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von CaliforniaPug » Mo 04.10.10 00:13
Das Problem hier ist ja nicht, dass das Finanzamt festlegen darf wie groß ein Schnitzel ist oder was drauf kommt und, dass es dann so und so aussehen muss. Das legt, wenn überhaupt das Deutsche Lebensmittelbuch fest, also z.B., dass ein Wiener Schnitzel gefälligst aus Kalbfleisch hergestellt zu werden hat.
Was hier passiert ist folgendes: das Finanzamt ist der Meinung, dass der Wirt nur angeblich so große Schnitzel verkauft um so Steuern zu hinterziehen. Denkweise ist eigentlich ganz einfach. Der Wirt kauft z.B. 25kg Fleisch (Ausgaben) und verkauft offiziell 50 Portionen mit jeweils 500g Fleisch, kostet 8€ pro Portion. Tatsächlich wiegen die Schnitzel aber nur, sagen wir, damit es einfacher zu rechnen ist, 250g. Ergo verkauft der Wirt 100 Portionen, legt dem Finanzamt aber nur 50 Rechnungen vor. Die anderen 50 hat er zwar verkauft (zum gleichen Preis), spart sich somit aber die Umsatzsteuer und natürlich senkt er so auch die Einnahmen vor Steuer bei gleichbleibenden Ausgaben (das Fleisch wurde ja verkauft), bescheißt also veritabel den Staat.
Wie kommt das Finanzamt drauf? Nun, es gibt gewisse Berechnungsgrundlagen für so ziemlich alles Mögliche und Unmögliche, also auch Schnitzel. Ist der Soll-Wert, den das Finanzamt "errechnet" hat also krass im Widerspruch zum Ist-Wert gehen da die Alarmglocken an. Das Finanzamt rechnet nunmal mit nur 180g für ein Schnitzel Hawaii (ich empfinde das zwar als eine kulinarische Unverschämtheit, aber dem Ding den "Käse" absprechen zu wollen ist einfach nur dumm), also kann das hinten und vorne nicht aufgehen.
Der Wirt sollte, sofern das was ihm vorgeworfen wird nicht tatsächlich zutreffen, einfach dem Steuerbescheid widersprechen und das vor Gericht ausfechten - nach einem Lokaltermin (Wortspiel nicht beabsichtigt) dürfte sich das Thema erledigt haben.
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