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rechtsfrage
Verfasst: Do 25.10.07 17:09
von xx306xx
hi, heute ist die straße bei uns vor der tür von der stadt ausgebessert worden, als ich eben runter bin, musste ich feststellen das meine ganze rechte seite vermackt ist inkl. felgen.
dies kommt daher das die steinchen welche die stadt über die straße geschüttet hat durch die vorbeifahrenden autos aufgewirbelt und gegen mein auto geschleudert werden. Bei meiner mutter ihrem wagen ist es genau das selbe dieser stand 2meter unter meinem.
Die autos stehen bei uns vor der türe auf unserem privaten grundstück.
Meine Frage: Wer bezahlt uns die schäden an unseren Autos? Ok, meinerwar sowieso schon leicht verkratzt aber die lackabplatzer sehen nicht schön aus, vorallem an meinen neuen alufelgen.
danke
gruß
sascha.
Re: rechtsfrage
Verfasst: Do 25.10.07 19:12
von Fabius
Das ist auf jeden Fall ärgerlich.
Da hast du bestimmt schlechte Karten.
Das einzige was du versuchen könntest, wäre es über die Haftpflichtversicherung der ausführenden Firma...dann mußt du denen aber immenoch nachweisen können, dass sie die Arbeiten falsch ausgeführt haben und der Schaden bei richtiger Ausführung nicht entstanden wäre.
Aber das wird schwer...um nicht zu sagen unmöglich sein.
Die vorbeifahrenden Fahrzeuge können da nix dafür...das ist das gleiche, wie wenn ein Auto vor dir fährt, nen Stein auf deine Scheibe schleudert und die dann hin ist...kannst ihn auch nicht für Haftbar machen. Der kann ja quasi nix dafür, dass die Steine da liegen.
Re: rechtsfrage
Verfasst: Do 25.10.07 19:21
von xx306xx
sowas hab ich mir schon gedacht, ich werde mich morgen mit meinem anwalt und meienr kfz-versicherung in verbindung setzten, evtl gibts irgend ne möglichkeit wenns meine teilkasko übernimmt wär ich auch schon froh. ich hab nur keine lust, das er jetzt überall anfängt zurosten und aussehen tuts auch beschissen.

Re: rechtsfrage
Verfasst: Do 25.10.07 20:01
von Björn 307HDI
Das wird Grundsätzlich schwierig werden aber nicht unmöglich.
Ich kenne einen Fall wo durch den Streuwagen der Gemeinde mehrere Autos vom gestreuten Split beschädigt wurden (Streugerät falsch eingestellt), da war die Haftung und der Verursacher aber dann auch klar und die Geschädigten erhielten auch Schadenersatz.
Der Ausführenden Firma der Reparaturarbeiten (wenns nicht die Gemeinde Selbst gemacht hat) wird man hier praktisch keinen Fehler nachweisen können, die macht ja nur dass womit Sie beauftragt wurde und ist . Und in der VOB wird sich unter Straßenbau wahrscheinlich nichts finden zu irgendwelchen Sicherungspflichten um so etwas zu verhindern.
Sinnvollerweise sollte man mal an die Gemeinde herantreten. Zuvor am Besten mal die Schäden und die Ursachen festhalten mit Bildern und Beweisen.
Die Gemeinde Ist der richtige Ansprechpartner, denn die Reparaturfirma ist hier ja nur Verrichtungsgehilfe. Zitat: "Fügt der Verrichtungsgehilfe hierbei einem Dritten einen Schaden zu, so haftet der Geschäftsherr nach § 831 BGB. (dieser holt sich das Geld dannnatürlich später wieder beim Verrichtungsgehilfen)" Im Übrigen hätte die Gemeinde die Anwohner hier auf eventuele Gefahren hinweisen können (müssen).
Die Gemeinde müsste prinzipiel als Eigner der Straße für Schäden die durch Ihr Eigentum verursacht werden haften. Es gibt ja auch Urteile in dennen Gemeinden für Schäden die z.B. durch Schlaglöcher usw. an Fahrzeugen verursacht worden sind herangezogen wurden.
Mir ist mal was ähnliches passiert. Damals wurde bei meinem Arbeitgeber das Verwaltungsgebäude renoviert. Bei den Lackierarbeiten der Stahlkonstruktion wurden die Besitzer der geparkten Fahrzeuge vom Maler nicht benachrichtigt und auf Gefahren hingewiesen.
Später wurde festgestellt dass etwa 20 Fahrzeuge darunter auch mein damals 9 Monate alter 307 mit unzähligen Farbspritzern verunziert waren und die Spritzer in der Sonne schön eingebrannt waren. Hier gabs dann satt Kohle für die Aufbereitung.
