Ihr habt Probleme mit anderen Marken? Oder mit Sachen, die nicht euren Löwen betreffen? Dann ist das genau die richtige Schublade für euch.
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vulkanus
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Beitrag
von vulkanus » Fr 07.01.05 10:07
> Paul schrieb:
> man bekommt dan sogar das Geld von ebay wieder.
Gibts allerdings Grenzen bis zu denen eBay den Schaden ersetzt.
Näheres dazu steht aber in der Hilfe

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6|_oo7
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Beitrag
von 6|_oo7 » Fr 07.01.05 14:49
*** NEUE VORGEHENSWEISE BEI EINEM NICHT ERHALTENEN ARTIKEL ***
Liebe eBay-Mitglieder,
wenn Sie als Käufer einen Artikel bezahlt, aber nicht erhalten haben, können Sie dies jetzt über "Mein eBay" online klären. Dies gilt auch für Artikel, deren Zustand wesentlich von der Artikelbeschreibung abweicht.
Voraussichtlich ab dem 13. Januar werden wir eine neue Vorgehensweise einführen. Dieser klar gegliederte Prozess wird dazu beitragen, dass Missverständnisse oder Unstimmigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer schnell erkannt und beseitigt werden und alle Beteiligten dabei den Überblick behalten.
Einfacher Zugang über Mein eBay
Sie können dem Verkäufer und eBay einen nicht erhaltenen Artikel in Zukunft direkt über Mein eBay mitteilen, und zwar über die "Links zum Thema" unterhalb der linken Navigation oder direkt hinter jedem gekauften Artikel in der Ansicht "Ich habe gekauft". Über "Mein eBay" können Sie auch stets den aktuellen Stand der von Ihnen eröffneten Einigungsverfahren abrufen.
Längere Fristen für Sie als Käufer
Käufer können den Prozess zur Online-Klärung jetzt bereits 10 Tage nach Angebotsende starten. Der Antrag auf Standard-Käuferschutz kann 30 Tage nach Angebotsende gestellt werden. Sie haben demnach als Käufer ein Zeitfenster von 10 bis 60 Tagen nach Angebotsende, um die Online-Klärung zu starten, und ein Zeitfenster von 30 bis 90 Tagen nach Angebotsende für den Antrag auf Standard-Käuferschutz.
Umfassende Informationen und Tipps für Sie als Käufer
Bevor sie den eigentlichen Prozess in Gang setzen, erhalten Sie eine Reihe von Hinweisen und Informationen . Beispielsweise werden Sie darauf hingewiesen, dem Verkäufer genügend Zeit für den Versand zu lassen, und zwar auf der Grundlage der Lieferbedingungen und Zahlungsmethoden, denen Sie beide zugestimmt haben. Dies gilt besonders für den internationalen Handel.
Weitere, detaillierte Informationen zu diesem neuen Prozess erhalten Sie in den nächsten Tagen.
Hinweis zu schon vor dem 13. Januar gemeldeten Artikeln:
Wenn Sie schon über die bisherige Seite "Beschwerde wegen Nicht- oder Falschlieferung" einen Fall gemeldet haben, werden Sie gebeten, beim bisherigen Prozess zu bleiben.
Herzliche Grüße
Ihr eBay-Team

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bluestar205
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Beitrag
von bluestar205 » So 09.01.05 13:58
nach dem das aber schon so lange her ist, wird ebay da aber nicht greifen. maximal 2 monate denk ich mal. hätte dem typen eh nix überwiesen, bis ich da sok mit der lieferung hätte. weil da kann ja sonst wer kommen. hoffe wendet sich bei dir noch alles zum guten.

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Krumnix
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von Krumnix » So 09.01.05 14:05
Ja, bei Ebay kann man leider nur max. 90 Tage nach Gebotsende noch was erreichen. Danach machen die nix mehr. Das mit der Lieferzeitverschiebung hat er mir leider erst gesagt, als ich das Geld schon überwiesen hab. Als ich angerufen hab, war leider keiner ans Telefon gegangen, aber anscheinend gibt es den Anschluss. Ich müsste mir mal die CD kaufen, wo man rückwärts suchen lassen kann. Mal sehn, ob die Nummer echt ist. Weil die Telekom läßt sich bestimmt nicht verarschen, wenn man sagt, das man woanders wohnt. Die Nummer sollte ja schon zur Strasse und so passen.....
Tausche meinen Skoda Octavia RS (BJ März 2009) gegen ein vergleichbares Auto mit Dieselantrieb!
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vulkanus
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von vulkanus » So 09.01.05 14:07
> bluestar205 schrieb:
> hätte dem typen eh nix überwiesen, bis ich da sok mit der lieferung hätte. weil da kann ja sonst wer kommen. hoffe wendet sich bei dir noch alles zum guten.
Hehe... Hast du das in dieser Form schon mal bei nem eBay-Verkäufer durchsetzen können? Das macht allerhöchstens ein KMU, jemand der bei eBay Massen verkauft oder ein Privater akzeptiert das i.d.R. nicht.
Hätte ich sämtliche Waren bereits vor Zahlungseingang verschickt die ich bei eBay versteigert hab wäre ich im letzten Jahr auf über 1000 Euro Schaden sitzen geblieben... Insofern werde ich an dieser Vorgehensweise auch nix ändern, zumal der Käufer diesen Bedingungen bei Gebotsabgabe zustimmt.
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bluestar205
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von bluestar205 » So 09.01.05 14:34
nee so hab ich s net gemeint. aber der kauf kam zustande und dann fällts ihm auf: ups die können net liefern. nach dem ich die lieferverzögerungen von gewissen firmen mittlerweile selber mehrmals zu spüren bekommen habe, wäre ich dann sofort zurück getreten oder hätte erst gezahlt, wenn der verkäufer sagt. alles klar, ist nun auf lager. evtl hätte ich ne anzahlung gemacht, als beweiß, das ich das teil haben will. aber 5 monate verarschen. net wirklich. und der typ, bei dem er gekauft hat, ist ja keine privat person, sondern so wie es sich anhört händller. ich würd zum anwalt gehen, und hoffen das er was ausrichten kann.
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vulkanus
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von vulkanus » So 09.01.05 14:40
> bluestar205 schrieb:
> nee so hab ich s net gemeint. [...]
Asooo... Na dann passts *g*
Hats leider ned gespielt...

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