Kupplungsschaden auf Kulanz... überhöhte SB

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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StefanB
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Kupplungsschaden auf Kulanz... überhöhte SB

Beitrag von StefanB » Fr 10.03.06 10:58

Tach,

Bekannte hat nen 307SW, Bj '04. (glaube Benziner).
Letztens ging nix mehr...
Diagnose: Kupplung defekt !!
War bei Peugeot bekannt, kommt bei dem Modell wohl öfter vor (Produktionsfehler).
Im Forum hab ich dazu jedoch nichts finden können...
Soweit so gut, Kupplung is getauscht.
Vor Reparatur wurde ihr erklärt, ihre Selbstbeteiligung läge bei max 100 Euro...
... woraus letztendlich 180 zzgl MwSt. geworden sind.
40 Getriebeöl
140 Selbstbeteiligung Kupplung + Wechsel
Die Summe wird ihr vom Autohaus in Rechnung gestellt, weil Peugeot-Deutschland wohl nicht die Gesamtsumme übernommen hat.
Ist das ok, muss sie zahlen ??
Hinzu kommt, dass sie keinerlei Unterschrift getätigt hat.
Keinen Auftrag, keine Bestätigung... nichts bei Abholung.

Evtl kann wer helfen...
Besten Dank schonmal, StefanB
P.S. ich würde nicht bezahlen :floet:
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Re: Kupplungsschaden auf Kulanz... überhöhte SB

Beitrag von 206kucki » Fr 10.03.06 11:30

Bekannte hat nen 307SW, Bj '04. (glaube Benziner).
Passiert eigentlich öfter beim 2l Diesel.

Mit der SB ist normal, da PUG die Laufleistung abzieht und dann nur einen Teil der Kupplung bezahlt.Oel bezahlt PUG eh nicht..........

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StefanB
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Re: Kupplungsschaden auf Kulanz... überhöhte SB

Beitrag von StefanB » Fr 10.03.06 11:36

Getriebeöl hätte man ja net unbedingt wechseln müssen...

Hm... komisch, SB bei nem Produktions-/Materialfehler ?!?!
Aber wenn das nen gängiger Schaden is müsst der **selbst Zensiert** doch zumindest wissen wie hoch die SB in etwa ist.
Das sind mehr als 100% Aufschlag gegenüber der genannten Zahlung.

Wenn mir zB nen Radlager kaputt geht, zahl ich ja auch net für Rad Montage.
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Re: Kupplungsschaden auf Kulanz... überhöhte SB

Beitrag von 605 SV » Fr 10.03.06 12:16

Bei Baujahr 04 müsste doch noch Werksgarantie da sein, wenn der Wagen nicht vor März 04 gekauft worden ist.
Ansonsten selber bei Peugeot Saarbrücken Druck machen.

Gruss
Marc
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Re: Kupplungsschaden auf Kulanz... überhöhte SB

Beitrag von 206kucki » Fr 10.03.06 12:28

Getriebeöl hätte man ja net unbedingt wechseln müssen...
willste das auffangen und wieder reinkippen?Da man die Antriebswellen ausbauen muss und das Oel dann rausläuft.
sorry aber das macht ja wohl keiner.....

Wenn es noch in der Garantie war hätte auch die Kupplung nicht bezahlt werden müssen.

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Re: Kupplungsschaden auf Kulanz... überhöhte SB

Beitrag von StefanB » Fr 10.03.06 12:33

Grad nochmal tel nachgefragt...
Wagen ist 3,5 Jahre alt, ein HDi (doch Diesel).
Laut Aussage Peugeot wurde bei einigen Fahrgestellnummern die Garantie auf Kupplung aufgrund vom Materialfehler auf 5Jahre erweitert.

Hm, dann wird sie die Kohle wohl zahlen müssen, da's außerhalb der "normalen" Garantie liegt.
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Re: Kupplungsschaden auf Kulanz... überhöhte SB

Beitrag von StefanB » Fr 10.03.06 12:37

206kucki hat geschrieben:willste das auffangen und wieder reinkippen?Da man die Antriebswellen ausbauen muss und das Oel dann rausläuft.
sorry aber das macht ja wohl keiner.....
So war's nicht gemeint...
Nur wäre JETZT keine Wechsel lt. Wartungsintervall nötig gewesen !!
Wurd ja nur, bedingt durch die Rep, abgelassen.
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Re: Kupplungsschaden auf Kulanz... überhöhte SB

Beitrag von sub » Fr 10.03.06 13:26

wozu hat das getriebe ne ablaßschraube? ich fang das öl immer auf und fülls dann wieder ein, wär auch schade um das teure taf-x...
Gruß
Stephan

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Re: Kupplungsschaden auf Kulanz... überhöhte SB

Beitrag von BamBam » Fr 10.03.06 14:03

taf-x? :lach:
habsch mir geholt..mal sehen
gibts da noch was anderes als außer 75w90?
könnte ja differentialöl nehmen...75w140 :D

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Re: Kupplungsschaden auf Kulanz... überhöhte SB

Beitrag von 206kucki » Fr 10.03.06 15:12

Laut Aussage Peugeot wurde bei einigen Fahrgestellnummern die Garantie auf Kupplung aufgrund vom Materialfehler auf 5Jahre erweitert.
Stimmt so leider auch nicht: 48 Monate oder 150000km was zuerst eintritt

Außerdem geht nicht die Kupplung kaputt sondern das Zweimassenschwungrad, die Kupplung wird aber mit erneuert.Und muss je nach Laufleistung vom Kunden mitbezahlt werden.

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