Ist jemand rechtlich versiert in Bezug auf Bauvorhaben??
Verfasst: Do 21.08.14 22:02
***Mist***!
Nachdem ich eine halbe Seite geschrieben habe war alles weg.
Also nochmal:
Ich versuche einfach mal die Rahmenbedingungen und Probleme darzulegen die sich bis jetzt stellen:
Wir würden auf einem gekauften Grundstück angrenzend an unser Grundstück gerne mehrere Garagen bzw. eine Halle bauen - das war der ursprüngliche Plan. Nun sind wir - wegen der Unterschriften wegen Grenzbebauung etc. - auf eine alternative Möglichkeit gekommen:
Eine "unterkellerte" Reihengarage.
Um nicht lange erklären zu müssen anbei eine Skizze wohin die Reise gehen soll (nicht lachen!):
Problem Nr. 1 das nun aufgetaucht ist: §34 BauGB.
Ich will es so formulieren:
Das Bauwerk möchte sich gerne in die nähere umgebende Bebauung einfügen(?!)
Will heißen: Nach Rücksprache mit dem Bauamt sind die von einer Reihengaragenanlage nicht so begeistert weil rundherum eigentlich nur Wohnhäuser und keine Garagen sind. (Die Frage ist aber: Auf dem Plan, von oben gesehen, haben die Recht. Aber in der Realität würde man von den Garagen nichts sehen weil vorne eine 2m hohe Mauer ist und außenrum alles zugebaut ist!)
Nun zu der ersten Frage:
Gibt es irgendwelche Argumente mit denen man denen das so erklären kann dass die das verstehen? Oder hat man bei unserer deutschen Behörde keine Chance wenn die das auf dem Lageplan (von oben) so sehen?
Zweite Frage:
Wenn man nur den unterirdischen Teil betrachtet dann bedarf das natürlich auch eines Bauantrages.
Wenn man oberirdisch bis 50m² brutto Grundfläche Garagen baut sind die genehmigungsfrei. Könnte man nur den unterirdischen Teil als Bauvorhanden durch die Behörde prügeln und danach einfach ein paar genehmigungsfreie Garagen drauf stellen? So als "hintenrum"-Möglichkeit?
Dritte Frage:
Ich habe da mit einem halben Auge gelesen dass man alle möglichen Vorschriften außer Acht lassen KANN wenn das Objekt irgendwie gewerblichen Bezug hat oder irgend sowas ...
(3a) Vom Erfordernis des Einfügens in die Eigenart der näheren Umgebung nach Absatz 1 Satz 1 kann im Einzelfall abgewichen werden, wenn die Abweichung
1. der Erweiterung, Änderung, Nutzungsänderung oder Erneuerung eines zulässigerweise errichteten Gewerbe- oder Handwerksbetriebs, einschließlich der Nutzungsänderung zu Wohnzwecken, oder der Erweiterung, Änderung oder Erneuerung einer zulässigerweise errichteten, Wohnzwecken dienenden baulichen Anlage dient ...
Kann mir das jemand erklären?
Wenn ich nun ein Gewerbe anmelde (z.B: Ersatzteilverkauf für Peugeot 104) und den unterirdischen Teil dann im Rahmen dieses Gewerbes als Lager nutze, geht das? Bringt mir das baurechtlich was??
Fragen über Fragen - und ich hätte sicherlich noch einige mehr ...
Vielen Dank falls jemand ein bisschen Ahnung davon hat und mir ein bisschen weiter helfen kann ...
de Maggus
Nachdem ich eine halbe Seite geschrieben habe war alles weg.
Also nochmal:
Ich versuche einfach mal die Rahmenbedingungen und Probleme darzulegen die sich bis jetzt stellen:
Wir würden auf einem gekauften Grundstück angrenzend an unser Grundstück gerne mehrere Garagen bzw. eine Halle bauen - das war der ursprüngliche Plan. Nun sind wir - wegen der Unterschriften wegen Grenzbebauung etc. - auf eine alternative Möglichkeit gekommen:
Eine "unterkellerte" Reihengarage.
Um nicht lange erklären zu müssen anbei eine Skizze wohin die Reise gehen soll (nicht lachen!):
Problem Nr. 1 das nun aufgetaucht ist: §34 BauGB.
Ich will es so formulieren:
Das Bauwerk möchte sich gerne in die nähere umgebende Bebauung einfügen(?!)
Will heißen: Nach Rücksprache mit dem Bauamt sind die von einer Reihengaragenanlage nicht so begeistert weil rundherum eigentlich nur Wohnhäuser und keine Garagen sind. (Die Frage ist aber: Auf dem Plan, von oben gesehen, haben die Recht. Aber in der Realität würde man von den Garagen nichts sehen weil vorne eine 2m hohe Mauer ist und außenrum alles zugebaut ist!)
Nun zu der ersten Frage:
Gibt es irgendwelche Argumente mit denen man denen das so erklären kann dass die das verstehen? Oder hat man bei unserer deutschen Behörde keine Chance wenn die das auf dem Lageplan (von oben) so sehen?
Zweite Frage:
Wenn man nur den unterirdischen Teil betrachtet dann bedarf das natürlich auch eines Bauantrages.
Wenn man oberirdisch bis 50m² brutto Grundfläche Garagen baut sind die genehmigungsfrei. Könnte man nur den unterirdischen Teil als Bauvorhanden durch die Behörde prügeln und danach einfach ein paar genehmigungsfreie Garagen drauf stellen? So als "hintenrum"-Möglichkeit?
Dritte Frage:
Ich habe da mit einem halben Auge gelesen dass man alle möglichen Vorschriften außer Acht lassen KANN wenn das Objekt irgendwie gewerblichen Bezug hat oder irgend sowas ...
(3a) Vom Erfordernis des Einfügens in die Eigenart der näheren Umgebung nach Absatz 1 Satz 1 kann im Einzelfall abgewichen werden, wenn die Abweichung
1. der Erweiterung, Änderung, Nutzungsänderung oder Erneuerung eines zulässigerweise errichteten Gewerbe- oder Handwerksbetriebs, einschließlich der Nutzungsänderung zu Wohnzwecken, oder der Erweiterung, Änderung oder Erneuerung einer zulässigerweise errichteten, Wohnzwecken dienenden baulichen Anlage dient ...
Kann mir das jemand erklären?
Wenn ich nun ein Gewerbe anmelde (z.B: Ersatzteilverkauf für Peugeot 104) und den unterirdischen Teil dann im Rahmen dieses Gewerbes als Lager nutze, geht das? Bringt mir das baurechtlich was??
Fragen über Fragen - und ich hätte sicherlich noch einige mehr ...
Vielen Dank falls jemand ein bisschen Ahnung davon hat und mir ein bisschen weiter helfen kann ...
de Maggus