> mad-pug schrieb:
>
> > Coopex schrieb:
>
> > 2. OWI-Anzeige wegen Geschwindigkeitsübertretung, gemessen durch reines Nachfahren und Ablesen des Tacho-Wertes sind möglich, wobei (sofern es keine weiteren (z.B. Video) Beweismittel gibt) in Hessen 20% Toleranz abgezogen wird.
> > Gerichtsurteile, die die Verfahrensweise bestätigen gibt`s genug.
> >
> > Aber diskutiert ruhig weiter!
> >
>
> > @Hiob317: Meiner persönlichen Meinung nach hast Du eine etwas unrealistische und vielleicht etwas zu positive Sichtweise der harten Welt.
>
> Also gehen wir mal von der harten Welt aus:
>
> Können 2 Polizisten (die dich durch paar "Voraktionen" satt haben) mal ebend hinter dir her fahren und wenn sie sich einig sind (z.b: Abends leere Straße innerhalb der Ortschaft) anhalten und behaupten du bist grad mit 140 km/h durch die Ortschaft gebrettert.
> 20% abgezogen,aber immer noch genug um dich fertig zumachen...
>
>
> Jetzt mal abgesehen davon dass sich 2 solche Polizisten erstmal über den weglaufen müßten... (also die Wahrscheinlichkeit das so etwas passiert ja ehr gering ist)
>
> Aber möglich wäre es.. und es ist somit eine Frechheit das sowas auch ohne Beweis (beim hinterher fahren -> Videoaufzeichnung) möglich ist.
aus diesem Grund ja auch die Beweisführung, ohne Beweise ists für die vor Gericht seeeh schwer