Auch nicht richtig, denn erstmal gilt Verträge sind einzuhalten, jedoch kann ein Arbeitsplatzwechsel ein Grund sein der zur außerordentlichen kündigung berechtigt - Dies wird im zweifelsfall aber ein Richter entscheiden müssen!swordmaster hat geschrieben:bei arbeitsplatzbedingten umzügen gilt die autom. einjahresverlängerung nicht mehr, sondern nur die 3 monate... aber nur wenn man auch in einer anderen stadt arbeit gefunden hat.
Auch wenn ich jetzt dem ein od. anderen auf die Füße trete, aber "Schuster bleib bei deinen Leisten"! Unter www.recht.de od. www.123recht.de (wobei bei 123recht.de zur zeit der Ton unter aller Sau ist!) kann man seine "fiktiven" fälle diskutieren - Rechtsberatung darf nicht gegeben werden.