Re: rechtsfrage
Verfasst: Do 25.10.07 21:50
von e5436363
da bekommste gar nichts... jedenfalls mit größter warscheinlichkeit nichts !
da weder die Baufirma noch die Stadt schuld an den Lackschäden sind wie du schriebst, sondern die vorbeifahrenden Autos .
Ich kann mich an einen Artikel in der Autobild erinnern als ein Autofahrer gegen einen anderen geklagt hatte weil dieser (vor ihm Fahrend) schmutz aufgewirbelt hatte und sein dahinterfahrendes Auto beschädigt worden sei...
Die klage wurde abgewiesen. Leider weis ich nicht mehr die genaue Begründung.
Aber man müsse damit rechnen das andere Fahrzeuge solch Steinchen aufwirbeln, das ist "normal"... genauso ist damit zu rechnen das bei einer Baustelle solch Schmutz entsteht, erst recht bei einer Deckenerneuerung.Und jetzt sag nicht das du nicht über den Baubeginn bescheidwusstest.
Re: rechtsfrage
Verfasst: Do 25.10.07 21:59
von Mr. Mitchell
jup da bekommst du nix, weis es aus ner ähnlichen Situation
da argumentiert man dann, du hättest die Baumasnahmen ja gesehen und hättest deinen Wagen solange aus eigenschutz umstellen können oder bla bla bla
auf jedenfall zahlen die nix, da nützt dir dann auch keine Rechtschutzversicherung oder Advocard was
schlimm genug
Re: rechtsfrage
Verfasst: Do 25.10.07 23:27
von xx306xx
wisst ihr ob man sowas von der teilkasko bezahlt bekommt?
Werde mich morgen auf jeden fall schlaumachen, andernfalls muss ich wohl bluten. hab wiegesagt keine lust das mir die akrre jetzt deshalb wegrostet.
Was kostet denn sone lackierung wenn dann komplett lackierung in original blau de sax oder so farbcode MOPJ und wieviel L farbe braucht man fürn 306 5türer?
Aber ich versteh manche Idioten echt nicht, es stehen überall schilder rollsplit 30 die fahren wie sau da drübber..jedes machts knatsch das tut einem alleineschon beim hinsehen weh.
Re: rechtsfrage
Verfasst: Fr 26.10.07 11:47
von Mr. Mitchell
ne zahlt dir die Teilkasko net
entweder selber zahlen, oder Vollkasko nehmen und nächstest Jahr hochgestuft werden (manchmal hat man bei verschiedenen Versciherern auch einen Kaskoschaden im Jahr frei)
wenn du willst dann komm mal vorbei hab evtl. nen günstigen und guten Lackierer für dich
bist ja von Heusweiler aus in 20 Minuten hier
Re: rechtsfrage
Verfasst: Fr 26.10.07 12:12
von Fabius
wisst ihr ob man sowas von der teilkasko bezahlt bekommt?
Die bezahlt in dem Fall nix! Die zahlen nur Schäden durch Feuer, Hagel, Überschwemmung, Glasbruch, Diebstahl, Fahrzeugbeschädigungen in folge eines Diebstahles, Marderbiss,...,
Aber einen solchen Schaden wie du da hast, zahlt höchstens eine Vollkasko.
Ich kenne einen Fall wo durch den Streuwagen der Gemeinde mehrere Autos vom gestreuten Split beschädigt wurden (Streugerät falsch eingestellt), da war die Haftung und der Verursacher aber dann auch klar und die Geschädigten erhielten auch Schadenersatz.
Da ist ein Fehler seitens des Streugutwagenfahrers...was für ein Wort...nachweisbar.
Mein tip ist...vorausgesetzt du hast eine Rechtsschutzversicherung....Meld den Schaden mal dort an und lass dich mal von einem Anwalt beraten.
Wenn deine Rechtsschutzversicherung gleich eine Anwaltsberatung dabei hat, würd ich dort erstmal anrufen...da sparst du die eine eventuelle Selbstbeteiligung für die Beratung.
Re: rechtsfrage
Verfasst: Fr 26.10.07 12:21
von Mr. Mitchell
ah sei mir net bös aber immer das Argument ich hab ja rechtschutz
jeder Anwalt wird dir wenn er das hört zu ner Klage raten
ich habs selber erlebt, du legst da schnell selber Geld hin, weil die Rechtschutz nicht alles übernimmt. Also vorher lieber ganz genau abklären.
ausserdem hat die Gemeinde den Auftrag ja ausgeschrieben und net selber gemacht....
ist zwar sch... aber da hast du keine Chance sorry