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Mietvertrag kündigen

Verfasst: Mi 28.07.10 19:34
von -Chris-
Hallo, ich möchte in nächster Zeit umziehen und möchte deswegen meinen Mietvertrag kündigen.

Ich wohne seit September 2007 in der Wohnung, hatte 3 Jahre Mindestvertragslaufzeit, die im September vorüber sind.

Nun hab ich gesehen, dass im Mietvertrag steht, dass sich der Mietvertrag immer um jeweils 1 jahr verlängert.. Kann ich nun erst nächstes Jahr im September ausziehen? Oder gibts da mittlerweile ne neue Regelung? Es steht ebenfalls drin, dass die Kündigungsfrist 3 Monate beträgt.

Mfg chris :)

Re: Mietvertrag kündigen

Verfasst: Mi 28.07.10 21:10
von Horst B
Na, im Prinzip hättest du schon "auf den September 2010" kündigen können, aber bei ner 3-Monats-Frist ist es dafür jetzt wohl zu spät. Ergo darfst du mindestens bis September 2011 zahlen, da sich der nicht fristgerecht gekündigte Vertrag um 1 Jahr verlängert (hat).
Mir ist auch nichts bekannt, dass da eine "unsittliche" Klausel vergraben ist, die deshalb ungültig ist.

Re: Mietvertrag kündigen

Verfasst: Mi 28.07.10 21:25
von Troubadix
Horst B hat geschrieben:Na, im Prinzip hättest du schon "auf den September 2010" kündigen können, aber bei ner 3-Monats-Frist ist es dafür jetzt wohl zu spät. Ergo darfst du mindestens bis September 2011 zahlen, da sich der nicht fristgerecht gekündigte Vertrag um 1 Jahr verlängert (hat).
Mir ist auch nichts bekannt, dass da eine "unsittliche" Klausel vergraben ist, die deshalb ungültig ist.

man könnte aber auch erst einmal ganz altmodisch mit dem vermieter reden, evtl findet sich auch ein anderer weg



troubadix

Re: Mietvertrag kündigen

Verfasst: Mi 28.07.10 22:12
von -Chris-
okay, danke für eure Antworten.

Mit dem Vermieter werd ich auch noch reden, da er mir damals gesagt hatte sobald ich wegen einem Job umziehen muss, dass er das auch zulassen wird. Wollte mich aber vorab schonmal informieren wie das genau ist, da sich ja im Mietrecht ständig was ändert :gruebel:

Re: Mietvertrag kündigen

Verfasst: Do 29.07.10 17:31
von CaliforniaPug
Generell kommst du auch fristlos raus, wenn du einen akzeptablen Nachmieter präsentierst (ob es dafür eine Rechtsgrundlage gibt weiß ich aber nicht).

Re: Mietvertrag kündigen

Verfasst: Do 29.07.10 17:38
von Horst B
Troubadix hat geschrieben:
Horst B hat geschrieben:Na, im Prinzip hättest du schon "auf den September 2010" kündigen können, aber bei ner 3-Monats-Frist ist es dafür jetzt wohl zu spät. Ergo darfst du mindestens bis September 2011 zahlen, da sich der nicht fristgerecht gekündigte Vertrag um 1 Jahr verlängert (hat).
Mir ist auch nichts bekannt, dass da eine "unsittliche" Klausel vergraben ist, die deshalb ungültig ist.
man könnte aber auch erst einmal ganz altmodisch mit dem vermieter reden, evtl findet sich auch ein anderer weg

troubadix
Selbstverständlich gibt es auch pragmatische Lösungen. Der Thread-Ersteller hatte aber eindeutig erstmal die formale Lage beleuchten wollen... :)
Und wie es scheint existieren über den schriftlichen Vertrag hinaus sogar sog. "Nebenabsprachen".

Re: Mietvertrag kündigen

Verfasst: Do 29.07.10 17:40
von Matt´n
vergiss, die sogenannten "Nebenabsprachen"
wie ich am eigenen Leib erfahren durfte, sind die vor Gericht keinen Cent wert.

Re: Mietvertrag kündigen

Verfasst: Do 29.07.10 22:03
von Peugeot311
Also meines Wissens ist das mit je ein Jahr verlängerung nicht ganz rechtens mehr. Und eine mindest Mietlaufzeit von 3 Jahren ist auch sehr dreist. Meines Wissens sind Monate Kündigungsfrist rechtens und wenn du dem Vermieter 3 (echte) potentielle, tragbare Nachbieter anbietest darfst du auch fristlos aus dem Mietvertrag raus.

