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Mal eine Frage an die Rechtsexperten unter euch!

Verfasst: Di 11.01.11 11:21
von Fireguy
Hi Leute folgendes ist mir bei einem bekannten Peugeottuner passiert!

Ich habe eine Frontschürze eines namhaften Herstellers aus dem Sonderangebot bestellt.
Die Ware wurde sofort nach Bestellen aus dem Sortiment gelöscht, und ich habe sofort überwiesen(Per sofortüberweisung via TÜV).
Am nächsten Tag war die Ware aber wieder im Shop unter den Sonderangeboten zu finden.
Tags darauf war die ware nicht mehr im Shop unter den Sonderangeboten zu finden.
Geld war abgebucht.
Gestern kam die Ware und ich habe mich gefreut das es so schnell ging!
Nun mache ich das Paket auf und sehe das es ein ganz anderes Teil ist( Statt Frontschürze ein Heckunterbau, aber der Gleichen Herstellerfirma der aber gute 100€ günstiger ist als die Stoßstange).
So nun habe ich bei dem Shop angerufen und erklärt das die ein falsches Teil geliefert haben, und sie dieses bitte wieder abholen und mir dias Richtige liefern sollen. Die wollten natürlich Fotos usw. und wollten das ganze klären. Am Späten Nachmittag gestern bekomme ich einen Anruf: " Also so können das Teil wieder zurück schicken die kosten Tragen wir, aber da uns bei der Front ein Fehler unterlaufen ist können wir ihnen diese nun nicht mehr anbieten, zumindest nicht mehr zu dem Preis!" Da war ich stinke sauer und habe gesagt das das nicht gehr wenn die was anbieten müssen Sie es auch zu dem Preis liefern , wobei sie auch nicht geschrieben hatten wieviele noch da sind. Ich habe nun erstmal mit einem Anwalt gedroht, da ich denke das ich im Recht bin wenn ich die Front zu dem Preis verlange, den dieser Tuner mir gemacht hat!
Und wenn die dort einen Buchungsfehler oder ähnliche Fehler gemacht haben dann ich das ja auch nicht mein Problem. Wobei ich denke das das was da grade bei mir abläuft eher unlauterer Wettbewerb ist!
Oder sehe ich das Falsch?

MfG Fireguy

P.S.: Der Normalpreis wäre etwa 150€ teurer und das sehe ich bestimmt nicht ein zu bezahlen!

Re: Mal eine Frage an die Rechtsexperten unter euch!

Verfasst: Di 11.01.11 11:46
von Peugeot309GTI-TD
Da haste Pech gehabt, die Angebote sind UNVERBINDLICH genau wie die Angebote in den Prospekten von diversen Discountern die du jede Woche im Briefkasten hast, erst wenn DU ein Angebot von denen erhälst ist es (14 Tage?) verbindlich!

Re: Mal eine Frage an die Rechtsexperten unter euch!

Verfasst: Di 11.01.11 12:51
von InformatiX
hm.....
nicht ganz... glaub ich zumindest.

der verkäufer bietet via shop etwas an.. unverbindlich..
jetzt bestelle ich etwas zu diesem preis.. nehme das angebot an.. erhalte ich jetzt eine auftragsbestätigung, so steht die 2-seitige willenserklärung.
verkauft er das teil jetzt doppelt weil er was falschen in den karton greift, so ist das erstmal sein problem..
ich fürcht nur, es dürft schwierig werden, ansprüche die über eine kaufpreisrückerstattung hinausgehen, geltendzumachen..

grüße
steffen

Re: Mal eine Frage an die Rechtsexperten unter euch!

Verfasst: Di 11.01.11 13:01
von Fireguy
Hi !

@Peugeot309GTI-TD :

Im Shop steht nirgends etwas von : " Nur so lange vorrat reicht" Auch steht nicht drinnen in den AGB's das wenn weg dann weg ohne anspruch auf ersatz oder ähnliches!
Ausserdem habe ich ja rein Theoretisch das Angebot erhalten, es war ja nur eine Andere Ware in der Verpackung !

Ja aber ich hätte halt gerne dieses Angebot zu dem Preis was mir versprochen worden ist!

