Schoeneberg30 hat geschrieben:Muss ein Autoteilehändler eigentlich für Folgekosten aufkommen? Also sagen wir er verkauft 2 nagelneue Spurstangenköpfe und die sehen nach einem halben Jahr wieder wie Schrott aus und der Kunde reklamiert sie und kauft wo anders 2 neue und muss erneut für den Einbau + Achsvermessung zahlen, muss der 1. Teilehändler dann die erneuten Einbau und Vermesskosten tragen?
nope.
der händler hat generell ein recht zur nacherfüllung. das hast du ihm mit der reparatur bei einem anderen betrieb verwehrt.
somit isser raus.
dazu kommt, dass fahrwerksteile wie koppelstangen, spurstangenköpfe und andere hochbelastete teile sowieso so gut wie nie übernommen werden, da der verschleiss von der beanspruchung abhängt wenn du jeden tag 20 kilometer feldwege prügelst halten die logischerweise ned so lang, wie wenn du einmal die woche zum einkaufen zum bäcker gondelst. ist also schwer, da einen anspruch zu verankern.
anders würde der fall liegen, wenn du z.b. einen schaden hast, der eine weiterfahrt unmöglich macht und du auf eine reparatur vor ort angewiesen bist. dann solltest du allerdings den händler vorab informieren. aber auch das ist schwierig durchzusetzen, er wird dann sicher auf materialersatz abnicken und die kosten der arbeit entweder ablehnen oder nur teilweise übernehmen.
folgekosten schliesst sowieso jeder aus. da würde sonst eine pleitewelle übers land schwappen.
überleg mal, du willst mit kind und kegel zur kreuzfahrt nach hamburg in den hafen, bleibst wegen einem 6-euro keilriemen liegen und versäumst die abfahrt des schiffes. wenn dann der händler, bei dem du den riemen gekauft hast, die kosten für deine kreuzfahrt übernehmen müsste... oder die kosten für den flugtransfer der ganzen familie zur nächsten anlegestelle des pottes...
gruss
obelix