Airbag Kontrollleuchte Zylinderkopfdichtung
Verfasst: So 14.09.08 01:20
Hallo,
mein 206 Bj. 2005 hatte TÜV und AU. Bereits vor über einem Jahr berichtete ich meiner Werkstatt vom Külwasserverlust. Dieser wurde überprüft, aber es konnte kein Fehler gefunden werden. Ich dachte mir nichts dabei und bekam auch keine Rechnung. Jetzt zum AU- un TÜV-Termin machte ich meine Werkstatt nochmal darauf aufmerksam und erzählte ihnen auch gleich von der Airbag-Kontrolllampe.Ich hatte mich bereits vorher mit dem Thema beschäftigt und erfuhr im Internet, dass es meistens der Stecker unter dem Fahrersitz ist. Am nächsten Tag erhielt ich in der Früh einen Anruf mit der Frage, ob ich denn unter den Auto Wasser gefunden hätte. Gleichzeitig erhielt ich noch die Info, dass das Airbagproblem gelöst sei und ich bereits TÜ und AU hätte. Am Nachmittag erhielt ich einen weiteren Anruf und jetzt kommt der Hammer: Airbag-Steuergerät ist defekt (wohl das hinter dem Lenkrad) und meine Zylinderkofdichtung ist kaputt. Reparaturkosten Zylinderkopf 800,- und Airbag 400,-. Ich bin aus allen Wolken gefallen und habe erst mal das Auto ohne Reparatur abgeholt. Die Rechnung wahr dann der nächste Hammer. Die haben den Stecker unter dem Sitz repariert, aber der Fehler wurde nicht behoben. Für die Fehlersuche(Druckprüfung und so) durfte ich dann dieses Mal auch zahlen. Ich habe dann darauf hingewiesen, dass ich bereits vor über einen Jahr Wasserverlust hatte und da galt noch die Gewährleistung. Als Antwort bekam´ich zu hören, dass eine defekte Zylinderkopfdichtung nicht so lange hält. Stimmt das?
Daheim angekommen, habe ich mir den Stecker unter dem Sitz nochmal angeschaut. Von wegen repariert, die haben den Stecker ausgebaut und glatt durchverbunden. Ist das fachgerecht? Muss ich diese Reparatur zahlen, wenn der Fehler noch vorhanden ist? Was ist, wenn das Steuerteil nicht defekt ist und der Fehler nach der Reparatur immer noch vorhanden ist. Muss ich diese Kosten dann auch noch tragen? Das kann doch nicht sein?
mein 206 Bj. 2005 hatte TÜV und AU. Bereits vor über einem Jahr berichtete ich meiner Werkstatt vom Külwasserverlust. Dieser wurde überprüft, aber es konnte kein Fehler gefunden werden. Ich dachte mir nichts dabei und bekam auch keine Rechnung. Jetzt zum AU- un TÜV-Termin machte ich meine Werkstatt nochmal darauf aufmerksam und erzählte ihnen auch gleich von der Airbag-Kontrolllampe.Ich hatte mich bereits vorher mit dem Thema beschäftigt und erfuhr im Internet, dass es meistens der Stecker unter dem Fahrersitz ist. Am nächsten Tag erhielt ich in der Früh einen Anruf mit der Frage, ob ich denn unter den Auto Wasser gefunden hätte. Gleichzeitig erhielt ich noch die Info, dass das Airbagproblem gelöst sei und ich bereits TÜ und AU hätte. Am Nachmittag erhielt ich einen weiteren Anruf und jetzt kommt der Hammer: Airbag-Steuergerät ist defekt (wohl das hinter dem Lenkrad) und meine Zylinderkofdichtung ist kaputt. Reparaturkosten Zylinderkopf 800,- und Airbag 400,-. Ich bin aus allen Wolken gefallen und habe erst mal das Auto ohne Reparatur abgeholt. Die Rechnung wahr dann der nächste Hammer. Die haben den Stecker unter dem Sitz repariert, aber der Fehler wurde nicht behoben. Für die Fehlersuche(Druckprüfung und so) durfte ich dann dieses Mal auch zahlen. Ich habe dann darauf hingewiesen, dass ich bereits vor über einen Jahr Wasserverlust hatte und da galt noch die Gewährleistung. Als Antwort bekam´ich zu hören, dass eine defekte Zylinderkopfdichtung nicht so lange hält. Stimmt das?
Daheim angekommen, habe ich mir den Stecker unter dem Sitz nochmal angeschaut. Von wegen repariert, die haben den Stecker ausgebaut und glatt durchverbunden. Ist das fachgerecht? Muss ich diese Reparatur zahlen, wenn der Fehler noch vorhanden ist? Was ist, wenn das Steuerteil nicht defekt ist und der Fehler nach der Reparatur immer noch vorhanden ist. Muss ich diese Kosten dann auch noch tragen? Das kann doch nicht sein?