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Restwertbörse, Versicherung?????
Verfasst: Sa 10.11.07 16:23
von boeck_106
Hallo,
wie läuft es denn ab wenn man einen wirtschaftlichen totalschaden hat, gehört das auto dann der versicherung, was muss ich unter restwertbörse verstehen, was ist mit dem auto wenn ich(so gott will) von der versicherung geld bekommen?????
viele fragen, bitte hilft mir.
Gruß Böck.
restwert
Verfasst: Sa 10.11.07 17:07
von 104zsrallye
hallo ist ein heikles thema fakt ist wird der schaden geschätzt,dann was im gutachten steht,der restwert von dem fahrzeug.wenn es ein wirtschaftlicher totalschaden ist will die versicherung natürlich sparen das auto kommt in die restwertbörse je nach dem was geboten wird ziehen sie es naher von der schadenssumme ab. da das auto teuerer verkauft wird als der restwert in dem gutachten. ist fall war bei meiner freundin ihren eltern hatten auch einen unfall er hat danach das auto verkauft. nach dem er das gutachten hatte und die versicherung wollte weniger bezahlen. weil sie jemand 2 wohen später hatte der 1000 euro mehr bezahlen wollte, das ganze ging vor gericht (württenbergische ist bakannt dafür) und die haben verloren. wenn du clever bist verkaufst du das auto zum schein an einen freund(reswertsumme) dann ist er weg.hatte selber mal das problem mit meinem samba damals wert war er 6500dm laut gutachten restwert 1500 dm schaden 5500 dm kam ein brief mit einem scheck über 5000 dm totalschaden. fertig war die versicherung hab gleich angerufen und terror gemacht.da das das auto wieder gerichtet wurde und man den wert hoffe es ist heute noch gültig damals war es der fall konnte ich den wert vom fahrzeug 6500dm damals plus 30 überziehen , gab sogar naher noch ein nachgutachten und 1400 mark extra was der mehraufwand war zum instandsetzen war hoffmal es hilft dir ein wenig weiter weiss ja nicht was du mit dem fahrzeug vorhast das auto gehört in jedem fall noch dir sie können bloss sagen wenn du es behalten willst und in der restwertbörse bekommen sie mehr dafür das sie es dir abziehen von der schadensumme
Re: Restwertbörse, Versicherung?????
Verfasst: Sa 10.11.07 17:44
von Frank309
Das Auto gehört nach wie vor dir... der Gutachter setzt den Restwert an... die Differenz zwischen Zeitwert und Restwert bekommst du ausgezahlt... sollte der Wagen älter als 10 Jahre sein oder mehr als 150 tkm drauf haben steht dir auch die Mwst zu....
Was ist denn genau vorgefallen?
Re: Restwertbörse, Versicherung?????
Verfasst: So 11.11.07 18:07
von boeck_106
Moin,
es handelt sich um unserern 405 Break,
is als winterauto zugelassen, fährt also erst ab 1.11.
am 6.11. is meiner freundin ein audi hinten drauf geknallt, sie wollte linksabbiegen stand aber wegen gegenverkehr und der audi is ihr hinten rechts reingeknallt.
Die polizei hat ihm die schuld gegeben weil es eindeutig war.
jetzt is das problem das im restwert neue winterräder auf alufelgen mit einbezogen sin (und noch andere sachen die eigentlich meine sin).
wenn jetz einer kommt und will die kiste hamm is der kram ja weg!
bis jetz hat sich die versicherung auch nich geäußert.
danke und gruß böck.
Re: Restwertbörse, Versicherung?????
Verfasst: So 11.11.07 18:59
von Frank309
Das Auto gehört dir... außer dir darf den keiner verkaufen....
Re: Restwertbörse, Versicherung?????
Verfasst: So 11.11.07 19:09
von Ir0n
Böck_106 hat geschrieben:Moin,
es handelt sich um unserern 405 Break,
is als winterauto zugelassen, fährt also erst ab 1.11.
am 6.11. is meiner freundin ein audi hinten drauf geknallt, sie wollte linksabbiegen stand aber wegen gegenverkehr und der audi is ihr hinten rechts reingeknallt.
