Gruß an alle Mittelspurschleicher

Ihr habt Probleme mit anderen Marken? Oder mit Sachen, die nicht euren Löwen betreffen? Dann ist das genau die richtige Schublade für euch.
BigAl
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Re: Gruß an alle Mittelspurschleicher

Beitrag von BigAl » Mo 04.10.10 21:35

Sers,

also vorweg: Ich will jetzt gar ned streiten und woher ich das mit den §§ habe, das erspare ich dir mal, bzw erzähl dir das mal in SW bei ner tasse bier *fg*
Coopex hat geschrieben:
BigAl hat geschrieben:Weiß ja, wer auf Autobahnen fährt, braucht seine Geschwindigeit den sichtverhältnissen nicht anpassen, wenn der Straßenverlauf erkennbar ist. Z.B.: durch Leitpfosten.
Also sorry - wo wir gerade beim Paragraphen-schmeißen sind - wo hast Du denn DEN ganzen Bullshit her den Du hier verbreitest?? :daumenrunter:
Es gibt 2 Möglichkeiten: Entweder ich habe seit 1993 einiges vergessen oder Du machst mal GANZ SCHNELL eine Nachschulung!! :motz:
Ich sitiere einfach mal ganz kurz StVO §18 Absatz 6:

Wer auf der Autobahn mit Abblendlicht fährt, braucht seine Geschwindigkeit nicht der Reichweite des Abblendlichts anzupassen, wenn
1. die Schlußleuchten des vorausfahrenden Kraftfahrzeugs klar erkennbar sind und ein ausreichender Abstand von ihm eingehalten wird, oder
2. der Verlauf der Fahrbahn durch Leiteinrichtungen mit Rückstrahlern und, zusammen mit fremdem Licht, Hindernisse rechtzeitig erkennbar sind.

Was soll ich da jetzt noch sagen? Der Paragraph ist schon ein klein wenig älter. Ich schätze mal, er ist älter wie wir bei zusammen *g*

Coopex hat geschrieben: StVO §3 (1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. ... Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. ...[/i


Schön zitiert. Das ganze jetzt im Zusammenhang mit §18(6) Und ich unterstelle dir jetzt einfach mal, das du das Auto immer ausgeschlafe, körperlich top fit, usw usw fährst

Und wenn du dich jetzt nur auf diesen absatz beziehst, denk mal über die geschwindigkeiten nachts auf der autobahn nach und über die Sichtweite!

Sichtweite bei Abblendlicht 50m StVZO §50 (6)

Rechnen wir jetzt mal mit tempo 130:
Anhalteweg (Gefahrenbremsung) = Reaktionsweg + Bremsweg, da sind wir uns ja einig

Reaktionsweg = Geschwindigkeit durch 10 mal 3 = 39m

Bremsweg = (Geschwindigkeit / 10) x (Geschwindigkeit / 10) / 2 = 13 x 13/ 2 = 84,5m

Anhalteweg ist somit = 123,5m

Ist also leicht realitätsfremd. Wenn du das ganze jetzt mal mit tempo 80 rechnest, kommst hin. Und sowas wirst bestimmt ned in der Fahrschule bei den nachtfahrten auf der autobahn gelernt haben

Coopex hat geschrieben:
BigAl hat geschrieben:Desweiteren gilt der Vertrauensgrundsatz. Jeder Verkehrsteilnehmer darf darauf vertrauen, das andere Verkehrsteilnehmer die Verkehrsregeln kennen und BEFOLGEN!


StVO §1 (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

Wenn man Deinen Schwachsinn ernst nehmen würde, könnte jeder fahren wie ne Sau weil man ja davon ausgehen kann, daß kein anderer einen Fehler macht - also natürlich auch keine Tiere, keine kleinen Kinder und daß überhaupt nie nicht etwas unvorhergesehenes passieren kann?? :vorkopphau:


Nö, wieso fahren wie ne sau? Hier geht es nur darum, das Verkehrsregeln von anderen Verkehrsteilnehmern befolgt werden! Da geht es nicht um kinder, betrunkene, ältere Menschen & Tiere!

Kurzes zitat:
Die Grundlage für die geordnete und sichere Teilnahme am Straßenverkehr ist, dass der andere Verkehrsteilnehmer ebenfalls nach diesem Grundsatz handelt. Dieses vorausgesetzte gegenseitige Vertrauen ermöglicht erst die Flüssigkeit und Leichtigkeit des Verkehrs. Wäre es nicht selbstverständlich, bei Grün zu fahren und bei Rot zu stehen, müsste man in jeder Fahrsituation neu entscheiden, was passieren könnte und von welcher Seite nun die Gefahr kommen würde.

Für alles weitere was man mit Vertrauensgrundsatz meint, ist Google oder deine nächste Fahrschule ein geheimtip!
http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrauensgrundsatz

Coopex hat geschrieben: SOLLTEST Du mir - wider Erwarten den Nachweis führen können, daß Dein Geschriebenes der Wahrheit und Vernunft entspricht, bin ich gerne bereit, bei Dir ein paar Nachhilfe-Theoriestunden zu nehmen! :gruebel:

de Maggus :kaffee:


Naja, s.o. *fg*

Hoffe ich habe es dir erklären können.

Ich betone aber auch hier wieder: Bei der Schuldzuweisung kommt es immer ganz drauf an, welchen Anwalt und welchen richter du hast!!!! Da man nicht alles mit Paragraphen regeln kann, wird immer ein Kommentar zu hilfe genommen. Jetzt kommt es halt drauf an, wer mit welchem Kommentar arbeitet.

Solltest du mir gar nichts davon glauben, kann ich auch hier wieder sagen: Frag ruhig mal in deiner Fahrschule nach wie das nochmal genau war *g*

In diesem sinne

Mfg Martin
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Re: Gruß an alle Mittelspurschleicher

Beitrag von BigAl » Mo 04.10.10 21:38

Sers,
Permafrost hat geschrieben:Einfach drauf am Stempel, ob Links oder rechts überholt is Wurscht! Vorbei is vorbei :D
Das kann so allein ned stehen lassen. Wir denken ja wirtschaftlich. Also überholen wir nicht einfach rechts sondern nur übern "Standstreifen". Ist Günster im falle eines falles das die rennleitung hinter dir fährt.

Sorry, mußte sein *g*

Mfg Martin
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