Hallo,
ich habe letztes Jahr im Winter irgendwann Nachschulung gemacht! Das heisst ich habe jetzt noch Probezeit bis 02/08. Meinen Motorradführerschein habe ich zur gleichen Zeit wie den Autoführerschein gemacht! Aber gilt die Probezeitverlängerung auch für das Motorrad oder dürfte ich dann schon ab 02/06 ein offenes Motorrad fahren?? Normalerweise doch schon weil sich die Probezeit fürs Motorrad ja nur auf die PS Drosselung bezieht oder?? Sind ja quasi 2 Paar Schuh?? :roll:
MFG
Butterkugel
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