Die polizei hat ihm die schuld gegeben weil es eindeutig war.
jetzt is das problem das im restwert neue winterräder auf alufelgen mit einbezogen sin (und noch andere sachen die eigentlich meine sin).
wenn jetz einer kommt und will die kiste hamm is der kram ja weg!
bis jetz hat sich die versicherung auch nich geäußert.
danke und gruß böck.
Hi, ich hatte vor 3 Wochen auch Unfall und ich war nicht Schuld.Habe am gleichen Tag Anwalt eingeschaltet, den die gegnerische Versicherung zahlen muss, da ich nicht Schuld war.Der hat mir gleich einen Gutachter empfohlen, auch kostenlos für mich.Das Gutachten ist seit 3-4 Tagen fertig und wir warten auf Antwort der Versicherung.Den Wagen habe ich verkauft, der Anwalt meinte so kann die Versicherung nichts unternehmen und soll das neutrale Gutachten anerkennen.
Also was ich sagen wollte ist das dass Anwalt zu nehmen ist der bessere Weg, sonnst weis keiner wann sich die Versicherung meldet...
Frank309 hat geschrieben:Das Auto gehört nach wie vor dir... der Gutachter setzt den Restwert an... die Differenz zwischen Zeitwert und Restwert bekommst du ausgezahlt... sollte der Wagen älter als 10 Jahre sein oder mehr als 150 tkm drauf haben steht dir auch die Mwst zu....
Was ist denn genau vorgefallen?
Mein Auto ist älter als 10 Jahre und hat über 170 tkm und im Gutachten steht Wiederbeschaffungswert von xxxx eur ohne Mwst.Heißt das dass ich die Mwst noch dazu bekommen kann/soll?
MfG
Ir0n

Re: Restwertbörse, Versicherung?????
Verfasst: So 11.11.07 19:42
von boeck_106
danke für die vielen antworten,
da lass ich die kiste erstmal so stehen und wart ab was de versicherung sagt und bau später meinen kram aus und die kiste geht zum verwerter oder ins ausland.
son mist aber auch!!!!
danke und gruß böck.
Re: Restwertbörse, Versicherung?????
Verfasst: So 11.11.07 19:56
von Frank309
Ir0n hat geschrieben:
Mein Auto ist älter als 10 Jahre und hat über 170 tkm und im Gutachten steht Wiederbeschaffungswert von xxxx eur ohne Mwst.Heißt das dass ich die Mwst noch dazu bekommen kann/soll?
MfG
Ir0n

Tja... gute Frage... in meinem GA stand Wiederbeschaffungswert incl. Mwst......
Und auf die hab ich bestanden....
Re: Restwertbörse, Versicherung?????
Verfasst: So 11.11.07 21:46
von Ir0n
In meinem GA steht auch folgender Text:
"bei nachweis der Ersatzfahrzeugbeschaffung über den gewerblichen Gebrauchtwagenmarkts ist auf den Wiederbeschaffungswert ergänzend die jeweils anfallende Mehrwertsteuer zu berücksichtigen".
Wenn mir jemand das aufklären kann??
Re: Restwertbörse, Versicherung?????
Verfasst: Mo 12.11.07 08:23
von guzzi97
Ir0n hat geschrieben:In meinem GA steht auch folgender Text:
"bei nachweis der Ersatzfahrzeugbeschaffung über den gewerblichen Gebrauchtwagenmarkts ist auf den Wiederbeschaffungswert ergänzend die jeweils anfallende Mehrwertsteuer zu berücksichtigen".
Wenn mir jemand das aufklären kann??
Genau das meinte Frank309....
Ist das Auto älter als 10-Jahre oder mehr als 150tsd. km, dann bekommst Du die Mwst.
ansonsten,
bekommst Du sie erst wieder, nachdem Du nachgewiesen hast, dass Du Dir
ein "gleichwertiges" Fahrzeug wieder beschafft hasst..
(Kaufwertrag einreichen, dann gibts die Mwst. überwiesen aufs Konto bzw. V-Scheck)
"Beamtendeutsch" halt