@ InformatiX:

Stimme ich dir zu ! Nur habe ich ja die Ware bezahlt also letztendlich auch ein Recht darauf. An sonsten würde mich interessieren ob ich eine Aufwandsentschädigung geltend machen kann, da das Geld ja nur 1 Woche auf einem Fremden Konto gearbeitet hat und nicht auf meinem!

MfG Fireguy

Re: Mal eine Frage an die Rechtsexperten unter euch!

Verfasst: Di 11.01.11 13:27
von obelix
ich seh das so:

durch die zusendung der (falschen) ware ist ein vebrindlicher kaufvertrag zustande gekommen.
den liefermangel hat er zu verantworten.
er muss nachliefern. und zwar zum bezahlten preis.

der haken dabei:
das durchzusetzen dürfte recht schwierig werden. der stellt sich logischerweise quer, es geht zum anwalt, zum gericht, dauert 3 jahre und dann? der ausgang ist fraglich. wenn das z.b. als restposten deklariert war geht gleich mal gar nix. dann nimmt sein anwalt deinen auseinander.

die frage ist - lohnt sich der aufwand?
viel besser wäre, einfach dort nix mehr zu kaufen und dem auch klar zu machen, das du das an deine bekannten weitererzählst.
da das alles peugeotfahrer sind dürfte der evtl. kaufverlust den u.u. nachdenklich machen.
sowas ist kein gutes geschäftsgebaren, ich vermute mal, der ist klamm und kann sich den sonderpreis bei nachbeschaffung ned leisten:-)

mit passieren auch mal fehler dann muss ich eben in den sauren apfel beissen und kostenlos nachliefern, ersatz beschaffen oder ein anderes angebot machen. sowas ist immer ärgerlich, passier aber mal. dannsollte man aber auch dazu stehen.

auf jeden fall würde ich auf lieferung zum bereits bezahlten preis bestehen.
und gleichzeitig deutlich machen, dass er in der pflicht der nacherfüllung ist, egal was es ihn kostet.

gruss

obelix

Re: Mal eine Frage an die Rechtsexperten unter euch!

Verfasst: Di 11.01.11 19:05
von Mr. Mitchell
da wirst du leider vor keinem deutschen Gericht mehr bekommen als den Anspruch auf Rückzahlung deiner Kaufsumme. So wie du dein 14tägiges Widerrufsrecht bei Fernabsatzvertägen warnehmen kannst so kann der Verkäufer ebenfalls vom Kaufvertrag zurück treten.
Und solange er dir den vollen Kaufpreis erstattet wird da nichts zu holen sein.

Insofern abhaken und wie beschrieben dort nichts mehr kaufen.

Re: Mal eine Frage an die Rechtsexperten unter euch!

Verfasst: Mi 12.01.11 01:03
von Leide
Also nunja

Ich seh es so:

Das Angebot auf der Internetseite stellt zunächst einmal für sich gesehen nur eine völlig unverbindliche sogenannte invitatio ad offerendum da, also eine Aufforderung ein Kaufangebot abzugeben.
Dadurch dass du das Teil in den Warenkorb legst und die Bestellung abschickst gibst du ein Angebot auf Abschluß eines Kaufvertrages zu dem angegebenen Preis ab.
Nun muss das Angebot noch vom Verkäufer angenommen werden. Gewöhnlicherweise schickt der Verkäufer hierzu per Mail dann eine Auftragsbestätigung o.Ä., ich weiß jetzt nicht wie der Fall hier gelagert ist, es kommt drauf an was in der Mail stand.
Erst dadurch kommt ein verbindlicher Kaufvertrag zu Stande.
Da hier ja Ware zugesendet worden ist gehe ich davon aus, dass es auch eine solche Mail gab?!
Durch zusenden der falschen Stoßstange tritt jedenfalls mal keine Erfüllung ein, das ist soweit nun klar.
Grundsätzlich hast du, wenn es so gelaufen ist, wie ich es geschrieben habe, einen Anspruch auf eine Stoßstange dieses Typs, die Frage ist jedoch, ob das Angebot als nur solange Vorrat reicht, Restposten o.Ä. gekennzeichnet war.
Das ändert zwar nichts am Kaufvertrag, es könnte jedoch Unmöglichkeit eingetreten sein, da die angebotene Rest-Stoßstange nicht mehr vorhanden ist und der Verkäufer sie dir nicht mehr übereignen kann.
In diesem Falle kannst du jedoch Schadensersatz statt der Leistung verlangen.
War das "Angebot" jedoch nicht gekennzeichnet sondern bezog es sich auf irgendeine Stoßstange dieser Gattung bzw dieses Typs besteht weiterhin dein Lieferanspruch gegen den Verkäufer zu dem vereinbarten Preis.
Eine Anfechtung des Kaufvertrags durch den Verkäufer dürfte, so wie ich das sehe nicht in Frage kommen, da hier wohl allenfalls ein verdeckter Kalkulationsirrtum vorliegt.
Ein Widerrufsrecht wegen Fernabsatzvertrag steht dem Verkäufer nicht zu. Es wird nur dem Käufer bzw Verbraucher eingeräumt.

