Tach Bam,
es kommt auf die Formulierung im Vertrag an.
i.d.R. kann innerhalb der Probezeit das Vetragsverhältnis von beiden Seite ohne Angabe von Gründen sofort beendet werden (war zumindest bei mir so).
Abwechend werden auch Fristen von 4 Wochen oder zum Ende eines Monats vereinbart.
In den mir bekannten fällen kommt man bei Kündigung durch den Arbeitnehmen aber immer sofort aus dem Vertrag oder wird frei gestellt (je nach Branche & Stellung).
Wie es mit einer Klausel (wechsel zum Mitbewerb/Wissenstransfer) aussieht kommt immer ganz auf den Vertrag an. Ne Grundsatzentscheidung dazu kenne ich noch(!) nicht.
Greetings Marc
Service