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E-Prüfzeichen bei Klarglasleuchten

Verfasst: So 02.03.08 11:35
von klopfer
Ich möchte bei meinem 106er vorne und hinten klarglasleuchten einbauen, hab aber keine ahnung, ob die jetzt zugelassen und eintragungsfrei sind.
Kann mir vielleicht irgendwer helfen und sagen, ob ich sie jetzt typisieren muss oder nicht in Österreich, steht ja nur dort "eintragungsfrei - mit entsprechendem E-´Prüfzeichen" und bei den rückleuchten "eintragungsfrei - mit E-Prüfzeichen"

der Link: vielleicht schaut sich das wer an und kann mir helfen!

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... :IT&ih=019

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... :IT&ih=023

den der Verkäufer meldet sich nicht, und ich kaufe die nicht, wenn ich sie typisieren muss.

Re: E-Prüfzeichen bei Klarglasleuchten

Verfasst: So 02.03.08 11:40
von OM13
Das so gekennzeichnete Bauteil darf in Deutschland und Österreich ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt und betrieben werden – es bedarf also weder eines „TÜV-Gutachtens“, d. h. Teilegutachten (TGA), noch einer EG-BE/ABE.

Spricht also nichts dagegen.

Re: E-Prüfzeichen bei Klarglasleuchten

Verfasst: So 02.03.08 12:18
von Peugeotpage
NUr weil es ein E-Prüfzeichen besitzt, beudetet es noch lange nicht, dass es TÜV-konform ist ...

Nur so als hinweis...

Re: E-Prüfzeichen bei Klarglasleuchten

Verfasst: So 02.03.08 12:35
von OM13
Wenn das runde ( eckig habe ich bisher nur bei motorrad-schalldämpfern gesehen ) E-Zeichen drauf ist , ist es legal.
Es ist nicht legal, das Glas mit dem e-Zeichen anzumalen oder 100 Watt Leuchtmittel hinter dem Glas zu betreiben. Das sollte aber wohl klar sein.

[img]http://upload.wikimedia.org/wikipedia/d ... eichen.png[/img]
E-Zeichen für Kraftfahrzeuge und deren Komponenten

Zeichen nach ECE-Regelungen bzw. nach EWG-Richtlinien für Fahrzeuge und Fahrzeugkomponenten. Sämtliche Kraftfahrzeuge und eine Vielzahl von Komponenten müssen mit einem E-Zeichen versehen sein, damit sie in Verkehr gebracht werden dürfen.
@tuev.at


Herstellungsländer.....

E1 Deutschland
E2 Frankreich
E3 Italien
E4 Niederlande
E5 Schweden
E6 Belgien
E7 Ungarn
E8 Tschechische Republik
E9 Spanien
E10 Jugoslawien
E11 Großbritannien
E12 Österreich
E13 Luxemburg
E14 Schweiz
E16 Norwegen
E17 Finnland
E18 Dänemark
E19 Rumänien
E20 Polen
E21 Portugal
E22 Russische Föderation
E23 Griechenland
E24 Irland
E25 Kroatien
E26 Slowenien


... poste ich schonmal , bevor noch die Behauptung kommt die Zahlen würden das Land angeben , in dem diese zulässig sind.

Re: E-Prüfzeichen bei Klarglasleuchten

Verfasst: So 02.03.08 12:43
von Peugeotpage
Gib mal die quelle an wo steht das es das HERSTELLUNGSLAND ist ...

Zu 100% bin ich mir sicher, dass das Prüfzeichen das PRÜFUNGSLAND (ZULASSUNGSLAND) angibt und nicht den Herstellungsort...

Und mit E-Nummer heißt es immer noch nicht, dass das Teil als solches TÜV konform ist...


Im übertriebenen Sinne:

eine UBB kann man dank e-nummer auch als toilettenbeleuchtung angeben ...

es ist aber immer noch ne UBB...

Re: E-Prüfzeichen bei Klarglasleuchten

Verfasst: So 02.03.08 13:00
von OM13
Herstellungsland ist falsch ausgedrückt.
Wir meinen das selbe.
Land der Zulassung. Aber Land der Zulassung bzw Prüfung heisst nicht ,dass es nur in diesem Land betrieben werden darf. ( EU Recht )


Habe damals bei meinen Lexmaul Rückleuchten und Scheinwerfern , beim TÜV extra nachgefragt. Eigentlich sollte man noch einen kleinen Zettel dazu bekommen. Einen solchen Zettel bekommt man aber so gut wie nie mitgeliefert - was den TÜV aber auch nicht stört , da die es im Zweifelsfall auch ohne nachprüfen können.

Kollegen aus Österreich hatten mit den besagten Rückleuchten und Scheinwerfern ebenfalls keine Probleme.

Re: E-Prüfzeichen bei Klarglasleuchten

Verfasst: So 02.03.08 13:03
von Peugeotpage
Wir meinen das gleiche ;)

OK

also fakt ist: Solange die Nummer "E1" drauf steht, KANN man es verwenden, im entsprechenden Zweck, also das die Rückleuchte auch als solche betrieben wird.

Sobald keine "E1" draufsteht, sondern "Ex" (x für ein andres land) dürfen sie nicht betrieben werden.

Hier eine detaillierte Auflistung:
http://www.peugeotpage.de/index.php?opt ... &Itemid=36

Re: E-Prüfzeichen bei Klarglasleuchten

Verfasst: So 02.03.08 13:09
von OM13
EX ist Explosionsschutz :D

Meine hatten E4 und es war kein Problem, da Bonn und Deutschland doch irgendwie noch in Europa sind =)

Da bei den Österreichern , obwohl sie ja irgendwie auch in der EU sind alles anders ist , würde ich einfach mal dort nachfragen.

Amt der Salzburger Landesregierung
KFZ-Prüfstelle
Karolingerstraße 34
5020 Salzburg
Tel.: +43 (0)662 8042-5301
E-Mail: kfz@salzburg.gv.at

Re: E-Prüfzeichen bei Klarglasleuchten

Verfasst: So 02.03.08 14:09
von vulkanus
Da heissts aber nochmal aufpassen... Denn Kirchdorf am Inn liegt in Oberösterreich und die einzelnen Bundesländer bei uns haben zum Teil anderslautende Bestimmungen. Gut, das wird sich jetzt nicht auf die E-Kennzeichnung beziehen.
Das prominenteste Beispiel ist aber die Eintragung einer Tieferlegung. Während die in Salzburg lediglich von der Landesregierung geprüft wird, muss man in OÖ brav zum Ziviltechniker, dort ein Gutachten über den korrekten Einbau erstellen lassen und darf erst dann zur Landesregierung, die nur noch ihren Stempel drauf schmeissen. Kein Problem? Stimmt, wer 400 Euro für den Ziviltechniker und 1-2 Wochen Zeit hat um nen Termin zu bekommen, hat damit sicherlich kein Problem ;)


Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Straßenbau und Verkehr
Abteilung Verkehr
Goethestraße 86
4021 Linz

Telefon (+43 732) 77 20-13570
Fax (+43 732) 77 20-213507
E-Mail kfz.verk.post@ooe.gv.at

Re: E-Prüfzeichen bei Klarglasleuchten

Verfasst: So 02.03.08 18:41
von klopfer
kirchdorf am inn ist in deutschland, ja, aber ich hab ja ein österreichisches Taferl.
naja, frag morgen mal bei der Werkstatt bzw. bei der BH bei uns in Braunau nach. vielleicht können mir die weiterhelfen.
hoffe, dass die Lichter beide eintragungsfrei sind! :-)