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Ratgeber zum Namensrecht
Verfasst: Mi 20.06.12 10:45
von lake
Namensänderung von Vorname oder Nachname -wer kennt sich aus? Nach Scheidung oder Tod des Ehepartners ist die erneute Annahme von Geburtsnamen oder früherem Ehenamen möglich?
Danke
Re: Ratgeber zum Namensrecht
Verfasst: Fr 06.07.12 18:08
von Mr. Mitchell
Nach einer Scheidung ist es kein Problem beim Amt seinen ursprünglichen Familiennamen wieder anzunehmen.
Bei Tod des Mannes / der Frau weiß ich es nicht
Einfach so einen anderen Familiennamen anzunehmen ist nicht ohne weiteres möglich. Da muss im Zweifel ein Gutachten her und das garantiert keinen positiven Bescheid.
Da kommt es auch auf den Beamten an der das ganze abwickelt. Ähnlich wie beim TÜV, hat der Prüfer keinen Bock hast du Pech. Das kann man zwar unter Beamtenwillkür verbuchen aber faktisch sitzt man erst mal am kürzen Ende.
Sowas hab ich auch schon erlebt.
Künstlernamen werde heute auch nicht mehr ohne weiteres vergeben.
Wo es nicht schwierig wird ist bei Familiennamen unter denen man augenscheinlich leidet, z.B *** nette Frau ***, Fickinger, *** schöne Frau ***..... ausführlich möchte ich nicht werden wobei die drei genannten auch auf dem Amt erzählt bekam.
Wie das ganze bei Vornamen läuft kann ich dir nicht sagen