündigt werden...
Wobei das normaler weise von jeder einigermaßen seriösen Firma als fristloser Kündigungsgrund angenommen werden sollte ^^
Müsste auch eigentlich aus den AGBs des Vertrages herauszufinden sein. Welche Firma ist das denn?
Gruss
Manuel
Re: Verträge und Tod
Verfasst: Mi 08.12.04 09:40
von Timon
> dol schrieb:
> Müsste auch eigentlich aus den AGBs des Vertrages herauszufinden sein. Welche Firma ist das denn?
Bosch Breitbandkommunikation.
Der Vertrag ist schon etwas älter und AGB's haben wir nicht mehr gefunden. Auf der Homepage ist leider auch nichts zu finden.
Gruss
Frank
Verfasst: Mi 08.12.04 10:27
von madmat
würde auf wegfall der geschäftsgrundlage (313bgb ?), damit nichtigkeit von kündigungsfristen tippen.
anderslautende agbs würden den geboten von treu und glauben widersprechen, damit vom bgb "überfahren" werden....
Verfasst: Mi 08.12.04 10:47
von Timon
> madmat schrieb:
> würde auf wegfall der geschäftsgrundlage (313bgb ?), damit nichtigkeit von kündigungsfristen tippen.
> anderslautende agbs würden den geboten von treu und glauben widersprechen, damit vom bgb "überfahren" werden....
Mh, oder §1967 BGB:
(1) Der Erbe haftet für die Nachlassverbindlichkeiten.
(2) Zu den Nachlassverbindlichkeiten gehören außer den vom Erblasser herrührenden Schulden die den Erben als solchen treffenden Verbindlichkeiten, insbesondere die Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen.
Gruss
Frank
Verfasst: Mi 08.12.04 13:15
von dol
> madmat schrieb:
>
> würde auf wegfall der geschäftsgrundlage (313bgb ?), damit nichtigkeit von kündigungsfristen tippen.
> anderslautende agbs würden den geboten von treu und glauben widersprechen, damit vom bgb "überfahren" werden....
wieso wegfall der geschäftsgrundlage? Das wäre ja nur, wenn es plötzlich kein Kabelfernsehen mehr gäbe, oder das Haus mit dem Kabelanschluss abgebrannt wäre..