> mad-pug schrieb:
>
> Können 2 Polizisten (die dich durch paar "Voraktionen" satt haben) mal ebend hinter dir her fahren und wenn sie sich einig sind (z.b: Abends leere Straße innerhalb der Ortschaft) anhalten und behaupten du bist grad mit 140 km/h durch die Ortschaft gebrettert.
> 20% abgezogen,aber immer noch genug um dich fertig zumachen...
>
Theoretisch schon.
Aber mal ehrlich: Wem bringt das was, außer die betreffenden sich in Gefahr zu begeben, sich strafbar zu machen?
Die Aussagen gelten als Beweismittel, also ist nix von wegen "ohne Beweis".
Jeder Stadt-Angestellte, der Dir einen Knollen verpaßt tut das (wenn nicht gerade ein Foto existiert) auf seine eigene Feststellung hin.
Deswegen werden bei einem Gerichtsverfahren auch immer die Anzeigenden geladen: Als Beweis gilt nur das gesprochene Wort.
Man kann jetzt lange und ausführlich über die Moral und Einstellung von Polizei diskutieren. Das bringt nichts und ich werde es nicht tun. Jeder hat seine Meinung und/oder Erfahrungen in diesen Dingen.
Meine Meinung dazu ist, daß ich keinen einzigen kenne, der jemandem einfach mal aus Spaß an der Freude mit einer erfundenen Geschichte ans Bein pinkelt!
Ich kenne welche die nerven ihre speziellen Freunde wo es nur geht, aber immer mit Hintergrund.
@hiob:
> Ich denke eben nur dran, dass dann ja jede streife mir laut tachoablesung ein strafzettel > verpassen kann... ich weis net, naja, wenn es das schon gab vor gericht.... solls halt so
> sein.
Richtig.
> und wieso sind dann 20% vom abgelesenen wert abzuziehen? sind die polizisten blind?
Nein. Normalerweise nicht.
> Ich dachte eigentlichimmer, die Tachos von den Streifenwagen sind geeicht...
> Nein. In der Regel auch nicht. Deswegen die 20% (15%-30%)!
Man mag mich nun korrigieren, wenn es nicht stimmt, aber es gibt die Aussage, daß in Ösi-Land die Polizei sogar Geschwindigkeit und Abstand
schätzen darf und das dann auch als Beweis gilt, also ich glaube es gibt hier wirklich keinen Grund, sich zu beschweren!!!
de Maggus