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- HILFE -Rechtsfrage, rücktritt bei Verträgen...
Verfasst: Fr 05.11.04 18:26
von rußschleuder
Hi Leute,
mein Bruder ist bei Ebay auf ein Angebot reingefallen und nun hat er mit nem Artikel gleich einen Handy Vertrag mitersteigert.
Die Auktion ist heute ausgelaufen, gibt es eine Möglichkeit da wieder raus zu kommen?
Grüße Björn
Verfasst: Fr 05.11.04 18:28
von Kris
man hat bei gewerblichen anbietern immer eine rücktrittsfrist von mindestens 1 woche. steht bei vielen auktionen auch im text, bzw. muss dastehen.
gruss, kris
Verfasst: Fr 05.11.04 19:18
von nicole205
Habs durch zufall gestern gehört das es jetzt 2 wochen sind die Händler bei Ebay nen Rückgaberecht gewären müssen.
Verfasst: Fr 05.11.04 19:19
von Sordey307
Also bei Gewerblichen hast Du die Möglichkeit des Rücktritts innerhalb von 14 Tagen nach dem Fernabsatzgesetz. Suche doch mal bei google nach Fernabsatzgesetz.
Wen es ein Privater ist, hast Du diese Möglichkeit nicht.
Verfasst: Fr 05.11.04 19:33
von dol
Ja du hast nach §355 BGB und dem Fernabsatzgesetz 14 tage Wiederrufsrecht, wenn du nicht über dein Wiederrufsrecht belehrt wurdest bis 6 Monate.
Um den Vertrag zu wiederrufen reicht es den Artikel zurückzusenden. Die Frist muss eingehalten werden, allerdings zählt die Absendung.
Natürlich nur wenns ein Gewerblicher Lieferer ist. Wobei auszugehen ist, wenn der Handy-Verträge verscheuert. Also einfach wieder rein in die Post, nen kleinen Brief, wo was von Wiederruf drinsteht dazupacken und ab damit.
Gruss
Manueö