Allerdings würde ich mit dem Vermieter reden, was immer ganz gut zieht ist anzudeuten, dass man wohl seinen Job verliert und demnächst eh nicht mehr in der Lage wäre die Miete zu zahlen ;)

Re: Mietvertrag kündigen

Verfasst: Fr 30.07.10 10:03
von Strange
Peugeot311 hat geschrieben:.... und wenn du dem Vermieter 3 (echte) potentielle, tragbare Nachbieter anbietest darfst du auch fristlos aus dem Mietvertrag raus.
Das ist ein seit Urzeiten verbreitetes Ammenmärchen, was sich trotz Aufklärung von allen Seiten (Mieterschutzverein, Presseveröffentlichungen, TV-Berichte etc.), immer noch hartnäckig bei den Leuten hält. :sonich:

Ist also leider falsch diese Aussage. :zwinker:

Gruß, Jan
http://www.mieterverein-muenchen.de hat geschrieben:
Frage von Frau Gisela W.:

Ich möchte meinen Mietvertrag kündigen, weil ich kurzfristig eine neue Wohnung gefunden habe. Bei einer Kündigungsfrist von 3 Monaten muss ich 2 Monate doppelt Miete zahlen. Kann ich 3 Nachmieter stellen, damit mein Mietverhältnis früher endet?

Christine Ebert



Antwort von Rechtsberaterin Christine Ebert:

Nur bei einer echten Nachmieterklausel im Mietvertrag hat der Mieter einen Anspruch, einen Nachmieter zu stellen. Solch eine Klausel ist jedoch selten vorhanden. Ansonsten hat der Mieter nur unter besonderen Umständen das Recht, einen Nachmieter zu stellen, um vorzeitig das Mietverhältnis zu beenden. Von der Rechtsprechung anerkannt wird dies u.a. bei Zeitmietverträgen, wenn bestimmte Härtegründe für den Mieter vorliegen oder bei unbefristeten Alt-Verträgen, wenn die Kündigungsfrist sehr lange ist, z.B. 12 Monate beträgt. Bei der regulären Kündigungsfrist von 3 Monaten für Mieter besteht für Sie kein Anspruch auf Stellung eines Nachmieters. Sie können jedoch versuchen, sich mit dem Vermieter zu einigen, um Ihr Mietverhältnis früher beenden zu können.
http://www.anwaltseiten24.de hat geschrieben:Rechtsirrtum Nr. 11: Ein Mieter muss dem Vermieter nur drei Nachmieter stellen, um aus dem Mietvertrag vorzeitig herauszukommen

Plant man einen Umzug, muss man auch die Kündigung des bestehenden Mietvertrages genau planen – ansonsten muss man womöglich unnötig doppelt Miete zahlen.

Wenn sich Mieter und Vermieter darauf einigen bzw. wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart worden ist, kann ein Nachmieter gestellt werden.

Dass der Mieter nur drei Nachmieter stellen muss, um aus dem Mietvertrag vorzeitig herauszukommen, ist jedoch ein weit verbreiteter Irrtum!

Falls der Vermieter nicht mit sich reden lässt oder falls nichts im Mietvertrag vereinbart wurde, kann der Mieter nur in bestimmten Fällen einen Nachmieter stellen, z.B. bei einem beruflich bedingtem Ortswechsel, bei Familienzuwachs durch Schwangerschaft (wenn die Wohnung zu klein wird) oder wenn der Mieter in ein Alten- oder Pflegeheim muss.

Wenn man in eine bessere oder billigere Wohnung umziehen möchte, ist dies aber nicht möglich.

Der Ersatzmieter muss (im Fall, dass er gestellt werden darf) zumutbar und geeignet sein, d.h. Er muss bereit sein, in den bestehenden Mietvertrag uneingeschränkt einzutreten und er muss die Miete bezahlen können.

Re: Mietvertrag kündigen

Verfasst: Fr 30.07.10 11:58
von swordmaster
bei arbeitsplatzbedingten umzügen gilt die autom. einjahresverlängerung nicht mehr, sondern nur die 3 monate... aber nur wenn man auch in einer anderen stadt arbeit gefunden hat.