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7 x 15 generell eintragungspflichtig?

Verfasst: Fr 15.12.06 23:14
von Miket
Nachdem gebraucht bis jetzt leider keine Alu's in meiner Wunschgröße 7 x 15 aufzutreiben waren (oder sich die Verkäufer aus dem Forum einfach nicht mehr gemeldet haben... :nixkapier: ), war ich heute einmal unterwegs, um mich in Sachen Neuware kundig zu machen.

Dabei erzählte mir ein Händler zu meiner Überraschung, dass das Format 7 x 15 mit 195/65 (bzw. 205/60) beim 406 grundsätzlich eintragungspflichtig wäre! Also nix "ABE beiliegend" und Ruhe, sondern noch 'mal extra zum Gott in grau und 42,- €uro berappen... :zeig:

Hätte ich nicht erwartet bei so einem stinknormalen Format, aber der Händler meinte, ein 406er wäre halt so selten (was ich ja gar nicht so schlecht finde :cool: ), dass kein Felgenhersteller Geld für eine ABE investiert hätte und es nur eintragungspflichtige Zubehörfelgen gäbe...

Stimmt das, oder wollte er nur alte Lagerware loswerden?


Gruß aus Westfalen!
Michael

Re: 7 x 15 generell eintragungspflichtig?

Verfasst: Fr 15.12.06 23:45
von Schranzi
"grundsätzlich eintragungspflichtig" ist ja mal Quatsch, gewollt oder Unwissenheit? :) Kannst z.B. mal bei www.wheelmachine2000.de schauen und dann nach 7x15", da sind geschätze 153 Felgen für den 406 mit ABE bzw. Eintragungsfrei.

Gruß

Alles klar!

Verfasst: Fr 15.12.06 23:54
von Miket
Das ging ja fix! Mille Grazie für den Tip - ich hab's geahnt....


Gruß aus Westfalen!
Michael

Re: 7 x 15 generell eintragungspflichtig?

Verfasst: Sa 16.12.06 09:07
von gobo206
Schranzi hat geschrieben:"grundsätzlich eintragungspflichtig" ist ja mal Quatsch, gewollt oder Unwissenheit?
Sorry, daß ist so nicht richtig

Alle Rad/Reifenkombinationen welche nicht in der Zulassung bzw in der BE des Fahrzeugs ab Werk stehen sind abnahmepflichtig mittels Teilegutachten!

Eine ABE ist nur dann gültig, wenn diese vorliegt und sich ZBsp die ET einer schon im Schein stehenden Serienfelge leicht abweicht!
Das wohl bekannteste in dieser Art ist die Allgemeine Betriebs Erlaubnis. Diese ABE kann sowohl für Fahrzeuge als auch für Fahrzeugteile erwirkt werden. Eine ABE für eine Felge bedeutet, daß diese in der vorliegenden serienmäßigen Dimension geprüft und mit einer ABE versehen ist. Der Wagen muß nicht beim TÜV zur Abnahme vorgeführt werden und ein Eintragung in die Fahrzeugpapiere entfällt (die ABE ist aber immer mitzuführen).
Bei Felgen oder Kompletträdern mit ABE handelt es sich in der Regel um die Dimensionen, die auch serienmäßig am Fahrzeug vorhanden und im Fahrzeugbrief und/oder -schein eingetragen sind. Die Reifengröße muß dabei auch der in den Fahrzeugpapieren eingetragenen serienmäßigen Größe entsprechen.
Quelle
http://www.komplettrad.biz/gutachten.html

Re: 7 x 15 generell eintragungspflichtig?

Verfasst: Sa 16.12.06 09:36
von MADDIN
Hi,

wenn man eine ABE zu den Felgen hat, und es steht genau dein Fahrzeug Typ da drin und man fährt die Zugelassene Rad/Reifen Kombination, dann braucht man die Felgen nicht Einzutragen.

Re: 7 x 15 generell eintragungspflichtig?

Verfasst: Sa 16.12.06 10:05
von Frank309
Sofern alle Auflagen eingehalten sind wie bspw. Serienfahrwerk... :floet:

Re: 7 x 15 generell eintragungspflichtig?

Verfasst: Sa 16.12.06 10:07
von gobo206
Siehe oben ;)

Re: 7 x 15 generell eintragungspflichtig?

Verfasst: Sa 16.12.06 12:28
von Schranzi
gobo206 hat geschrieben:
Schranzi hat geschrieben:"grundsätzlich eintragungspflichtig" ist ja mal Quatsch, gewollt oder Unwissenheit?
Sorry, daß ist so nicht richtig

Alle Rad/Reifenkombinationen welche nicht in der Zulassung bzw in der BE des Fahrzeugs ab Werk stehen sind abnahmepflichtig mittels Teilegutachten!

Eine ABE ist nur dann gültig, wenn diese vorliegt und sich ZBsp die ET einer schon im Schein stehenden Serienfelge leicht abweicht!
Das wohl bekannteste in dieser Art ist die Allgemeine Betriebs Erlaubnis. Diese ABE kann sowohl für Fahrzeuge als auch für Fahrzeugteile erwirkt werden. Eine ABE für eine Felge bedeutet, daß diese in der vorliegenden serienmäßigen Dimension geprüft und mit einer ABE versehen ist. Der Wagen muß nicht beim TÜV zur Abnahme vorgeführt werden und ein Eintragung in die Fahrzeugpapiere entfällt (die ABE ist aber immer mitzuführen).
Bei Felgen oder Kompletträdern mit ABE handelt es sich in der Regel um die Dimensionen, die auch serienmäßig am Fahrzeug vorhanden und im Fahrzeugbrief und/oder -schein eingetragen sind. Die Reifengröße muß dabei auch der in den Fahrzeugpapieren eingetragenen serienmäßigen Größe entsprechen.
Quelle
http://www.komplettrad.biz/gutachten.html

Was soll daran nicht richtig sein? Felgen sind definitiv nicht "grundsätzlich eintragungspflichtig"!

Re: 7 x 15 generell eintragungspflichtig?

Verfasst: Sa 16.12.06 14:14
von gobo206
Miket hat geschrieben: Dabei erzählte mir ein Händler zu meiner Überraschung, dass das Format 7 x 15 mit 195/65 (bzw. 205/60) beim 406 grundsätzlich eintragungspflichtig wäre! Also nix "ABE beiliegend" und Ruhe, sondern noch 'mal extra zum Gott in grau und 42,- €uro berappen... :zeig:
Mit dieser Grundlage beim 406 wohl schon, da 7x15 nicht serienmässig ist ;)

Re: 7 x 15 generell eintragungspflichtig?

Verfasst: Sa 16.12.06 14:18
von 6|_oo7
Jopp, 6x15 nämlich :D