Ihr habt Probleme mit anderen Marken? Oder mit Sachen, die nicht euren Löwen betreffen? Dann ist das genau die richtige Schublade für euch.
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IRIEMAN
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Beitrag
von IRIEMAN » Mo 13.09.04 12:27
Wie siehts aus, jemand von euch Erfahrung damit?
gruß
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Timon
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Beitrag
von Timon » Mo 13.09.04 13:07
> IRIEMAN schrieb:
>
> Wie siehts aus, jemand von euch Erfahrung damit?
Unsere Ex-Firma hat gerade eine Ltd. gegründet. Der wichtigste Unterschied ist wohl, dass die Firma nicht in D ihren Hauptsitz hat und keine 25T€ als Startkapital aufbringen muss. Es reicht eine Postfachadresse o.ä. auf den Britischen Inseln (z.B.) und 10 Pfund Startkapital. Ist zwar für die Firma leichter, aber bei einer Insovenz ist natürlich nix da, um die Gehälter zu zahlen.
Gruss
Frank
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IRIEMAN
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Beitrag
von IRIEMAN » Mo 13.09.04 13:11
Ich glaube, dass ist auch der wichtigste Punkt, dass man seine Haftung sogar auf einen engl. Pfund begrenzen kann. Und man nichtmehr mit seinem priv. Vermögen wie bei gbr oder so haften muss. Und außerdem muss man nicht die 25 Rießen für die GmbH aufbringen.
Mal kucken vieleicht hat das ja jemand hier aus dem forum schon durch oder ist steuerspezi.
Danke erstmal!
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T.J.
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von T.J. » Mo 13.09.04 13:29
Ich kenne mich in dem Gebiet insofern aus, als dass ich bei einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft arbeite und da gerade an so einem Vortrag über die Unterschiede zwischen GmbH & Ltd. rumschreibe.
Grundsätzlich stimmt es, zur Gründung einer Ltd. ist kein Stammkapital notwendig, bzw. es reicht ein britisches Pfund. Vorteil hier gegeben, aber auch nur oberflächlich. Im Falle einer Insolvenz kann es nämlich durchaus zu einer Durchgriffshaftung auf den Geschäftsführer kommen, wenn der die Insolvenz kommen sah und nichts getan hat. Und dann ist der oder die Gute wieder mit dem Privatvermögen dran.
Vorteil der Ltd. ist eine schnelle Gründung, erheblich schneller als bei der GmbH. Allerdings ist zu beachten, dass es sich um englisches Gesellschaftsrecht handelt. Anders als bei der GmbH ist bei der Ltd. kein notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag notwendig, es reicht einer in Schriftform. Die Ltd. braucht in England / GB ein Büro (das kann aber auch durch einen Rechtsanwalt bzw. Büroservice erledigt werden) und einen gesetzl. Vertreter, der aber auch durch einen Anwalt besetzt werden kann.
So...wenn Du mehr Infos brauchst, dann bitte Nachricht an mich.
Gruss
T.J.