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Serienspiegel Ph. I ?!?
Verfasst: Di 24.04.07 12:22
von Mike Oesterling
Hallöchen!
Ich habe einen 106 xsi 1,4, Ph.I mit den bekannten Rückspiegeln: (abbildung ähnlich):
Jetzt habe ich schon mehrfach stinknormale Ph.I er (u.a. xd) mit ganz anderen Rückspiegeln gesehen, die mir eigentlich sehr gut gefallen haben. Die Befestigung war eher mittig vom Spiegel, und auch sahen die nicht aus, als wären sie elektrisch verstellbar oder so Fratzen. Weiß jemand, was das für welche sind, und wie ich an ein Paar dran komme?
Habe leider keinerlei Bild gefunden, wo die drauf sind...
Grüße aus Limburg
Mike
Re: Serienspiegel Ph. I ?!?
Verfasst: Di 24.04.07 15:27
von Black_106
Die hatte ich an meinem alten 106 auch dran. Wahren nur von ausen verstellbar. Denke die waren bei den ganzen billig Modellen dran. Solltest bestimmt noch welche auf dem Schroff finden.
Re: Serienspiegel Ph. I ?!?
Verfasst: Di 24.04.07 17:20
von Rebel-OF
Sind meines Wissens .. die selben die auch auf dem AX drauf waren.
Re: Serienspiegel Ph. I ?!?
Verfasst: Fr 27.04.07 07:47
von Mike Oesterling
Re: Serienspiegel Ph. I ?!?
Verfasst: Fr 27.04.07 07:52
von gr4vy
aber nur einen *g*
Re: Serienspiegel Ph. I ?!?
Verfasst: Fr 27.04.07 07:57
von Mike Oesterling
...doch doch, den anderen auch...
Obwohl mir einer ja reichen würde, nur unnötiges Gewicht...
Re: Serienspiegel Ph. I ?!?
Verfasst: Fr 27.04.07 09:02
von gr4vy
Ich glaube laut StVZO braucht man auch nur den linken Aussenspiegel.. Hab zumindest schon einige serienmäßige Sportwagen gesehen, die nur links einen hatten.
Aber kann natürlich auch sein, dass die Hersteller ne Sondergenehmigung dafür hatten..
Re: Serienspiegel Ph. I ?!?
Verfasst: Fr 27.04.07 09:33
von MADDIN
gr4vy hat geschrieben:Ich glaube laut StVZO braucht man auch nur den linken Aussenspiegel.. Hab zumindest schon einige serienmäßige Sportwagen gesehen, die nur links einen hatten.
Aber kann natürlich auch sein, dass die Hersteller ne Sondergenehmigung dafür hatten..
Stimmt
§ 56 Rückspiegel und andere Spiegel.
Red. Hinweis:
Hier folgt zunächst der Text des § 56 in der bis zum 29. März 2005 gültigen Fassung, die auch weiterhin anwendbar bleibt. Ab spätestens 26.1.2010 (für Kfz gem. Abs. 2 Nr. 1 - neue Fassung) bzw. 26.1.2007 (für Kfz gem. Abs. 2 Nr. 2 - neue Fassung) muss der § 56 mit Stand 28. StVZOÄndV
(s. unten "Spiegel und andere Einrichtungen für indirekte Sicht") für erstmals in Verkehr kommende Fz angewendet werden.
(1) Kraftfahrzeuge müssen Spiegel haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts und seitwärts - auch beim Mitführen von Anhängern - alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.
(2) Es sind erforderlich
1. bei allen Kraftfahrzeugen außer bei den in Nummer 3 bis 6 aufgeführten
ein Außenspiegel an der linken Seite und ein Innenspiegel,
2. bei Kraftfahrzeugen, bei denen das Sichtfeld des Innenspiegels eingeschränkt ist,
zusätzlich ein Außenspiegel an der rechten Seite,
3. bei Kraftfahrzeugen, bei denen die Fahrbahn nach rückwärts durch einen Innenspiegel nicht beobachtet werden kann,
zwei Außenspiegel - jeweils einer an jeder Seite -,
4. bei land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h
mindestens ein Außenspiegel an der linken Seite,
5. bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 Rückspiegel, die einschließlich ihres Anbaus den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen müssen.