> Philipp.hy schrieb:
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> das hat eben ein kumpel gemacht, er hat es abgestritten und gemeint es wäre jemand anderes. Sie haben dann geschrieben das sie das foto von dem Einwohnermeldeamt ein foto anfordern und wenn dies doch übereinstimmt gibt er ordentlich ärger.
> so hat er es doch zugegeben und dadurch sind die bearbeitungsgebühren (ohne foto beantragen) auf 80€ gestiegen.
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viel kann dir dabei nicht passieren. klar wollen die dich weich kriegen. musst halt hart bleiben. wenn da nen anderen angibst und der gibts zu können die nicht viel machen...
> nun mal ne andere frage, wo ich eine 100%ige Aussage brauche.
> In dem schreiben über nachschulung wird ja ein zeitraum angegeben, wo drin steht bis wann man es gemacht haben muss. kann man den zeitraum verschieben. Bsp: "Aus finanziellen Gründen bitte ich sie, das ich die Nachschulung erst im Januar 06 zu absolvieren muss...."
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> oder wielang hat man dafür zeit? wenn zum beispiel der brief anfang August kommt, steht dann drin bis ende August, also sprich man hat 4 wochen zeit bei briefeintreffen oder sogar länger oder weniger...?
man bekommt eine bestimmte frist in der man die nachschulung machen muss. legt man innerhalb der frist den bescheid dann nicht vor, wird der lappen eingezogen
denke nicht, dass man das aufschieben kann...