Wenn jedoch der Vertrag, was von Shop zu Shop verschieden ist, erst durch Zusendung der Ware zu Stande kommen soll, dann siehts schlecht für dich aus.

Grüße

Leide

Re: Mal eine Frage an die Rechtsexperten unter euch!

Verfasst: Mi 12.01.11 03:18
von Dirk@205
Ach Mensch, stell dich nicht so an. :motz:

Außer ein wenig Zeitverlust weil du das Teil gekauft hast und zurückschicken musst ist dir doch kein Schaden entstanden.
Frag den Verkäufer, wie er gedenkt dir das auszugleichen. Wenn er kulant ist und seine Kunden nicht nur abzocken will, dann kommt er dir entgegen. Fer Fehler liegt ja auf seiner Seite.

Natürlich kannst du jetzt auf dein Recht pochen. Ich würde da auch Leide widersprechen: Durch die fehlerhafte Lieferung ist der Vertrag auf jeden Fall zustande gekommen. Ware ist ja zugesandt worden, wenn auch die Falsche. Das Teil ist da und passt nicht, dadurch ist ein Sachmangel entstanden.

Aber wenn du mal ehrlich bist, dann hat sich beim Verkäufer jemand geirrt, und du möchtest aus dieser Situation jetzt Kapital schlagen. Juristisch magst du im Recht sein, moralisch finde ich es zweifelhaft.

Und dazu kommt halt, was Obelix sagt: Wenn du dir dein Teil einklagen willst, was glaubst du wie lange du zu deinem Anwalt rennen darfst bis du dein Recht bekommst? Diese Zeit wird dir keiner bezahlen. Da sind die 150€ schnell aufgewogen.

Grüße
Dirk

Re: Mal eine Frage an die Rechtsexperten unter euch!

Verfasst: Mi 12.01.11 11:27
von Fireguy
Hi !

Erstmal danke für die vielen Antworten.

@ Dirk: Ich stelle mich nicht an es geht hier nur um die Klärung des Sachverhaltes, und das man sich nicht alles gefallen lassen muss! Desweiteren bin ich noch in der Klärung mit dem Shop! Auch will ich daraus kein Kapital schlagen(so eine blöde Formulierung) ! Wer sich hier im Forum auskennt, weiß das Peugeotfahrer in der Regel kein Geld haben und sich die Teile so günstig wie möglich besoren . :D Und wenn ich halt mal so ein Angebot finde, dann will ich es auch nutzen !

@Leide: Kaufvertrag ist mit Zusendung einer Auftragsbestätigung erfolgt ! Und ja, es standt unter Restposten! Daraus schließe ich, das ich wohl maximal auf die Rücküberweisung des Geldes Anspruch habe !

Und wie oben schon erwähnt bin ich noch in der Kärung der Sache ! Also abwarten und :kaffee:


MfG Fireguy

Re: Mal eine Frage an die Rechtsexperten unter euch!

Verfasst: Mi 12.01.11 11:46
von Timon
Fireguy hat geschrieben:@Leide: Kaufvertrag ist mit Zusendung einer Auftragsbestätigung erfolgt ! Und ja, es standt unter Restposten! Daraus schließe ich, das ich wohl maximal auf die Rücküberweisung des Geldes Anspruch habe !
Wobei man, wenn man es auf die Spitze treiben will, über den Begriff "Restposten" streiten kann. Er könnte dir die Stoßstange ja besorgen, nur zu einem anderen Preis. Was m.M.n. den Begriff "Restposten" sinnfrei macht.

Viele Grüße
Frank