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Mängelbericht bekommen...?
Verfasst: Sa 20.08.05 11:17
von Seb206
Hab gestern vom Tüv nen Mängelbericht bekommen...
Nun habe ich vor morgen in den Urlaub zu fahren, kann ich das machen?
Ein Kumpel sagte, das wuerde gehen da ich 1 Monat, was auch drauf steht, Zeit hätte die mängel zu beheben ...!?
Geht das auch bei den Gruenen durch?
Es wurde zu niedriges kennzeichen ( haha) und Abstand narbe zur Bördelkante bemängelt...
habe ich aber bereits behoben, grrr..
Was sagt ihr, kann ich ohne Bedenken fahren?
Re: Mängelbericht bekommen...?
Verfasst: Sa 20.08.05 12:10
von Frazor
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Re: Mängelbericht bekommen...?
Verfasst: Sa 20.08.05 12:15
von onkel-howdy
sag doch das du durch den tüv durchgerasselt bis
mängelkarten schreiben du bulle.
also ich würd trotzdem innen urlaub fahren. so wars bei mir letztes jahr auch. ab zum tüv und der gleich "zu tief, zu laut, keine hu"...aber meine freundin hat eben durchgedreht von wegen "2000km in einem auto ohne tüv wo man nie weis ob die bremsen noch gehen etc" also zum tüv und siehe da bremsen und alles ok nur eben zu tief und zu laut. ach ja hab das ganze erst nach fast 7 monaten gerichtet (winterschlaf eben=
Re: Mängelbericht bekommen...?
Verfasst: Sa 20.08.05 16:21
von Frank309
> Seb206 schrieb:
>
> Es wurde zu niedriges kennzeichen ( haha)
Warum ha ha? Der Prüfer hat damit sicher recht. :roll:
Re: Mängelbericht bekommen...?
Verfasst: Sa 20.08.05 17:29
von blizzy205Gentry
was issen das fürn ein dummgelaber?
woher will der bulle wissen, dass du kein tüv bekommen hast?
falls dein tüv abgelaufen is, dann drückt der dir nen kleinen strafzettel in die hand. sind glaube ich 15 euro. aber 3 monaten (weiss net mehr genau) gibts halt punkte. aber stilllegen tun die dir das auto deswegen net.
und wenn du schon alles behoben hast, dann isses doch kein problem, dass wenn die bullen dich anhalten, dass sie mängel finden...
Re: Mängelbericht bekommen...?
Verfasst: Sa 20.08.05 17:37
von pongi
du musst den aktuellen prüfbericht immer dabei haben und der polizei auf verlangen vorzeigen. daran kann die polizei z.b. erkennen das du keine HU hast oder halt an einer abgelaufenen plakette.
Re: Mängelbericht bekommen...?
Verfasst: Sa 20.08.05 17:52
von Dark Star *CTi*
> pongi schrieb:
>
> du musst den aktuellen prüfbericht immer dabei haben und der polizei auf verlangen vorzeigen. daran kann die polizei z.b. erkennen das du keine HU hast oder halt an einer abgelaufenen plakette.
Und dann mußt Du denen den Mängelbericht vom TÜV vorlegen, und gut ist, so sagte mir zumindest der TÜVer, als er mir einen Mängelbericht ausstellte. Es sind zwar 'erhebliche' Mängel, die zur Erteilung der Plakette behoben werden müssen, aber nichts akut verkehrsgefährdendes, dann läßt der TÜV dich net mehr vom Hof.
Re: Mängelbericht bekommen...?
Verfasst: Sa 20.08.05 18:08
von pongi
ist auch so ne sache. ich nehm an deine HU ist im august fällig. also kannst bequem in den urlaub fahren und nach dem urlaub die HU machen. kannst ja HU bis zu einem monat überziehen.
Re: Mängelbericht bekommen...?
Verfasst: Sa 20.08.05 18:57
von Seb206
> Frank309 schrieb:
>
> > Seb206 schrieb:
> >
>
> > Es wurde zu niedriges kennzeichen ( haha)
>
>
> Warum ha ha? Der Prüfer hat damit sicher recht. :roll:
Schlaumeier, dann erklär mir mal bitte wo ich das Kennzeichen denn hinbappen soll, wenn ich die 20 cm Grenze einhalten soll ??? auf die Motorhaube vielleicht ?
Und übrigens, habe letztens beim 206er mit der kleinen Front gemessen und da wars wohlgemerkt im Serienzustand grad so 20cm bis zum Boden, sprich die S16 Front ist dann noch tiefer, also serienmäßig schon außerhalb des Gesetzes.....
so und nu...?
tüffer meinte ich solls nach oben versetzen, praktisch in die Kühleöffnung, und das beim Diesel... der hatte echt sehr viel Ahnung...
Beim Kumpel von mir haben sie dem noch nicht einama nen blick geschenkt...
Re: Mängelbericht bekommen...?
Verfasst: Sa 20.08.05 19:06
von onkel-howdy
1) der tüv lässt dich sogar mit abgefahrenen reifen noch vom hof. wenn die die bullen erwischen bringt dir dein mängelbericht sehr wenig dann biste dran. genauso wie verschlissene bremsen. da kommste wenn net grad metall auf metal bremst auch vom hof und in der nächsten scharfen kontrolle biste fällig.
2) ein mängelbericht is kein freifahrtsschein!!! tüv überzogen=strafe oder sogar punkte egal ob den bericht hast oder nicht.
3) der bericht is nur zu einem gut und zwar damit du 4 wochen zeit hast die mängel zu beheben und nicht wieder die 35eier sondern nur 6euro zur wiedervorführung abdrücken musst.
@seb
nummernschild is nummernschild und das muss auf der gesetzlichen höhe stehen, ob das scheisse aussieht, ob du irgendwelche hässliche löcher bohren musst oder obs vor dem kühler sitzt juckt den tüv nicht. is dein problem.