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Unfall auf Parkplatz!!

Verfasst: Do 14.04.05 20:27
von plonkastar
Hi Leute!

Habe am 1.4 einen unfall auf dem parkplatz mit meinem neuen peugeot gehabt!

Also ich bin rückwärts aus der parklücke gefahren und sah ein auto habe gebremst und bin mit ca. 5 kmh draufgeknallt obwohl beim ersten hinsehen kein auto hinter mir war.

An meinem Auto ist kein Schaden aufgetreten aber an dem alten B Corsa ein schaden von 1800€ und einer drohung zur Azeige!

Muss ich da den vollen Schaden oder gibt es auf Parkplätzen eine 50 / 50 schuldzuweisung!

Mfg

Verfasst: Do 14.04.05 20:32
von Fast Lion
Wieso Anzeige? Habt ihr Euch nicht an Ort und Stelle geeinigt?

Verfasst: Do 14.04.05 20:37
von coce
Hmm gibts da nicht noch unterschiede ob das ein privat Parkplatz ist oder was öffentliches ?

Und je nach dem wenns wirklich soweit kommt, vlt ist da schrittgeschwindigkeit angesagt gewesen .. ?!

POLIZEI?

Verfasst: Do 14.04.05 21:03
von Heartbeat25
war die polizei nicht da??

tja sieht nicht gut aus für dich, denn wer rückärts fährt hat sich zu vergewissern was hinter einem passiert!!!! egal ob 2 sec vorher niemand da war....du hast zu 100% schuld. egal ob das nen öffentlicher oder privatparkplatz ist, jeder haftet selbst auf solchen parkmöglichkeiten. ich hatte das gleiche problem vor 1 woche. rückwärts auf einen golf rauf...bei mir war GAR nix, beim Gold komplett die Front und Motorhaube im ******.
Tja nebenbei gibt es ne nen bussgeld von der bullerei als ordnungswidirgkeit...

lass dir das eine lehre sein....

meld dich mal, wie es ausgegangen ist....

Unfall

Verfasst: Do 14.04.05 21:12
von plonkastar
Hi habe das im internet gefunden!

Parkplatzunfall vor dem Einkaufszentrum, Haftungsverteilung (06.01.2001)
Die Regelungen der Straßenverkehrsordnung gelten grundsätzlich auch auf Großparkplätzen von Kaufhäusern, da sie zum öffentlichen Verkehrsraum gehören, weil sie aufgrund der Duldung des Verfügungsberechtigten zur verkehrsmäßigen Benutzung durch jedermann tatsächlich zugelassen sind. Gilt dies aber auch für die Regelung „rechts vor links“ ? Nach Auffassung des AG Detmold - 8 C 428/97 - ja, auch wenn die Fahrspuren nicht dem fließenden Verkehr, sondern nur dem Suchen nach Stellplätzen dienen. Das OLG Oldenburg - 3 U 62/98 - läßt die Frage offen und löst die Fälle mit dem allgemeinen Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Waren beide Fahrzeugführer gleichermaßen unaufmerksam, dann ist von einer beiderseitigen Haftung von 50 % auszugehen.

und wenn du auf parklatzunfall in google geshst gleich auf das erste suchergebniss kommt die geschichte die mir passiert ist!

Ich habe noch hoffnung das es 50 / 50 wird.

Mfg

Verfasst: Do 14.04.05 23:24
von 206fanatiker
hab damals auch 50/50 schuld bekommen als mir nen wohnwagen draufgefahren is, bin auch aus ner parklücke rausgekommen und der war aufeinmal da *G* passiert ... hab ne neue tür bekommen und gut war! aber da sieht mal das opelz nix aushalten *g*duck*

Verfasst: Fr 15.04.05 07:25
von MADDIN
hi,

ich kenn das so, das der jenige der ausparkt 100% die Schuld bekommt. So war das auch bei mir. Ich stand und habe auf einen Parkplatz gewartet und dann hat einer neben mir ausgepark. Und bummmmm........... . Der ausparkende hat die volle Schuld bekommen. So muß es auch sein.

Verfasst: Fr 15.04.05 08:36
von Frank309
> Paulchen_80 schrieb:
>
> hi,
> Der ausparkende hat die volle Schuld bekommen. So muß es auch sein.

Naja... Streitfall...
ein naher Bekannter von mir hat ausgeparkt, ein Auto hat die ganze Zeit gewartet, auf einmal stand es hinter ihm...
bei ihm nichts, bei dem anderen ne Delle im Kotflügel...
Der Gutachter des anderen war noch vor der Polizei da!!!
Das ganze stinkt nach Betrug und keinen interessiert es.... 3800 Euro für ne Delle im Kotflügel von nem alten Benz :gaga:

Verfasst: Fr 15.04.05 13:24
von Joe Musashi
Die meisten Leute denken, auf Parkplätzen gelte "rechts vor links". Das stimmt aber nicht! Selbst wenn irgendwo ein Schild steht "Hier gilt die StVo" oder sowas. Laut StVo (vereinfacht gesagt) ist man nur zu 100% Schuld, wenn man auf ein parkendes/stehendes Auto auffährt. Werden beide Fahrzeuge geführt, gilt stets die 50/50 Regelung - egal wie und wo ein crash zu stande kommt. Schrittgeschwindigkeit muss aber schon gefahren werden :mad: ...wobei "Schrittgeschwindigkeit" wieder ein ganz anderes Thema ist, den selbst die Gerichte noch nicht klar geregelt haben. Zwischen 7 - 20 km/h sagen die unterschiedlichen Urteile zu diesem Punkt. :gaga:
Diese Unwissenheit wird oft schamlos ausgenutzt und Druck auf die vermeindlichen Unfallschuldigen ausgeübt. :sleepy:
Das scheint ja auch in deinem Fall so zu sein...

Verfasst: Fr 15.04.05 14:23
von Jogy
@Joe Musashi: Das hat doch mal dieser Fuzzi bei Auto Motor Sport TV auf Vox gesagt, oder??

Sag einfach das du zu dem besagten Zeitpunkt garnicht am Unfallort warst :) !

MFG jogy